Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
1098
Einzelbild herunterladen
 

1098

Mai 1539.

errichtet werden können. 2. Marchsteine setzen bei Gerlafingen, im Altisberg, zwischen Büren und Schnotting,am Bucheggberg bei Messen, Schnotting, Etzelkofen u. s. w. 3. Wegen des Altwassers erklären die vo»Solothurn, daß sie weder den Schultheiß, noch die von Büren in dem Graben unter der Britsche gege»der Aare fischen lassen, weil sonst die Leute des Bischofs von Basel, die hiezu billiger berechtigt wären, weilder Graben einerseits in seinem Gebiet liegt, dieses auch unternehmen würden, was aber die Lehensleutederer von Solothurn und letztere selbst schädigen würde. 4. Des Obmanns wegen glauben die von Solothurn,da mit Gottes Gnade jetzt alle Anstände beider Städte beigelegt worden, daß man nicht so bald des Rechtensbedürfe und daher einfach bei Bund und Burgrecht bleiben könne. Die Boten von Bern aber verlange»wiederholt, daß die Angelegenheit nochmals hinterbracht und besser berathen werde, weil für beide Städte vieldaran liege. 5. Die von Bern bitten, dem von Solothurn gefaßten Beschlüsse, daß der Vogt von Buchegg'berg die sündlichen und ärgerlichen Sachen, einschließlich das Tragen zerhauener Hosen, bestrafen solle, nach'zukommen, weil sich nicht gebühre, daß solche Dinge da, wo die Reformation derer von Bern angenommenworden, vorgehen. 6. Das Fähnchen auf dem Brunnen zu Messen glauben die von Solothurn sollte »m»bleiben lassen, bis es von selbst herunterfalle oder der Brunnenstock verfault sei, wodann keines mehr errichtetwerde, wie auch dieses ohne Mitwissen der Obrigkeit erstellt worden sei; die von Bern aber verlangen, daßdas Fähnchen (sofort) entfernt werde, ansonst sie das ihrige daselbst ebenfalls errichten müßten. 7. Wege»des Weihers zu Fulenbach ist dem Vogt zu Bipp geschrieben worden, daß er den Schaden besichtige, und wirdder Sekelmeister, der zunächst in den Aargau geht, verschaffen, daß der getroffenen Abrede stattgethan werde.3. Betreffend die Weiherstatt zu Grenchen wollen die von Bern mit ihren Unterthanen gütlich reden, dochwider ihren Willen sie zu zwingen stehe ihnen nicht zu. 9. Die von Bern verlangen, daß die großen Koste»,welche in Malefizsachen getrieben werden, abgestellt lind ihnen ihr Antheil wegen des in Messen gestorbem'"Landsknechts zukomme. Die Abgeordneten von Solothurn wollen das an ihre Obern bringen.

««4.

Wrunnen. 1539, 19. Mai.

Staatsarchiv Luccrn: Allg. Absch. V, l, k. »se.

Tag der V Orte.

tt. Schwyz eröffnet, es habe der Vogt iin Thurgau berichtet, wie Zürich die St. Annakirche Z"Stammheim, die Kirchenzierden und alles Andere zum Gottesdienst Gehörende verkauft und (den Erlös?) Z"seinen Händen genommen habe, wenn schon das Pfruudlehen dem Abt von St. Galleu gehöre und in dethohen Obrigkeit im Thurgau gelegen sei; es sei dies ohne Wissen und Willeil der andern Orte geschehtHeimzubringen. I». Dieser Tag ivurde angesetzt wegen des unredlichen Aufzugs in der Bezahlung der (st»^'zösischen) Pensionen. Die Boten eröffnen ihre Instructionen: Lucern will nur anhören und heimbri»!?^sich aber jedenfalls von den andern Orten nicht sondern. Uri hat Vollmacht, Boten abzusenden. Ob- u»Nidwalde n haben volle Gewalt; sie halten jedoch für das Beste, von jedem Ort Boten zu schicken, d»»"der Ernst gebraucht iverde. Zug hat Vollmacht, sich nicht zu sondern, soll aber die gegenwärtige Wt'Handlung heimbringen. Schwyz will sich von andern Orten auch nicht söndern. Da man vermuthet, ^auch Freiburg und Solothurn nicht bezahlt seien, so ist heimzubringen, ob man ihnen die heutige Wt