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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Juni 1SS9.

eine Urkunde auszustellen, daß der Bischof und seine Nachfolger mit dem Gotteshaus Reichenau durchausnichts zu schaffen noch zu handeln haben sollen. Die Sache habe dann geruht bis auf die Zeit des BischofsJohann, der mit dem Abt um eine jährliche Pension übereingekommen sei; die Stadt habe aber bei demrömischen König die Sache zu hintertreiben vermocht, indem sie die Verschreibung des Kaisers Maximiliangeltend gemacht. Nun habe der Bischof von London, der nach Constanz erwählt sei, bei dem König bereitsso viel erlangt, daß die Reichenau ihm zugestellt werde und von der Regierung zu Innsbruck auf dessenBefehl mit dem Abt in der Au die Unterhandlung angeknüpft worden sei; schon gehe das Gerücht, daß dieAu mit dem Stift Constanz dem Haus Österreich einverleibt werden solle. Das müßte aber der ganzenLandschaft zum Nachtheil gereichen; denn es könnten mit der Zeit Neuerungen im See und auf dem Rheinvorgenommen und die Au mit geringen Kosten in einen festen Platz verwandelt werden. Da die Eidgenossenschon zu den Zeiten der Bischöfe Hug und Hans sich darüber beschwert haben, so richte die Stadt an sie diedringende Bitte, daß sie die drohende Gefahr noch rechtzeitig erwägen und auf Mittel Bedacht nehmen, dieselbeabzuwenden. Heimzubringen. Denen von Constanz wird aufgetragen, eine Abschrift jenes Briefes von KaiserMaximilian nach Zürich zu senden, damit dieses die andern Orte zu berichten wisse und man die Boten aufden nächsten Tag mit desto stattlicherer Antwort abfertigen könne. «I. Herr von Boisrigault zeigt mündlichan, daß der Kaiser die Tochter des Königs von Frankreich heiraten werde. Die Eidgenossen werden ihnjederzeit zu Diensten bereitwillig finden, v. Es wird angezogen, daß der Papst eidgenössischen Knechten nochetwas Sold schuldig geblieben sei von der Zeit her, da man ihm laut der Vereinung gedient, und vorge-schlagen, darüber gemeinsam nach Rom zu schreiben. Heimzubringen, l. Da neuerdings die wälsche Münzeüberhand nehmen will, so wird Lucern beauftragt, dieselbe auszusetzen und zu probiren. K. Gemäß deinletzten Abschied sollen die Bettler und Zigeuner überall aus dem Lande gewiesen werdein I». Der mcu-ländische Gesandte, der sich schon seit einigen Jahren in der Eidgenossenschaft aufgehalten, meldet schriftlich,daß er einen Urlaub erhalten habe und daher-Abschied nehme; er erbiete sich aber, den Eidgenossen immer-fort zu dienen, wo er es könne, I. Ein Thurgauer hat den Herrn von Sax verleumdet und dieser ihn dannvor dem Landgericht verklagt; zuletzt hat jener einen öffentlichen Widerruf leisten müssen. Davon gibt mmder Herr von Sax Kenntniß und bittet, ihn hiemit für entschuldigt zu halten, da er immer ein guter Eidgenossesein, und bleiben wolle. Ii,. Wegen obgenannter und anderer Geschäfte wird ein anderer Tag nach Baden angesetztauf St. Bartholomäustag (24. August); sollte aber in der Zwischenzeit irgend einem Ort etwas zustoßen, s"hat es Vollmacht, einen Tag auszuschreiben und alle Eidgenossen dazu einzuladen. I. Der Landvogt Z»Luggarus hat geschrieben, daß die Gemeinde die zuletzt aufgerichteten Capitel nicht annehmen wolle, und eimAbordnung derselben beschwert sich über einige der neuen Artikel und bittet, sie bei den ersten Capiteln bleibenzu lassen. Da die Boten ungleich instruirt sind, indem die einen bei den vorjährigen, andere bei den letztenVerfügungen bleiben wollen und die übrigen vorschlagen, die Leute zu halten, wie sie zu uns gekommen,und da man voraussetzt, daß die von Lauis gleichartige Beschwerden haben, so wird den gegenwärtig in Lanksbefindlichen Rathsboten geschrieben, sie sollen die beiden Communen und die Landvögte gegen einander ver-hören, deren Beschwerden in die Abschiede nehmen und Alles heimbringen, in Anwälte des Dompropst^svon Constanz bringen vor, der Abt von St. Gallen habe in seinem Span mit Wilhelm von Pepern meitugeurtheilt, als unsere Abschiede vermögen. Da man demselben Hieralls geschrieben hat, er möge sich verant-warten, so sendet er den Hofmeister her, der eine Abschrift der Klagepunkte verlangt, um sich, wie er hofft,zu voller Genüge zu verantworten; das wird ihm bewilligt, i». Die von Notweil und Hans von Lande»