Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
1089
Einzelbild herunterladen
 

April 1539.

1089

Zun. Von diesem Artikel hat der Frei bürg er Abschied nur: die Boten wissen, was man mit denenvon Bern und denen von den V Orten, auch mit Ammann von Bcroldingen wegen des gedruckten Büchleinsgeredet und gehandelt hat. Der Solothurner Abschied sagt abkürzend: jeder Bote wisse, was in diesemSpan geredet und gehandelt worden. Bern instruirt unterm 11. April seine Gesandten, sich mit dem letztenAbschied zufrieden zu geben.

.Zu s. 1539, 13. Mai. Basel an Bern. 1. Über die jüngst zu Baden getroffene Abrede, die Actender frankfurtischcn Handlung gemeinsam zu verhören, habe es sich noch nicht erklärt. Indessen habe manaus Straßburg die letzte Fassung des frankfurtischcn Anstandes zu Händen bekommen, welchen Abschied manhicbei mittheile, mit der Bitte, ihn auch Biel zuzusenden und im Übrigen so geheim zu halten, daß dieEhrenleute, die sich für dessen Erwerbung bemüht, dcßwegen nichts Arges besorgen müssen. Da die Actenund dieser Abschied nicht bloß des Vcrhörens wcrth, sondern allerseits nützlich seien, so möchte man nochmalswünschen, daß die cidg. Neligionsvcrwandtcn zusammen kämen, die Acten mit einander verhörten und sichberiethen, ob sie jedem Ort in Abschrift zu geben oder als Gehcimniß in Basel zu bewahren seien, auch was»lau zu thun hätte, wenn die Rcligionssachen in Nürnberg weiter verhandelt würden. Bitte um Nachrichtbei diesem Läufer. 2. Auf Donstag nach Quasimodo sei Herzog Jörg zu Sachsen, der nicht der kleinste imContrapundt" gewesen, gestorben und dadurch das Herzogthum an Heinrich, der zum evangelischen Bunde ge-höre, gefallen und dem Papstthumus dem hals gerissen", worüber sich alle Gutherzigen nicht wenig freuen.

St. A. Bern: Evangelische Abschiede, .V, s.S. (Original». Unter gleichem Datum ähnlich an Zürich. K. A. Basel: Missivenbuch lSgb40, e. 227.

«37.

An der Sense. 153!), 14. April (nach Quasimodo).

Staatsarchiv Bern - Sreiburger Abschied- n.l, S.2I. 8a»t°..sarchi» Sr-iburg- Muriner Abschied- I!. t. 27.

Tag beider Städte Bern und Freiburg.

Gesandte: Bern. Johann Jacob von Wattenwyl, alt-Schultheiß; Johann Franz Nägeli; Bernhard Till-Michael Augsburger, alter- und neuer-Sekelmeister. Freibnrg. Humbert von Perroman, Ritter; Lorenz^andenburger; Hans Guglenberg; Ulrich Nix; der Stadtschreiber (Peter Fruyo).

Ailbelangend die March zwischen Ehavornay und Qrbe soll das, was windshalb ob dem gemeinen^ liegt, insbesondere die sogenannten St. Thiebolds Matten, denen von Bern gehören, weil bewiesen ist, daß°'ese voil der dem Herzog von Savoyen gehörig gewesenen Commenthnrei Lachaux belehnt und derselben er-^»t worden waren. Was aber von bemeltem Weg abwärts zwischen der Zihl und dem Graben ist, hat manEndlich gleich getheilt. Doch soll jeder bei seinen Gütern und der gewohnteil Feldfahrt bleiben. I». Ebensoder Marchstreit zwischen denen von Yverdon und Montenach getheilt werdeil. e. Es zeigt sich, daß das^'ck Waldung derer von Yvonand von den letztern dem Herzog von Savoyen fiir jährlich 51 Gl. K D."ws erkennt und dieser Zills dem Castellan von Yverdon bezahlt worden ist. Es liegt dieser Wald auchin der Herrschaft Yvonand. Derselbe soll daher vermöge der Herrschaft Yverdon an die von Bern ge-^n, ungeachtet der von Commissar Lucas gemachten Erkanntniß. ,R. Den Streit von Penthereaz betreffend'ben der Herr von Montfort und der von Corselles bei ihren Erkanntnissen, wogegeil diejenigen, welche^"anilter Lucas errichtet hat, genichtet sind. Der Vogt von Tscherlitz soll den betreffenden Zins aus den4"isrödeln streichen, wie solches schon früher abgeredet worden ist. v. Für Entscheidung des langwierigen^"es zwischen denen voil Yverdon und Mithaften eines und denen von Montenach andern Theils sollen

137