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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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März 1539.

das Geld gekommen, bei Rathen und Burgern gesessen seien; die Pension werde nämlich nicht nach Art einesZinses ausgerichtet. 3. Da Zinsen und Gülten der Stift St. Peter ohne Weiteres entrichtet werden müssen,und Winkeli anerkenne, solche im benannten Betrage erhalten zu haben, so mögen die von Basel ihn be-stimmen, denselben ohne Einrede zu erstatten. Wenn dieses geschehe und Hans Heinrich beglaube, Ansprüchean denen von Solothurn zu haben, so wolle man sich nicht weigern, mit ihm hierüber gütlich oder rechtlichins Reine zu kommen, i». Die Boten von Basel mögen Bunker und die von Solothurn Bläst Apt wegenihrer ungeschickten Handlungen bestrafen, damit solcher Muthwille nicht ungeahndet bleibe. «. Die Gesandtenvon Basel bitten, es möge Uli Vögeli in Betreff des Abzugs bescheiden gehalten werden, zumal die verkauftenGüter mit Zinsen stark beladen gewesen und das von ihnen erlöste Geld wieder in Nuglar, im Gebietederer von Solothurn, angelegt worden sei; ebenso möchten die von Solothurn den Hans Grolimund vermögen,daß er den Vögeli in Betreff der Alp ruhig bei Brief und Siegel belasse. Die Boten von Solothurn wollenersteres an ihre Herren bringen; dem Grolimund könne nicht verweigert werden, das Recht zu bestehen;glaube dann Vögeli sich zu beschweren, so möge er appelliren oder das Rechtufvordren". z». Die vonBasel klagen über geschehene Übergriffe zu Schauenburg; ebenso haben die zu Nünningen in ihren hohenGerichten gejagt, was sie veranlaßt«, die Thäter zu bestrafen und um die Kosten zu belangen; Amtleute derervon Solothurn haben den Müller zu Oris und den Meier zu Selbisberg ins Recht gefordert und endlichhabe der Vogt zu Kienberg ein zur Stadt Basel gekommenes Wäldchen verkauft, welches dann der Vogt vonFarnsburg in Verbot gelegt habe. Die Abgeordneten von Solothurn antworten: 1. Betreffend die Übergriffezu Schauenburg: als die Sendboten von Bern ihren Ausspruch gethan und die (March-) Steine gesetzt hatten,hätten sie gefragt, ob dieser Sache wegen noch andere Späne walten, in welchem Falle man auch hierüberverhandeln wolle. Auf dieses eröffneten die von Basel, daß sie Forderungen stellen gegen die, welche sich Über-tretungen erlaubt haben. Darauf habe der Vogt von Falkenstein erwiedert, der Vogt von Waldenburg habeauf dem Gebiet derer von Solothurn Wildpret gefangen und ohne Bezahlung derRechtsame" fortgeführt (?)-Darauf haben die Schiedboten von Bern diesen Handel gegenseitig aufgehoben. Bei dem verlangen die vonSolothurn zu bleiben und wollen vorsehen, daß Aehnliches nicht wieder geschehe. 2. Betreffend die Übergriffezu Nünningen sei zu bemerken, daß der Vogt zu Gilgenberg die March nicht gekannt und auch etwa vor-gekommen sei, daß Leute von Basel auf dem Gebiet derer von Solothurn gejagt haben; die Abgeordnetenvon Solothurn beantragen daher, den Streit ruhen zu lassen, bis die Boten beider Städte derBausteine"wegen nach Nünningen kommen. Die Gesandten von Basel wollen dieses heimbringen. 3. Wegen des Holzeszu Wittnau sei der Obrigkeit von Solothurn nichts bekannt; sie werde sich diesfalls erkundigen und gebührendeAntwort geben.

Die Nedaction des Originals läßt an einzelnen Stellen bezüglich Klarheit zu wünschen übrig und wirddaher das Mitgetheilte nicht vorbehaltlos gegeben. Den Abschied unterzeichnet Georg Hertwig, Stadtschreiberzu Solothurn.