März 1539.
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"Botz bluden", wenn ich eine Luthersche hätte, wäre es mir gerade, als ob ich eine Jüdin hätte. Am Morgenhabe er den Zeugen gebeten, nicht zu zürnen, er (der Landvogt) habe einen guten Trunk gehabt. Fürden gefangenen Süßtruuk, den viele Freunde, auch die Herreil von Zürich :c., empfohlen gehabt, habe derLandvogt anfänglich 200 Gl. gefordert, aber zuletzt 55 Gl. für die Obrigkeit und 10 Gl. für seinen Sohnangenommen. 12. Hansenmendli Keller von Frauenfeld berichtet, wie der Landvogt an der Herrenfastnachtauf der Gaffe in Anwesenheit Mehrerer „über den inantel zännete, und straelte die zungen ushin ; SchultheißFederli habe gesagt: „lugeut, wen berürt das"; sie hätten vorher in ihrem Span einander Recht vorge-schlagen und Schultheiß und Rath zwischen ihnen Friede angelegt. Auf dem Heimweg habe der Vogt denFinger aufgehobeil und „uf in getröwt"; wem es aber gegolten, weiß Zeuge nicht. 13. Marti Wehrli,Vogt zu Münsterlingen, gibt an, es seien zwei Brüder von Scherzingen um 40 Gl. gestraft und 10 Gl. derVögtül verehrt worden, wobei Junker Wilhelm von „Peyger" Geyern), der Zeuge und der Decan vonKreuzlingeu zu der Sache das Beste geredet. Schon vor zehn Jahren sei er dabei gewesen, wo man einerLandvögtin solche Geschenke gemacht. 14. Hans Kappeler, Stadtknecht von Frauenfeld, erzählt, wie derLandvogt ihn gegen Schultheiß Federli (?) aufzubringen versucht zc. 15. Uli Baumgarter, neuer Untervogt°'n Tuttwiler Berg, weiß nichts, daß der Vogt ihm zugemuthet, Geschenke einzuziehen. 16. Heini Willnervon Grießeuberg hat einmal in Folge stattgehabter Thädigung dem Vogt 10 Gl. Strafe bezahlt und der Frau2 Kronen geschenkt, ein andermal 5 Gl. und 1 Kr. dein Sohn; ob der Landvogt darum gewußt, weiß er"'A. 17. Hans Stadler von Wylen hat 40 Gl. als Strafe bezahlt und dem Gerichtsknecht Scherzingertausend Schindeln darüber geben müssen. 18. Drei Andere geben an, wie sie wegen Zureden gestraft worden,">n 7, 5 und 13 Gl. 19. Ulrich Meyer von Sulgen deponirt, er habe als Tröster für Franz Haak mitdem Landvogt um 50 Gl. getädiugt; der Landweibel habe ihm gerathen, des Vogtes Knaben 10 Gl. zusenken, um leichter wegzukommen; das sei ihm „gun vil" gewesen. 20. Konrad Pfister und Peter SchundFrauenfeld ergänzen theilweise die Berichte von Nr. 14. 21. Klaus Hagen von Hüttwyl(en) sagt, wieder Landvogt samt dein Landammann, dem Schreiber, dem Vater von Jttingen und Andern zu der erstenStesse, die man dort gehalten, erschienen sei und die versammelte Gemeinde ermahnt habe, freundlich mitLänder zu leben; da dein Altar etwas zugestoßen, so daß er umgefallen, habe der Vogt unter Andern: ge-^t, „sy habint den alten ungezwyfelten cristenlichen glauben, und gott inen die gnad gethan, daß sechs-hundert wol achttuseud mann haben geschlagen, und man finde wol ain fröwli zu Schwytz, das als vil bätteein gegin oder ein ganzer flück." 22. Jörg Müller von Hüttwylen bestätigt, daß der Landvogt der^Meinde vorgehalten, „man söll ivol ingedenk sin, welches der recht glaub und der größer huff (sie), :c."
haben diejenigen, welche damals die Ihrigen verloren, nicht gern gehört. Ulrich Brun und HansBurkhard Hagen bekräftigen dieses Zeugniß und fügen hinzu, daß die Gemeinde solche Reden „übel vergut hett."
^nz Hilzinger von Gachnang berichtet, wie für den Süßtrunk (Nr. 11) unterhandelt worden; aber der^"dweibel und der Gerichtsknecht Schmuck haben die Sache betrieben und vor allein 10 Gl. Verehrung für^ Landvogts Sohi: gefordert zc. In gleichein Sinne berichtet der Stigeli voi: Gachnang iiber diesen Fall.
Das Original beziffert die Paragraphen nicht. Hier werden einzelne des Zusammenhanges wegen ver-netzt resp. zusammengezogen, Nebensachen weggelassen und die mehrfachen Wiederholungen bloß angedeutet; da-ngen war auf bemerkenswerthe Gebräuche Rücksicht zu nehmen.
Zu 21. Es ist. wie das darauf Folgende zeigt, das Treffen „an: Berg" (Gubel) gemeint, die zweiteH'sser jedoch bekanntlich falsch.