1100 Juni 1539.
Boisrigault und dieser unverzüglich an die Orte berichten, wann die Pension abgeholt werden könne. 2. Diespöttliche und verächtliche Behandlung der Gesandten von Seite des Tresoriers bei Empfangnahme der letztenPension in Lyon sei dem König leid und er werde diesfalls Strafe eintreten lassen. 3. Auf die Beschwerde,daß mit Abholung der Pensionen in Lyon große Kosten laufen und man während einigen Jahren nach derVereinung gemeine und besondere Pensionen in der Eidgenossenschaft („hie usseu") bezahlt habe, sei zu be-bemerken, es möge dieses früher wohl geschehen sein, aber Weil der König der Kriege wegen große Kostengehabt, müsse das Geld in Frankreich („in diesem Land") entlehnt werden; dabei halte man sich an denFrieden und die Vereinung und müsse daher das Geld zu Lyon geholt werden. Über getrennte Ausrichtungder gemeinen und besondern Pensionen, was den Eidgenossen vermehrte Kosten verursache, sollen sie sich in derFolge nicht zu beklagen haben, wenn der König nicht mit großen Geschäften behelligt sei. Hätte er in letzterZeit nicht den Rest seiner „Ranzung" ausrichten müssen, so wäre die besondere Pension mit der gemeinenbezahlt worden. 4. Auf die Klage, daß die Orte mit Franken und nicht mit Kronen bezahlt werden, wiefrüher, da man ihnen eine Krone für zwei Franken gab, während dem sie jetzt die Franken in höherm Preiseannehmen müssen, obwohl versprochen worden, die besondcrn Pensionen in Kronen auszurichten, wird ent-gegnet, man habe allerdings früher einige Zahlungen mit Kronen zu vierzig Tärtsch, wie damals ihr Laufwar, entrichtet; nun aber seien sie im Werth gestiegen und so sei es billig, daß man sie in dein Werth undGang, den sie haben, nehme. Dein König stehe laut den Tractaten frei, Kronen oder gute Münze, die inseinem Reiche, gehe „zu Franken" zu geben; auch wäre unbillig und von üblen Folgen, wenn die besondernPensionen gegenüber den gemeinen, bevortheilt würden. 5. Die Beschwerde, daß wenn man sich auch mitFranken bezahlen lasse, man böse, faule und unwerthschafte Münze erhalte, und wenn man von den TresorierenKronen verlange, man jenen großen „Vorwechsel" geben müsse, wird erwiedert, es sei die Meinung des Königs,daß mit guter Münze, es sei Gold oder Silber, und ohne Abbruch oder Vorwcchsel bezahlt werde; wennGegentheiliges geschehen, sei dies ohne sein Wissen und Willen erfolgt; er werde solches abstellen. 6. Überdie Forderung, daß gemäß der zu Baden mit Herrn Lamet getroffenen Abrede je eine „verlegne" Pensionzu Allerheiligen und dann zu Lichtmeß die in diesem Jahre fällige ausgerichtet werden solle, sei oben genüglichgeantwortet worden; auch sei dieses anläßlich der gemeinen Pension so gehalten worden und werde auch nütden besondern so gehalten werden, sobald nur erst Alles aufgerechnet und bewahrheitet sei. 7. Eine Gesandt-schaft an den König abzuordnen, was die Orte im Falle ungenügender Antwort beschlossen, sei nach diesenMittheilungen unnöthig und unnütz, denn diese enthalten die Meinung des Königs. (Diese Antwort ist unter-zeichnet von Dangerant.) K. A. Freiburg: Badische Abschiede Bd. IS, nach dem Abschied vom s. December lös».
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Lucern. 1539, 10. Juni (Dienstag nach Medardi).
Staatsarchiv Luccrn: Allg. Absch.o. t, k. SVS.
Tag der V Orte.
k». Dieser Tag wurde angesetzt, um sich in Folge der Antwort, die man von dem französischen Gesandtender Pensionen wegen erhalten hat, zu berathen, ob man sich damit begnügen wolle. Mai; ist nun einstimmigentschlossen, noch bis Ende der Jahrrechnung zu Baden zuzuwarten, was für Bescheid er bringen werde-Dabei wird ihm aber ernstlich geschrieben, er möge seine Versprechungen halten. Wenn seine Antwort nichtbefriedigte, soll dann weiter „übergesessen" werden. ?». Die Rede betreffend, die der Walliser halb verlautethat, wird verabredet: Da die Nachricht von Freiburg komme, so wolle man dieses ersuchen, sich über dieSache möglichst genau zu erkundigen und das Resultat zu berichten. Uri soll auf dein nächsten JahrmarktErkundigung einziehen. Auch Venner von Meggen wird Nachfrage halten. Alle Berichte sollen dann auf