Januar 1539.
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«i. Bern beantragt, dein Prädicanten zu Niederbipp den Erbfall zu erlassen, wogegen -es den Priestern zuLuther» und Marbach das auch bewilligen wolle, jedoch dem Lehen in anderer Beziehung unschädlich.Heimzubringen, da die Boten von Lucern ohne Vollmachten sind. I». Der Leutpriester zu Luther» hat schonMl zweiten Male das Pfrundhaus, welches Bern erst neu und mit großen Kosten erbaut hat, aus Fahr-lässigkeit schier verbrannt und denen die ihn darüber zu Rede gestellt, geantwortet, es seien reiche Herren zuBern, die wohl wieder ein neues aufbauen könnten. Heimzubringen, i. In Betreff der Hühner im ^chärligErlangt Bern, daß man die Pflichtigen zu deren Entrichtung anhalte. Antwort: der nöthige Befehl sei bereitserlassen. Ii. Da Bern das Begehren stellt, es sollen die Pfründen Wynau und Bipp erbessert werden, bittendie Anwälte des Klosters und die Boten von Lucern, man möchte ihnen dieses erlassen, indem sie bereitsdas Nöthige gethan; die Pfründen-seien gut dotirt und bedürfen keiner Verbesserung; auch sei das Kloster'«cht im Stande, mehr zu thun. I. Hinsichtlich des Begehrens, die Pfarrhäuser zu Madiswyl und dieser^stünde Einkommen zu verbessern, antwortet der Abt, er sei dieser Pfründe nichts schuldig; mich LncernFlucht, in dieser Hinsicht das Kloster mit keiner Neuerung zu beladen und es bei seinem alten Herkommen«ad seinen Rechten bleiben zu lassen. Der Statthalter von Altishofen macht einen Anzug in Betreffder Wälder zu Langenthal, welche bisher dein Haus Altishofen gehört und wovon die von Langenthal demHaus Futterhaber entrichtet haben. Bern will es heimbringen. ». Den Twing und die Twingbußen zuDietwyl sprecheil der Twingherr und die Bauersame zu Dietwyl an. Anderseits hat der Vogt zu AarwangenBuße bezogen von einem gewissen Kraft wegen Überzäunung, in Betreff welcher die van Dietivyl meinen,d°K sie eher dem Twingherrn zustehe. Die Boteil von Bern antworten, daß dort, wo die Überzäunung ge-nehm, alle hohen und Niedern Gerichte Bern zustehen und daher da kein Anderer zu strafeil das Recht^be; sie wünschen auch bei den Urkunden, welche zwischen Bern und Lucern in Betreff dieser und andererBarchen und Gerechtigkeiten aufgerichtet worden, zu verbleiben. Heimzubringen. «». Die Boten von BernRichten, daß in Betreff des Zehntens zu Brittnau ein Anstand walte (weil dort die Güter häufig in andereHände gerathen), und begehren, daß dort die Marcheu bereinigt werden.
De» Ort der Verhandlung betreffend sagt der benutzte Abschied im Titel - ..Abscheid der frommen, festen,wyscn rathsbotcn der zwen orten Bern und Lucer» zu St. Urban" ?c. Während allerdings eine ungefährgleichzeitige Hand den Abschied u. t.srKO zwei Male als Abschied von Zofingcn überschrieb, hat eine neuereArchivbezcichnnng die richtige Ortsangabe wieder hergestellt.
Zu <-. Anstatt „Freibnrg" hat die Berner Instruction immerhin richtiger „Freicnbach."
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Wern. 1539, 17. und 18. Januar.
iDtaatSarchiv Bern: Rathobuch Nr. 266, -s. 75.
dem Nathe KU Bern eröffnet eingesandter van. Basel: 1. es hade ^chnler sein gut im ^iedinthal^anft und wolle -lach Basel ziehen; nun -verde ihm der Abzug gefordert, was früher nie gescheheil sei;bitte, diesen Bürger ohne Abzug hinwegziehen zu lassen. 2. Der Gesandte verdankt die Mühe, welcheBoten von Berit in dem Span zwischen denen von Basel und Solothurn gehabt und erklärt, ivie trotzigdie von Solothurn erzeigen. Der Rath antwortet: zu 1. Wenn die von Basel die Angehörigen von