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Februar 1539.
Landweibel und den andern Amtleute» über des Vogtes Handlungen genaue Kundschaft einzuziehen und danndie übrigen Orte zu berichten. Ii.. Basel begehrt Antwort auf sein letztes Anbringen betreffend den Abzug,worauf die Boten ihre Instructionen eröffnen. Zürich: Wer bei lebendigem Leibe aus der Stadt ziehe, denlasse man frei gehen; wenn aber etwas Vermögen daselbst ererbt werde, so müsse der Erbe davon den Abzugentrichten; das sei eine Ehehafte der Stadt. Bern: Es habe seine Antwort bereits nach Basel geschriebenund bleibe dabei. Lucern und Schaffhausen wollen anhören und heimbringen was der andern OrteMeinung sei. Uri, Schwpz, Unterwalden, Zug, Glarus, Freiburg und Appenzell: Sie beziehenvon niemand einen Abzug und wollen gegen jedes Ort, das von denen, die zu ihnen ziehen oder (ander-wärts) erben, nichts nehme, sich gleich verhalten, auf Verlangen auch dafür Brief und Siegel geben. Solothurnhat einen Vertrag mit Basel, wobei es bleiben will. I. Es wird angezogen, daß die Klosterfrauen zuSt. Katharinenthal bei Dießenhofen übel haushalten und bereits einige Giiter verkauft haben, daß es alsonöthig sei, ihnen jährlich wieder Rechnung abzunehmen, weil sie davon nur mit dem Vorbehalt befreit worden,ihnen Rechnung abzufordern, sobald sie zu Klagen über ihren Haushalt Anlaß gäben. Heimznbringen-»»». Die von Sarmenstorf lassen vorbringen, sie könnten den ihnen gemachten Vorschlag nicht annehmen, indemdie von Seengen sehr viel ausgereutet, eingeschlagen und zu Feldern gemacht haben; sie bitten daher, daßman in ihren Kosten den Span besichtigen möchte. Bern erwiedert, es hätte gerne gesehen, wenn die vonSarmenstorf die fragliche Läuterung annähinen; nun bleibe es bei dem, wie es vorher ergangen. Daraufhat man Lucern und Zug beauftragt, am Montag nach Mittefasten (17. März) früh einen Augenschein auf-zunehmen und Bern freigestellt, sich dabei zu betheiligen. Die Boten sollen versuchen, beide Parteien dahinzu bringen, daß sie zu Wunn und Weid gegen einander fahren wie von Alters her, und auf dem nächstenTage darüber berichten, i». Der obigen unerledigten Geschäfte wegen wird ein Tag nach Baden angesetztauf Sonntag Quasimodo, d. h. den 13. April. «. Der gefangene Mailänder ist im Verhör bei seiner Ant-wort geblieben und begehrt, daß wir an Ort und Stelle Nachfrage halten und ihn ohne alle Gnade richten,wenn sich nicht Alles erfinde, wie er aussage. Daher werden dem Landvogt zu Lauis die Klagepunkte sanuntden Antworten des Gefangenen abschriftlich zugeschickt und ihm befohlen, genaue Nachfrage zu halten und dieKundschaft auf nächsten Tag zu berichten. Es wird ihm ferner ein Beglaubigungsschreiben zugestellt, um demPotestat zu Mailand anzuzeigen, daß die Ankläger auf dein nächsten Tage sich einfinden und ihre Klage»vorbringen sollen; sie mögen kommen oder nicht, so werde man den Proceß abthnn. Heimzubringen, damitdie Boten nach Bedürfniß bevollmächtigt werden. K». Es fällt ein Anzug, wie man in den Gotteshäuser»übel haushalte, wie die Schaffner reich werden und die Klöster verarmen, wie namentlich das „Anriten"und das Gastiren große Kosten verursache. Heimzubringen und zu berathen, wie man dem Allem abhelfe»könne. «K. Die Boten von Zürich (?) missen, was wegen der Bitte Ammann Ambergs für gemeine Haupt-leute mit ihnen geredet worden ist; dieselben bitten um baldige Antwort. ». Vogt Lavater soll eingede»ksein, wie Schultheiß Golder sich für Lenz Feer, Wirth zu Merischwanden, verwendet hat, damit die ihm zur Lastgelegten Worte nicht übel gedeutet werden und er das Gebiet von Zürich wieder betreten dürfe; Zürich mögeihm etwa „by vergebnen boten" Antwort schicken. «. Schultheiß Golder und Amman» Toß bitten fürJungfrau des (flüchtigen) Pfaffen von Oberwyl. I. Zu gedenken, was der Bote von Glarus wegen einesFensters mit den Boten voll Freiburg („üch") geredet hat.
T». Dem Landvogt zu Rheineck und im Rheinthal, Meister Hans Haab, des Raths der Stadt Zürich,lvird Folgendes aufgetragen: 1. Die von Lustnau haben gebeten, ihnen zu vergönneil, den Rhein in eine