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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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April 1539.

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zuMeynieres" (Menieres), ebenso Zinsen zu Boll undArbelve" (Albeuve). Die von Freiburg wollenfichm der Sache erkundigen und der Billigkeit gemäß handeln, t. Dieselben wollen dem Landvogt von Tscherlitzschreiben daß er verschaffe, daß dem Einzieher von Lausanne die vier Mütt Kornzins wie von Alters herausgerichtet werden ».Ebenso wollen sie den Maillard von Romont vermögen, daß er den Zins, der früherder Priesterschaft von Wiflisburg gehörte, dem Einzieher von daselbst ausrichte, v. In Betreff der MärchenW Jurten, Grandcourt, Chabrap und Dellap will man am 11. Mai zu Murten sein. Das Begehren derervon Bern daß die Boten dannzumal Voll,nacht besitzen sollen, wollen die von Freiburg heimbringen. ». Der-gleichen ob man ans gleichem Tag den Streit über die March der Hochwälder im Jurten zwischen denen vonMilden und Rue entscheiden wolle, Die von Bern behaupten, der Wald ..Dallerens" (Aillerens) gehörezu ihrer Herrschaft Milden, und der Zins, den der von Vallardin darab schuldig ist, sei ihnen zuständig;wogegen die von Freiburg beglanben, daß der fragliche Wald in ihrer Herrschaft Rue liege. Man wird eung,sich mit den allseitigen Urkunden auf den Stoß zu begeben. Z Das, was den benanntes Vallardin andererGüter wegen betrifft, will man bis nach Austrag des genannten Waldstreites ruhen lassen. «. Dre vonFreiburg beantragen, die Pfarreien Cudrefin und Malens zu tauschen; die von Bern schlagen dagegen emcnTausch der von ihnen behaupteten Kirchensätze und Pfründen (Personnaiges") gegen die Häuser, welche dievon Freiburg in Combremont besitzen, vor. Die Anträge werden beidseitig in den Abschied genominen,k«. Die von Bern behaupten, daß einige Höfe zuCorbepri" (Corbieres) früher dein Hause Hautcrest ge-hört hätten, haben aber hiefür noch keine Beweise vorlegen können. Der Handel wird von beiden Parteienin den Abschied genommen. I»,». Die Priesterschaft (das Cler") von Stäffis beklagt sich, daß der Prädicantvon Grandcourt den ihrer Pfarrei Dompierre gehörenden Theil des Zehntens sich angeeignet habe und fordertdenselben zurück, wogegen sie die dem .Kloster Peterlingen zuständigen 18 Köpf Waizen, Stäfsiser Maß, und15 Kapaunen ebenfalls nach Inhalt der Briefe verabfolgen lassen wollen. Die von Bern wenden ein, jenerZehuten gehöre nicht der genannten Pfarrei, sondern einer Capelle in Grandcourt, die eine Filiale von Dom-pierre sei. Da nun die Priesterschaft von Stäffis diese Capelle nicht mehr versehe, so gehöre ihr auch derZehnten nicht mehr. Wird in den Abschied genommen.

Das Datum des Abschieds findet sich u torgo desselben von der Hand des Rathschrcibers zu Frcibnrg,wird aber bestätigt durch das Jnstructionsbuch von Bern 0, 1. 295. Die Namen der Bcrncr GesandteniiMMm; die der Frciburger im dortigen Rathsbuch Nr. 56. s. ü. 10. April, und Jnstructionsbuch Nr. 25und im Bcrncr Rathsbuch Nr. 267, S. HI-LL«.

Bern. 1539, 30. April und 1. Mai.

Staatsarchiv Bcr»: Rathsbuch Nr. S°7, S. i?a, WS.

I. (30 April) Vor dem Nathe zu Bern eröffnet der Stadtschreiber von Freiburg im Auftrage seiner^ern: i. Diese bitten, daß ihnen die Titel und Gewahrsamen, die sich auf das ihnen von denen von Bern^Sebene Land beziehen' übergeben, oder wenn etwas vermischt sich vorfinde, diesfalls glaubsame Abschriften^Migt werden. 2. Die Freundschaft des Wilhelm Arsent bitte um eine Empfehlung, um für dessen Be-