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Februar 1539.
dem betreffenden Rechtstag erscheinen sollte, bitte man, ihm hiefür freies sicheres Geleit zu geben, in derMeinung, daß er sich auch geleitlich halte. Würde dieses abgeschlagen, so müßte ein anderer Ort für Vor-nahme des Rechtstages bestimmt werden. Gesuch um Antwort durch den Boten.
K. A. Schaffhausen: Correspondenzen.
Zu u. Der Berner, Basier, Freiburger und Solothurner Abschied zeigen folgende Abweichungen: BeiI Art. 3 als Strafe für Auflauf oder Rottirung nur 100 Pfund. Als letzten Artikel für Lauis folgt dieVorschrift: niemand soll eine Sache, welche die Obrigkeit angeht, verthüdinge» oder verthädigen helfen bei10 Kr. Buße. Am Schlüsse der Artikel für Luggarus wird besagt: betreffend die Fürsprecher und Thädi-gungslcute gelte was für Lauis vorgeschrieben worden.
Zu ee. Zur Markirung des Abschlusses dieser Angelegenheit mag noch folgende Missive notirt werden:
1539, 17. März. Basel an Melchior von Neinach. Dank, daß durch sein Befördern die Verhandlungwegen Arsent mit Fertigung der „Obligationschrift" und Übergabe derselben an den Landvogt zu Baden zuEnde gebracht worden sei. n.A. Bas-n Missw-nbuch, e. 220.
Zu ÄtI. Dieser Artikel ist dem Abschied in einem besondcrn Blatte mit anderer Schrift beigefügt undschließt mit der Bemerkung: „Actum Baden den (!. Februar 1539." Die Zürchersammlung enthält «Iii alsBeilage zum 3. Februar 1540. Anknüpfend an diese Verhandlung instruirt Basel für den 25. Februar: dieEntschließungen der übrigen Städte zu vernehmen, zu beantragen, daß man gegen einen schnellen Überfallgerüstet sein wolle, und auf die Rüstungen des Markgrafen von Baden in der Herrschaft Rötelen aufmerksam,zu machen. Wenn es die andern Städte auch für gut erachten, soll von den fraglichen Rüstungen vor gc-meinen Eidgenossen Erwähnung geschehen. «. A. «°icu Ms-hi-d-,r.s7-n.s».
«4«.
St. Kalken. 1539, 15. Februar.
Stadtarchiv St. Galle»: RatiMich NM— IV4I, S. SSI.
Vor dem kleinen Rath der Stadt St. Gallen tragen Abgeordnete des Abts daselbst — der Hofmeisterund Egli Meßmer, Vogt zu Norschach — vor: Letzter Tage habeu die von St. Gallen den Doctor von Wattund Hans Riner, Unterbürgermeister, vor den Abt geschickt. Dieselben haben eröffnet, wie die Stadt St. Galle»mit dem Land Appenzell einen Span habe, betreffend den sie vor die XII Orte der Eidgenossenschaft getretensei und Rechts begehrt habe. Als dann am letzten Tag zu Baden die Gesandten der Stadt mit Vollmachterschienen, seien die von Appenzell ohne solche gewesen, worauf verabschiedet worden, daß auf nächsten: Tagbeide Theile mit vollem Gewalt sich einfinden, inzwischen aber keine Partei gegen die andere etwas Feindselig^vornehmen solle. Nun seien die von St. Gallen durch Ehrenleute berichtet worden, daß sich etwas ümultzund Widerwillen erheben wolle, und da denn die Appenzeller ein „unzähmts" Volk seien, so möchte hierdurchnicht nur der Stadt St. Gallen, sondern anch dem Abt und seiner Landschaft Schaden widerfahren; die vo»St. Gallen bitten daher den Abt, daß er ein getreues Aufsehen auf sie und ihre Stadt haben wolle. Da d0Abt des Willens gewesen, zu Allem zu helfen, was zu Friede und Ruhe geeignet sein möchte, so habe er duSache mit seinen Rathen überlegt und dann den Hofmeister und Egli nach Appenzell gesandt und dort,als ob es aus Veranlassung derer von St. Gallen geschähe, sondern als ob er zu Badeu von dem Ha>»^beider Obrigkeiten gehört habe, zur Sache reden lassen. Man habe daselbst vorgetragen, daß die von Appc»^wohl ermessen mögen, welcher Nachtheil erfolgen würde, wenn etwas (Feindseliges) vorfallen sollte; wie a»dc»'