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December 1538.
berichten. Es sei dabei zu bedenken, daß jener Amtsmaim zuerst darauf geboten habe, daß er bei kleiner Ent-schädigung viele Mühe und Kosten gehabt und sich anheischig mache, einen Zins auf die Güter zu schlagen,damit sie löbig werden, was nicht geschehen könnte, wenn sie an den Spital zu Freiburg, als an todte Hand,fielen. Auch wolle er geinäß dem Vorbehalt und Abschied die Kirche auf seine Kosten schleißen.
KantonSbibl. Freiburg: Girard-Sammlung, '7. XIII,
3) 1538, 13. December. Bern an Freiburg. Berichtigung eines Fehlers im frühern Schreiben: Tri-bolct habe das Angebot derer von Freiburg von 500 (sie, statt 3500) Pfund nicht bloß um 300, sondernum 500 Pfund gesteigert und also 4000 Pfund geboten. St. A. Bern: Deutsch Msswenbuch S.sn.
«SS.
Wern. 1538, 28. December.
Staatsarchiv Bern: Jnstructionsbuch 0. k. 270.
Verhandlung zwischen Bern und Wallis.
Gesandte: Wallis. Georg Summermatter, alt-Tschachtlan zu Visp.
Auf den Vortrag, den der genannte Gesandte im Namen des Bischofs, des Hauptmanns und der Nathsbotender sieben Zehnten gemeiner Landschaft Wallis mündlich und schriftlich angebracht hat, wird ihm von denen vonBern Folgendes geantwortet: Wegen des Fachs oder „Fanels", das der Vogt von St. Moritz unter derBrücke daselbst angebracht hat, ist man mit der Antwort derer von Wallis, wornach dieses Fach gebrochenwerden soll, zufrieden, in der Erwartung, daß diesem nachgekommen werde. Man will auch den Gubernator znAelen beauftragen, mit dem Vogt von St. Moriz nach altem Brauch und Urtheilen den „Rotten" (Rhodan) z»„referieren" und die Fach zu besichtigen. I». Mit der Antwort wegen des Mandats oder Verbots betreffend denfeilen Kauf ennet dem Rotten ist man ebenfalls einverstanden, e. Mit dem Bescheid der Bundesgenossen vonWallis in Betreff der auf dem savopischen Lande haftenden Zinse kann man sich nicht befreunden; da aberdie Sache auch die von Freiburg betrifft, so will man sich mit diesen ins Vernehmen setzen. «R. Eine Er-läuterung der March bei Morcles finden die von Bern unnöthig, da für sie der Besitz spreche und die Marchganz deutlich sei; ohne Recht können sie sich hievon nicht drängen lassen, v. In Betreff des St. Bernhard-Spitals haben die von Bern nach langer Handlung ihren Bundesgenossen von Wallis billige und rechtmäßigAntwort schriftlich gegeben, bei der sie verbleiben, t. Den Junker Petermann am Hengart („Heingart' iwollen die von Berit in Betreff seines guten Rechts auf die Bitte derer von Wallis für empfohlen halte»-
Das Rathsbuch von Bern Nr. 266, S. 12 enthält die Verhandlung in mangelhafter Redaction.
Zu v. Das in Text übergegangene Anbringen des Gesandten von Wallis enthaltet folgende Misß»^
1539, 4. Januar. Bern an Freiburg. Der Bote von Wallis habe folgende Instruction vorgelegt-Von denen von Bern seien die Walliser wiederholt angegangen worden, die Zinsen und Beschwerden, wen)eauf dem neueroberten savoyischen Lande stehen, nach Marchzahl ihnen tragen und ausrichten zu helfen.von Wallis bitten, sie diesfalls nicht weiter zu drängen; sie seien entschlossen, nur jene Beschwerden zu trage»,welche die Landschaft Wallis auf ihrem neueroberten Lande „erfunden" habe, die groß und schwer genug stv'»'
K. A. Freiburg: Berncr Msive».