1072
März 1539.
gemacht, sondern dieser und die andern Landvögte seien der Verehrungen ungeachtet mit den Strafen fürge-fahren und keiner habe ihm befohlen, „mach mir oder miner husfrowen bis oder eins (jenes)"; er selbst habedavon nichts genossen, ein Geschenk von Junker Heinrich von Ulm ausgenommen. 3. Hans Schmuck, JacobLauterbach, Hans Mülleisen von Frauenfeld, Kleinmenz Hiltbrand von Weinfelden und Ulrich Köstli vonStcckborn, alle Landgerichtsknechte, bezeugen, daß der Landvogt ihnen nie befohlen, Verehrungen fiir die Frauoder den Sohn zu „machen," wissen auch nicht, daß solches je geschehen sei, und halten den Vogt für einenfrommen ehrlichen Herrn, wie er denn öfter zu ihnen gesagt: „Gond ufrecht mit den fachen umb, haltentüch fromklich und erlich und helfent mir hus haben, wie ich üch hälfen wil." 4. Ulrich Scherzinger vonHesenrüti, Landgerichtsknecht: „Es Hab sich zu zyten begeben, so ain pur by minem her landvogt zu schaffengehebt, dergestalt, daß er ainer straf von ihm erwarten müßte, daß dann er (der pur) zu ihm (Scherzinger)gesagt, möchtest mir die fach abweg thun, so weit ich des landvogts frowen ain pfündli wärch oder geltgeben, daruf dann er ctwan siner husfrowen ain verernng, und nämlich an ainem ort sechs guldin gemacht!er, der landvogt, het onch allwegen zu ihm gesagt, halt dich redlich, so wellen wir ufrecht und fromklich mitMandern handlen." 5. Bartholomäus Trittenbaß von Neuwpl sagt, er und sein alter Vater haben bishernichts Anderes verthädingt, als was den Gerichtsherren gehöre, und was sie mit den Gerichtsherren empfangen,haben sie dem Landvogt eingehändigt, über das Ausstehende werden sie ihm Rechnung geben. 6. Jacob Vogelvon Altnau, Landgerichtsknecht, hat nur kleine Bußen, von 2—3 Gl., mit den Gerichtsherren verthädingt!die ineisten Bußen habe sein Vater verthädinget. Der Landvogt habe ihm jederzeit befohlen „sich schickerlichzu verhalten." 7. Hans Keller, Landgerichtsknecht im Tannegger Amt, deponirt, der Landvogt habe KonradBitfelder um 10 Kronen gestraft, wovon 2 dem Sohn des Vogtes zugefallen seien. Büfelder, im Namcnseines Sohnes, bestätigt dies mit dem Beifügen, der Landgerichtsknecht habe die Thäding um die 10 Kronengemacht und der Vogt mit 15 Gl. sich nicht begnügt und 1 Dickpfennig dazu gefordert. 8. Hans Locher,Landschreiber, bezeugt, er sei als geschworner Amtsmann zufolge der Aufforderung des Landvogts oft dabeigewesen, wenn er Leute strafen mußte und habe ihnen die Strafen „machen" helfen, könne sich aber nichterinnern, daß der jetzige Landvogt in seiner Gegenwart einem Bestraften eine Verehrung für seine Frau oderseinen Sohn aufgelegt. Als Junghans Landmann von Märstctten, der mit Zehnten Betrug gespielt, deinVogt ein Geschenk für seine Frau verheißen, habe dieser nichts davon wissen wollen, und es sei die Bnßrauf 70 Gl. gestellt worden; doch sei dann bekannt geworden, daß Junghans ihm 00 Gl. zu Händen derHerren und 10 Gl. fiir die Frau gegeben. (Junghans bestätigt dies). Daneben höre man aber, daß de>Landvogt bisweilen den Bestraften eine Verehrung andinge. (Folgt Bericht über die Milderung von M''Urpheden). 9. Junker Heinrich von Ulm hat in einer Thädignng von dem Landiveibel gehört, daß es Brauchsei, des Landvogts Sohn oder Frau auch etwas zu geben; da seien dann 3 Gl. dem Sohn geschickt und15 Gl. Strafe bezogen worden; 2 Gl. habe der Landwcibel erhalten (S. 2). 10. Kleinhans Eberhard vonLustorf deponirt, sein Sohn sei um 30 Gl. gestraft worden und hätte noch 5 Gl. des Landvogts Frau gcbe»sollen; er habe 20 Gl. bezahlt und den Vogt um Nachlaß gebeten; dieser habe dann gesagt, er wolle diescsvor die Obern bringen und die der Frau für ein Geschenk bestimmten 5 Gl. habe er fiir sich behalten n»dihr nichts gegeben. 11. Lorenz Koch von Franenfeld erzählt, wie der Landvogt einmal im Hause des Land^ammanns bei vielen Freunden und Herren einen „guten Nusch" gehabt, dem Zeugen einen Trunk gebracht,mit dem Begehren, „du wellist inins gloubcns sin"; da er dies mehrmals abgelehnt, habe der Vogt bemerkt,«es ist afenthür, sy lond sich nütz wisen noch keren"; und beim Weggehen des Zeugen sagte der Landvogt-