Mai 1539.
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Rath antwortet, man wolle auf der Jahrrechnung weitern Bescheid ertheilen und daselbst keine Mühe sparen,Alles zu thun, was man der Sache angemessen erachte.
Daß die Mission dieser Gesandtschaft nicht auf Bern allein beschränkt war, zeigt folgende Missive:
1538, 4. Juni (Mittwoch nach Trinitatis). Zürich an Schaffhausen. Die von Constanz haben denenvon Zürich durch ihre Botschaft vertrauter und guter Meinung anzeigen lassen, daß der römische König, ent-gegen den von Kaiser Maximilian der Stadt Constanz gegebenen Briefen die Reichenau dem neupostulirtenBischof von Constanz und London übergeben wolle. Sie beschweren sich hierüber sehr, indem sie sich keinerguten Nachbarschaft vertrösten, und begehren daher des Rothes und der Hülfe. Da nun, wie bekannt, derBischof ein listiger und geschwinder Mann sei und bei dem Kaiser und dem römischen König in hohem An-sehen stehe, so sei nichts Anderes zu vcrmuthc», als daß es sich hier um eine listige Practik zur Abschwächungder christlichen Bestrebungen der Evangelischen („unser aller") handle. Man bitte daher Schaffhauscn, dieSache wohl zu bedenken und seine Gesandten auf die Jahrrechnung mit bezüglicher Vollmacht zu versehen,damit wenn die V oder VII Orte den Handel in anderer Weise betrachten wollten, die christlichen Städte,denen allen man geschrieben habe, desto cinmüthiger zusammenstehen; denn wenn man ihnen die Vogteien und„Luggen" jenseits des Gebirges müße beschirmen helfe», sei es billig, daß sie auch die Anliegen der andernOrte („unser") besser betrachten. K.A. Schasshausen: Correspondenz -n.
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Wern. 1539, 19. Mai.
Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr. so?, S. 2«e.
1. Vor dem Rath zu Berit eröffnen Gesandte von Freiburg, ihre Obern hätten mit Bedauern vernommen,den Herreit von Wippingen zugemuthet werde, dem Rathe zu Berit Huldigung zu leisten; sie bitten, esHerreu von Wippingen nicht zu verübeln, wenn sie nicht erschienen, indem die von Freiburg dieses ver-hindert haben, und verlangen, daß man sie in Betreff der ihnen zugeinutheten Huldigung ruhig lasse, andern-falls die voit Freiburg das angebotene Recht bestehen müßten. 2. Der Rath antwortet, man bleibe bei demstühern Beschluß und wolle das Recht gewärtigen. 3. Auf dieses verlangen die Gesandten von FreiburgVerschiebung des Nechtstags, was ihnen auf drei Wochen vergönnt wird.
In der Rechnung, welche Hans Lcnzburger und Niklaus Meyer i» Betreff der Kosten für Betreibungder Forderung der Erben des Johann Furno an Bern eingegeben, erscheint folgende Stelle: „Denne als minHerren von beide» stettcn uf mentag vor Pfingsten (19. Mai) ei» Taglcistuug au der Sensen (!)gehebt im 39. ßrr und mir ein antwurt ward, diewyl mine gnedigen Herren die underpfender nit innen hellend,so wöltend sy mir mit keiner antwurt begegnen; was ich iij tag daselbs selb ander, thut ix Pfd."
St. A. Bern: Freiburgbuch ii, T.9».
««s.
Wern. 1539, 19. Mai (Montag vor Pfingsten).
Ka»to»sarchiv Solothurn: Abschiede Bd. SS.
Tag der Städte Bern und Solothurn.
Wegen Tausch und Märchen und anderer Händel bleibt es bei der Abrede der Boten und soll dertadtschreiber von Bern diesfalls auf Genehmigung derer von Solothurn Copien verfassen, damit die Briefe
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