Mai 1S39.
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Handlung mittheilen soll. In der Voraussetzung, daß Glarus die nämliche Beschwerde habe, wird es vondieser Verathung in Kenntniß gesetzt und auf den nächsten Tag eingeladen, der auf den Pfingstmontag früh(26. Mai) nach Brunnen anberaumt ist.
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Brunnen. 1539, 26. Mai (Pfingstmontag).
Staatsarchiv Lneern: Allg. Absch. 1^. i, 1.297.
Tag der V Orte.
Über die gemeinen und besondern Pensionen wird beratschlagt, wie man in Zukunft solche Aufschübeverhindern könnte; auch wünscht mau volle Bezahlung, wie sie zu Ansang der Vereinung verheißen worden.Da die Instructionen „zum Theil fast gleich" lauten, so hat mau beschlossen, von allen Orten Boten an denKönig abzuordnen, wenn unterdessen nicht annehmbare Antwort käme, und ihm zu klagen, wie man mituns umgehe, und zu verlangen, solcher Beschwerde abzuhelfen. Dem Herrn von Boisrigault sollen Botenvon Lucern und Nidwalden persönlich diese Klagen eröffnen und ihm anzeigen, daß man nicht mit Franken,sondern mit Kronen bezahlt sein wolle, da man großen Abbruch erleide, wenn zwei Franken statt einer KroneSegeben werden; deßgleichen gehe mit den Wechseln und dem Abholen des Geldes in Lyon viel verloren.Die Boten sollen alle alten und neuen Zahlungen auf einmal fordern oder dann darauf bestehen, daß deinAbschied zu Baden nachgelebt, nämlich je auf Allerheiligen eine alte und auf Licht,neß eine neue Pension be-kohlt werde, bis alle getilgt seien. Wenn der Gesandte nicht eine entsprechende Antwort ertheilen könne, soseien die Boten schon ernannt, die sich unmittelbar an den König wenden sollen. Ferner wird abgeredet, daßbie verordneten Boten, wenn nicht bald eine genügende Antwort eintreffe, auf Donstag über drei Wochen(bb.Juni) zu Lucern sich einfinden und von da weg verreisen sollen. Man will diese ganze Verhandlungbe>, beiden Orten Freiburg und Solothurn zu wissen thun und sie ersuchen, dabei mitzuwirken. Die zumHerrn von Boisrigault abgehenden Boten sollen nächsten Sonntag Abend in Solothurn eintreffen.
Das Landcsarchiv von Nidwalden hat das von Schwyz besiegelte Original der Instruction für die Bot-schaft nach Solothurn, im Datum und Inhalt mit dem Abschied übereinstimmend, nur etwas weitläufigerredigirt.
Die Antwort von Boisrigault auf die an diesem Tag beschlossene Botschaft der V Orte besteht wohl infolgendein datumslosen Act: 1. Betreffend die Forderung, daß alte und neue, gemeine und besondere Pen-sionen bezahlt werden: Die gemeinen oder offenen Pensionen seien für dieses Jahr ausgerichtet, außer an dievon Lucern; für diese liege das Geld auch hinter den Tresoricren und wären jene bezahlt worden, wenn siedarnach geschickt hätten. Anlangend die besonder» Pensionen sei der auf einem Tag zu Bade» zwischen Lamet,Boisrigault und den Eidgenossen getroffenen Abrede stattzuthun bewilligt worden. Was die Ausstände dergemeinen und besonder» Pensionen betreffe, sei vorgeschrieben, daß jährlich zu Lichtmeß die Pension für daslaufende Jahr und dann im folgenden Monat November je 60.000 Fr. an die Ausstände bezahlt werdensollen. So sei es bisher mit der gemeinen Pension gehalten worden und sei von daher wenig Rückständiges.Auch die Ausstände der besonder,, Pensionen werde man bezahlen, sobald man wisse, was man fordere, damitman die Register der Rechcnkammcr zu Paris und die frühern Rödel vergleichen könne. Der König ver-lange Friede und Vereinung getreulich zu halten. Behufs Ausrichtung der besondern Pensionen für daslaufende Jahr habe der König in den letzten acht Tagen den Tresoricren Anweisung gegeben und werde an