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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Juli 1539.

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die ersten Appellatzen der Händel, die zn Corsier vor seinem Castellan geführt werden, so daß dieselben nichtweiter gezogeil werdeil sollen, bevor sie an den von ihm geordneten Richter zu Corsier gelangt sind. Dievon Bern behalten sich dagegen die letzten Appellationen vor, laut Inhalt der früher an den Grafen erfolgtenÜbergabe. 7. Andere als die hier beschriebenen Herrlichkeiten und Jurisdictionsrechte hat der Graf zu Corsiernicht zu beanspruchen, so daß alleoffenen" Strafen (Straßen?), gemeinen Allmenden und Bußen von über60 Schilling denen von Bern zuständig sein sollen. Es siegeln beide Parteien.

Die benützte Quelle ist Copic.

«74

Angtlöerg. 1539, e.

Dtistfarchi» «K-Iber-, - A».S Thalrccht,

Gesandte: Lncern. (Jacob) Am Ort, Vogt. Schwyz. (Gilg) Rychmuth, Ammann. Nidwalden. (Hans)Bnnti, Ammann. Obwalden. (Heinrich) Zumbrunnen, Vogt.

Die Gesandten der Schirmorte mit dem (Thal-)Vogt, (Peter) Nadheller, verordnen: Wenn zwei oderMehrere vor dem Rechten etwas haben und das vor die Nenn gezogen und der Vogt auch dazu gerufenwird, soll man demselben oder dem Gotteshans Kosten und Schade., abtragen. Dieses wurde bestätigt an

^rnachgenden rechnung über ein jar."

Eine spätere Revision des Thalrechts giebt als Jahrzahl 1538 an Abgedruckt in der Zeit schrift fürschweizerisches Recht. Bd. 7. Nechtsgnellen. S. 50 nut Angabe der Var.aMen der versch.edenen Revlßonen.Das Monatsdatnn. vermachen wir ans der Zeit der Jahrrcchnnng: das Jahresdatn.n enthalt d.e Qnelle.

«7S.

^UggtllUS. 1539, 3. ^uli.

^ ...» . ^ - Mschiedc 5. bZ. StaatSarNii» Ben,! Allg.-idg.Absch.NN, S.»SI.

Kantm.7archw Bas.l- AblchNdcschns.-» »20-lb8°. Ka».°nsa.chiv «r°ib..rg- Abschied. Bd. 1°-.

Gesandte: Basel. Jacob Götz. (Andere unbekannt).

». Ein gewisser Jetzino Zendring von Contre eröffnet, daß sein Sohn Jacob einen Todtschlag begangenhabe, jedoch unverschuldet; gleichwohl sei er vom Landvogt für einen Todtschläger erkennt und verrufen worden;^ habe sich nun mit den Verwandten des Erschlagenen betragen und bitte, die Eidgenossen möchten ihm dieThat auch verzeihen und ihn liberiren, weil jene vor Errichtung der Capitel geschehen. Da aber die Capiteld-n Boten das Liberiren untersagen, was freilich den armen Leuten schwer fällt, weil sie von Ort zu OrtU"d dann nach Baden kommen müssen, so will ...an dieses heimbringen. I». Die Kauflente von Bellenz undLuggarus beklagen sich, daß letzten Samstag ihnen einige Schiffe mit Korn auf den. See angefallen wordens°wn und sie Bürgschaft haben leisten müssen. Ferner bringt der Landvogt im Namen derer von Lauis und^endris vor, daß den beiden Landschaften der Einkauf von Korn verweigert werde, man auch damit umgehe,°i'wn neuen Zoll auf das Salz zu legen, was früher nie Übung gewesen, und daß den Unterthanen, wenn