Januar 1539.
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Höerndorf. 1539, 6. Januar.
Staatsarchiv Luccrn: Acten Rotwcil, Kantonsarchiv Arciburg: Badischc Abschiede Bd. 1t, nach dem Abschied vom 13. Deccmber is«o. ,Kaiitonsarchiv Tolothurn:-Abschiede Bd. S«, beim Abschied vom Lb. Februar 163S.
Gesandte: Zusätzer für Hans von Landenberg: Zürich. Rudolf Lavater, des Raths. Bern. PeterÄnhag. Zusätzer für Rotweil: Lucern. Hans Golder, Schultheiß. Schwyz. Josef Amberg, Landammann.
Die Boten von Zürich, Berit, Lucern und Schwyz handeln als gewillkürte Richter in dem Streit zwischenHans von Landenberg von der Breitenlandenberg zum Schramberg und Burgermeister und Rath der StadtNotweil. Der erstere sainint seinen Verwandten und Beiständern klagt schriftlich: 1. Die von Rotweil inaßen sichdas Jagdrecht in seiner Herrschast an. 2. Obwohl die Herrschaften Ramsteiu und Falkensteiii ihm gehören, seiendennoch vor einiger Zeit die von Rotweil bewaffnet ins Wirthshaus im Dorf Sulgen gedrungen und hättendasselbe von oben bis unten durchsucht, in der Meinung, ihn oder seine Söhne zu finden. Dafür fordere erviertausend Gulden. 3. Er habe früher den Rath von Rotweil gebeten, wenn mau über ihn oder seineVerwandten etwas vernehme, das man übel aufnehmen könnte, möge mau ihn hierum berichten. Dessen-ungeachtet seien die von Notweil bei Nacht und Nebel gewaltthätiger Weise in seine Herrschaft zum HeiligenBrunen gefallen, haben seinen Schaffner, Ludwig Rechberger, einen rechtschaffenen Manu, gefangen nach Rot-weil geschleppt, daselbst fünfzehn Tage behalten und um fünfzig Gulden bestraft. Er'verlange, daß dieses alsunberechtigt erklärt werde und fordere für den geschehene:: Einfall dreitausend Gulden. 4. Er habe sich gegendie von Rotweil stets freundlich benommen und sie wiederholt gebeten, ihre alten Späne vor gemeinen Eid-genossen gütlich oder rechtlich auszutragen, weßhalb er einmal auf einen Tag nach Baden geritten sei. Jeneuder hätten auf freier Landstraße auf ihn gelauert, ihn gefangen genommen und nach Rotweil geführt unddaselbst einen Tag weniger als sechs Wochen im Gefängniß gehabt. Hiesür fordere er zehntausend Gulden.Die von Rotweil antworten zu 1. Die Klage werde nicht als berechtigt anerkannt. Aus erheblichen Ursachenund aus besonder» Gnaden, damit die Waldstraßen sicherer seien, sei ihnen von römischen Kaisern und Königenu> dem streitigen Bezirk die freie Jagd gegeben worden; sie hätten auch Todtschläge und andere daselbstbegangene Malefizfälle gerechtfertigt. Sie fordern daher, daß gemäß ihrer Privilegien, die sie vorlegen, ihrGegner in die festgesetzte Buße von fünfzig Mark löthigen Goldes verfällt werde. Zu 2. Sulgen sei in ihremfreien Jagdbezirk. Da nun ihre abgesagten Feinde sich daselbst aufhielten, so schickten sie sechs oder siebenMann, diese ihre Feinde und sonst niemand Anderes zu suchen. Sie glauben, hierin nicht unrecht gethan zudabei:. Zu z. Der Heilige Brunnen, wenn daselbst auch Grund und Boden dem von Landenberg wäre, sei^u ihrem freien Jagdbezirk. Der Rechberger habe ihren offenen, abgesagten Feinden Unterschlauf gegeben undsie mit Worten gestärkt und sonnt selbst Partei genommen. Als Reichsstadt und vermöge ihrer Freiheitendürfen sie Personen von verdächtigem Leumden verhaften. Zu 4. Der von Landenberg habe sie nie rechtlichgemeine Eidgenossen geladen, sonst würden sie erschienen sein. Anderseits habe er einen ihrer geschwornenDiener gefangen genommen, trotz mehrfacher Schreiben nicht freigelassen und in einer Missive die von Rotweil^schimpft. Sie haben daher mit Glimpf und Recht ihm nachgestellt. Anstatt ihn: zehntausend Gulden zu geben,fordern sie wegen der ihnen angethanen Ehrverletzung zwanzigtausend Gulden und legen schriftlich ihre Gegen-ffoge in Betreff ihres Dieners und anderer Beschwerden vor. Gemäß des zu Baden errichteten Anlasses ver-