1070 Februar 1539.
statten, was er als Lehensmami ihm schuldig ist. Obwohl uuu Lutz sei» Lehe» verwirkt, so bitte mau dochdeu Abt, er möge seine „Thorheit" und seine unerzogenen kleine» Kinder betrachten und ihm gnädig dasLehen wieder verleihen und eine bescheidene Strafe von ihm nehmen.
Stiftsarchiv St.Gallen: ^.vta iniLosII. Vd. 112. Besiegelt vom Landvogt zu Baden, Andreas Schmid, auf I.März.
Vor den Gesandten der VIII alten Orte eröffnet eine Botschaft von Schultheiß und Rath zuBremgarten, daß sie auf dem letzten Tag vorgebracht, wie ihre Bürger sich beklagen, daß man damals ihreAppellationen nicht anhören wollte, sondern sie auf die Jahrrechnung vermiesen, während sie Brief und Siegelvon ihren Obern haben, daß die Appellationen, welche von ihrem Gericht, auch kleinen und großen Nätheuausgehen, jeweils» ans dem nächsten Tage, wo immer der angesetzt werde, verhört werden sollen. Ihre Bitte,sie hiebet verbleiben zu lassen, sei damals an die Obern heimgebracht worden; sie ersuchen nun, deren Ant-wort zu eröffnen. Die Instructionen gehen einstimmig dahin, die von Bremgarten bei Brief und Siegel zubelassen und die von dort herkommenden Appellationen, wo immer die Eidgenossen zu Tagen sich versammeln,
zu verhören. Stadtarchiv Bremgarte»: Pcrgamcnturlundc. Besiegelt vom Lavdvogt z» Baden, Andreas Schmid, den I.MärZ'
Verhandlung zwischen den Gesandten von Bern und Solothurn wegen des Tausches der Kircheu-sätze; siehe Note.
Im Zürcher Abschied fehlen Ir, in; im Berner Ic und der letzte Satz von v; im Basler »I, i, I, u»,t», in v die Bemerkung von Golder; im Freiburger und Solothurner v, k—in; v wie im Basier; imSchaffhauser i, I, in, p; v wie im Basier; im Appenzeller v, <1, x—in, <», p; s aus dem
Zürcher; 1 aus dem Freiburger und Schaffhauser.
Zu ll. Die Solothurner Instruction berührt diesen Artikel; der Abschied enthält ihn nicht.
K.A. Solothurn: Abschiede, Bd. SS.
Zu v. Nach dem Appenzeller Abschied werden die von Appenzell zum höchsten gemahnt, gegen dievon St. Gallen inzwischen nichts Thätliches noch Freventliches vorzunehme».
Zu t. Der Schaffhauser Abschied trägt mit anderer Schrift nach: „Item der landschriber von Glarisbegehrt eins fenster."
Zu x. 1539, 10. März. Bern an Solothurn. Die von Solothurn werden wissen, was man zuletztin Betreff des Tausches geschrieben, daher ein diesfälliger Anzug gegenüber dem Gesandten von Bern ZUBaden wegen Kriegstetten unnöthig gewesen sei. Wolle man den Tausch nach Abrede vollziehen, so sei »umdessen geneigt und Wolle hiefür eine Botschaft abordnen. St.A.Bern: Deutsch Missivcnbuch x, s.t>
«48.
Neri!. 153!), 27. Februar (Penultima Februarii).
Staatsarchiv Bor»: Rathsbuch Nr. sog, S. S0!>.
1. Vor dein Nathe zu Bern eröffnen Gesandte von Freiburg, die von Murten beschweren sich über je>"Erkanntniß, welche in Betreff der Tell der in Murten befindlichen Hintersäßen beider Städte erfolgt ist.Gesandten seien nun hergeschickt worden, um mit denen von Bern das Anbringen derer von Murten anzu-hören und dann gemäß ihrer Instruction zu handeln. Sodann tragen die von Murten der Länge nachBeschwerde vor und bitten und verlangen, daß ihnen in Betracht ihrer bisherigen Übung und dessen, uia?Brief und Siegel weisen, nettes Recht eröffnet oder die Appellation vor die Sechszig gestattet werde. Hieraus