März 1539. 1071
eröffnen die Gesandten von Freiburg, sie seien beauftragt, gegen Appellation und Nechtsöffnung zu protestireuund bei dein erlassenen Spruche zu verbleiben; dabei verlangen sie, daß die Beschwerde derer von Murtenihnen schriftlich übergeben werde. 2. Dieselben Gesandten eröffnen ferner, es seien vergangener Tage Botenbeider Städte in Grandson gewesen, um in Betreff der Karthause la Lance zu verhandeln. Ihre Obern seienuun zufrieden, den betreffenden Kauf dem Vogt von Grandson um 1000 Ii (Kronen?) zu belassen und5 Pfd. Bodenzins auf die Reben zu schlagen, wie es in Grandson abgeredet worden sei. „Demnach wieetwas tuschs iuu zinsen wägen gethan, mit dein vogt reden die xij" Pfd. uf das fürderlichst uszerichten."Der Rath von Bern beschließt nun, es solle der Kanfbrief errichtet und die Sache in Beiwesen von Abge-ordneten beider Städte und des Vogts vollendet werden.
Der Kails gegen Jacob Tribolet ist ergange» um 4500 Pfd. kleiner Währung, 5 Pfd. Bodenzins directc,damit es löbig, auch den Zins, der schon auf dem Berg steht. Zur Ausgleichung der unter beiden Städten'getroffenen Theilung erhalten die von Freiburg 1200 Pfd. voraus. »>ickvm, S,sn.
«4S.
AMttenfeld. 153'.), 11. und 12. März (Dienstag und Mittwoch nach Oculi).
Staats«»'»,", Änric»! Absch.Bd, 14 r, 4S. StavtSarcviv Liiccr»: AUg. Msch, n, I, r. 270, Staatsarchiv Bern: Allg, cidg. Abschiede NN, E> üs,7,
jtaiitoilSarchiv Solothurn: Abschiede Vd. SS.
Boten von Zürich, Schwpz und Glarus erheben im Namen der X Orte Kundschaft über den Land-"ogt Hans Faßbind von Schwyz.
1. Hans Vogel von Altnau sagt, er sei der vorigen Landvögte Diener gewesen, wie sein Sohn seit VogtStocker von Zug (1528—30), mit dem Auftrag, „was Großes zu verhandeln käme" zu thuu und HülfeZU leisten. Bei der letzten Rechnung zu Münsterlingen habe er dem jetzigen Vogt drei Gegenstände vorgebracht,^treffend Zehntenfälschuug, eine Klage auf Diebstahl und bezügliche Scheltung, so daß die Schuldigen vorLandgericht gewiesen worden. Da sie arm seieil, so haben sie ihn, den Knecht, um Vermittlung ersucht undMe billige Strafe erboten; der Landvogt habe ihm Gewalt gegeben, die Parteien zu vertragen und zu strafen,u»d dabei gesprochen: „Er wurd bericht, daß in sölichcn tädingen ains landvogts frow ouch allwegen etwasgeniacht wär; darumb sollt er lugen, daß man siner froweu ouch etwas darvou machte." Das habe er gethan,zweien je 25 Gl. eingezogeil und für die Frau Vögtin 5 lind 4 Gl. davon verordnet; ein dritter sollte10 Gl. Strafe, 1 Gl. Schaden und 2 Gl. Verehrung für die Frau Vögtin geben. Dem Landvogt sei nichtuugezeigt worden, wie man dies der Frau gemacht. Sonst habe er in seinem Namen nichts Malefizisches ge-gast; die kleinen Bußen aber habe er und sein Sohn mit den Gerichtsherren verthädiget. Er, Zeuge, wisse'uchts Unehrliches von ihm zu sagen. 2. Hans Kappeller, Laudweibcl: Er versehe das Amt seit eilf Jahren.^ es ihm übertragen worden, habe man ihn instruirt, wenn er bei einer Bestrafung mitwirke oder ausBefehl jemand strafe, so soll er immer des Landvogts Hausfrau etwas vorbehalten; er selbst habe nicht'"ehr als Vier oder Fünf zu strafen gehabt und nicht um viel, sei aber oft dabei gewesen, wenn Andere mitdem Laildvogt unterhandelt und der Frau und den Kindern etwas versprochen haben, wenn er sie billig hielte;^ habe bisweilen selbst dazu geholfen, doch ohne Wisseil der frühern Vögte; der jetzige habe deswegen zu'h"' gesagt: „Waibel, vergiß min uit und thu das best"; aber keiner habe je gewußt, wie er die Verehrungen