März 1539.
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so werde man sehen, wie dem zn begegnen sei. «I Der Vogt zu Gilgenberg soll denjenigen, der das Widemder Capelle zu Reigoldswyl besitzt, anweisen diese Capelle wieder so herzustellen, daß man sie zu Gottes Ehrebrauchen kann. Würde er das nicht thun, so soll das Widem wieder zu Händen derer von Solothurn(„miner Herren") gezogen werden. Doch sollen die von Basel gemäß ihrem Anerbieten und dem ergangenenAbschied den Kelch und was sie von da weggenommen, wieder zurückstellen, e. Die von „Bärenwyl"(Bärschwyl) und Berkiswyl sollen die neuen Einschläge öffnen, daß sie beiderseits die Feldfahrt haben wie vorAltem, I. Betreffend den Anstand zwischen Bretzwpl und Nünningen, sollen beide Städte beförderlich wiederdahin kommen, die verabredeten Marchsteine errichten und wenn nöthig vermehren. Dabei soll man vonjedem Dorfe nur zwei oder drei Personen zuziehen, damit das unordentliche Geschrei, welches bisher die Ver-handlungen störte, unterbleibe. K. Die von Basel ziehen an, wie die Fischer durch Steinwälle, „Trisel",Abschlagen des Wassers und Anwendung des Feuers bei Nacht in der Birs unordentlich fischen und dadurchden jungen Samen vertilgen; die von Basel haben dieses ihrerseits der Birs und sonst in ihrem Gebieteverboten und wünschen, daß die von Solothurn ein Gleiches thuen. Diese nehmen das an; es soll auch imLachslaich die Birs nicht übersetzt oder überfacht, sondern den Lachsen der Gang offen gelassen werden. I». Ebensowird angezogen, daß Leute, die auf dem Gebiete einer Obrigkeit Frevel verüben und sich dann auf das derandern begebe», wie es Thomann Purp, der Bader gethan, von der Stadt, zu der sie gezogen, verhaltenwerden, sich bei jener Obrigkeit ins Recht zu stellen, auf deren Gebiet sie straffällig geworden, I. Die Botenvon Basel beschweren sich, daß von dem, was von Namstein nach der Stadt Basel geführt wird, auf derBrücke zu Dornach Zoll bezahlt werden müsse, und verlangeil, daß dieses als eine Neuerung um so mehrabgestellt werde, als von dem, was die Obrigkeit von Solothurn („mine Herren und ir amptlüt") zu Walden-burg durchführe, auch kein Zoll gefordert werde. Dem Verlangeil wird entsprochen. Ii.. Hinwieder beschwerensich die von Solothurn, daß ihre Unterthanen voll Mümlisivpl und andere für Kernen, Mehl u. s. w., das siedurch Waldenburg führen, ebenso daß die von Dornach für Gegenstände, die sie nach Basel führen, Zoll ent-richten müssen, was auch eiue Neuerung sei. Die Boten von Basel bestreiten das letztere, weil sie von Privat-personen den Zoll immer bezogen haben, wollen aber die Sache heimbringen. I. Die Gesandten von Baseliiagen, daß man denen von Bretzwpl nnd Klein-Lützel verboteil habe, Holz nach Basel zu liefern, was sonstvon nirgendsher geschehe; man möge dieses Verbot aufheben, wogegen die von Basel bereit seien, wie vonAltein her die Stocklöse zu bezahleil. Es wird geantwortet, dieses sei aus keinem „Widertruß" geschehen,sondern weil die Landleute die Wälder ganz verwüstet haben; wenn diese wieder nachgewachseil, werde dasfrühere Verhältniß wieder eintreten; es wollen übrigens die Boten von Solothurn den Gegenstand an ihreHerren bringen. >»». Die Boten von Basel bringeil ferner vor, Hans Heinrich Winkeli beklage sich 1. wegender geforderten 250 Gulden; 2. daß er an der Ehre verletzt worden sei, worüber er ein Recht verlange, wie^ sich vor den Boten der sechs Orte erklärt habe; 3. daß ihm noch für zwei oder drei Jahre, von der Zeit^r, als er noch in Solothurn gewesen, die Pension ausstehe. Die Abgeordneten von Solothurn antworten:Man könnte billiger gegen ihn klageil; in der Schloßrechnung habe er der Obrigkeit viele Ansprachen („Schulden")ubergeben und versprochen, dieselben „gichtig" zu macheu, was aber trotz mehrfacher Aufforderung nicht ge-schehen sei, während eben Vieles voll diesen Übergaben bestritteil werde. 2. Wenn der König ihm eine Pensionschuldig geweseil und jemand dieselbe bezogeil habe, werde mau diesen anhalten, sie ihm zu erstatten. InBetreff jener Pension aber, die den Rüthen und Bürgern zugeordnet ist, habe die Obrigkeit Vollmacht, siejährlich auszutheilen, wie es sie geschickt und gut bedünke; es haben nur jene sie erhalten, die damals, als