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April 1539.
unparteiische Leute von Orbe und Tscherlitz genommen werden und der Vogt von Grandson im Namen beiderStädte „den stab halten und über den Handel ein richter sin". Diese sollen ohne Appellation zu Recht er-kennen, doch unbeschadet künstiger Appellationen, k. Auf den Anzug derer von Bern, daß jede Stadt derandern solle verabfolgen lassen, was die eine im Gebiet der andern mit Bezug auf das neugewonnene Landhabe, erklären sich die von Freiburg, daß sie das bezüglich der Zinse und Zehnten nie anders verstandenhaben. K. Die Priesterschaft zu St. Niklausen zu Freiburg hat vou denen von Wippingen Reben erkauft undglaubt, dafür einen „Wären" zu haben. Jene Neben spricht nun der Commissar Giuilliati von Lausanne an-Erkennt: dem Recht den Gang zu lassen, daß die Priesterschaft den Wären stellen oder sich mit dem Commissarüber die Soufferte abfinden möge. I». Ebenso soll es gehalten werden bezüglich der Neben, welche die Priester-schaft von dem von Montherod erkauft hat. i. Die Mönche von Altenriff glauben über gewisse Reben, g^nannt „les Fawarges", die sie in St. Florin (alias St. Saphorin) besitzen, vermöge einer Verleihung desGrafen von Genevais das Hoheitsrecht zu besitzen. Die von Bern bestreiten dieses, da benannte Vergabung keineHerrlichkeit enthalte und der genannte Graf auch keine solche daselbst besessen habe, überhaupt nie ein Herr da-selbst gewesen sei. Die von Freiburg weisen den Anwalt des Abts von Alteunff freundlich ab. Ii.» D>eFrauen in der Magerau besitzen Güter zu Vivis, von denen die dortige Priesterschaft den Zehnten fordert,den aber die Frauen verweigern. Man soll nun untersuchen, ob der Zehnten so lange, wie behauptet wird,nicht entrichtet worden sei, und in diesem Falle die Frauen ruhig lassen, sonst aber nach Billigkeit handeln-I. Auf die Forderung der Mönche vou Peterlingen für Ausrichtung ihrer Präbende für das Jahr 153?,wolleil die von Bern ihren dortigen Schaffner beauftragen, die benannte und auch die Präbende für 153s,wenn sie noch aussteht, laut Abschied zu entrichten. >»». Die von Freiburg fordern, daß die von Bern denBarfüßern zu Grandson ihr Einkommen nicht vorenthalten sollen. Die voll Bern glaubeil, mit ihrem ThMnach Beliebeil verfügen zu köuneu: wenn aber die Barfüßer das, was sie vom Convent verkauft und versetzt,wieder einlösen, werden ihre Herren das Betreffende geinäß Abschied ihnen verabfolgen lasseil. Der Handelwird verschoben, bis die Boten beider Städte nach Grandson reiten, i». Die von Freiburg fordern, das'der Herr von Combremont sie für das von ihrem Schlosse Chinaulx gehende Edellehen erkenne. Die vonBern geben zu, daß mit Rücksicht auf den „abgemeldeten" Spruchbrief, den letzteil Vertrag und die Gewahrsamen und Erkanntnisse derer von Freiburg entweder der Herr von Combremont oder der von Courtille-denen von Freiburg innerhalb dreier Monaten die Lehenshuldigung erweisen solle. «. Die Beschwerde dett>von Bern, daß die in Combremont wohnenden Unterthailen derer von Freiburg vielfach ihre Reformatio"übertreteil, was sie in der Folge bestrafen müßten, wird von den Boteil von Freiburg in den Abschiednominell, i». Der Span zwischen beiden Städten über die Mannschaft und Neispflicht derer von „Essers(Essertines), da man dermalen keine andern Schriften als Tellrödel besitzt, wird verschoben, bis man wei"'"'Erkundigungen eingezogen hat. «K. In dem von den Boten von Freiburg angezogenen Handel des Mar""Sesinger wollen die von Bern ihnen entsprechen, wenn jene auch dein Hans Ludwig Ammann gegeil Ulm""''Techtermann das Recht öffneil und das erlangte Passament abstelleil. Da dieser Gegenstand aber befand^Personen betrifft, so haben die vou Freiburg die Sache in den Abschied genommen. ». Der Abt von Hcmtcrebehauptet die Feldfahrt durch einige (Güter?) von Bossonnens gekauft zu haben, wogegen die von Frei"" -einwenden, daß die Verkäufer hiezu nicht begwältigt gewesen seieil. Die von Bern erwiedern, der Kaufvor der Ubergabe des Landes frei geschehen, auch seieil diese Feldfahrten niemand zinsbar, noch verlieheDie Boten von Freiburg wolleil die Sache heimbringen. 8. Der Einzieher von Lausanne fordert Zeh"'