December 1538.
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auseinander setzen. I». Der Kirche zu Baldingen halb waltet ein Mißverständnis auf dem Tage zu Badenwurde nämlich beschlossen, weil es nur eine Filiale sei, so solle die Nutzung dem Meßpriester zustehen; derLandvogt behauptet aber, es sei ein Vorbehalt gemacht worden, was dann einige Boten bestritten haben.Heimzubringen, um sich bei den Boten, die auf jenem Tage gewesen, genau zu erkundigen. SebastianKeßler hat die Eidgenossenschaft gescholten, indem er unter Andern: gesagt, er wolle sowohl Knechte bekommenals die Milchkälber. Es wird „unser Landvogt" beauftragt, denselben szu verhaften und die Kundschaftenaufzunehmen. «R. Auf dem nächsten Tag ist Antwort zu geben, wie man gegen die Wiedertäufer, welche sich"a „Freien Amt" aufhalten, verfahren wolle.
Zu ». 1538, 14. December. Bern an die Rathsboten der V Orte zu Luccrn. Antwort auf ihr Schreibenin Betreff des gedruckten Liedes wie unterin 4. December an Basel, mit dem weiter» Beifügen: der betreffende„Buchfürer" habe eidlich angezeigt, er hab.e die fraglichen Lieder zu Frankfurt gekauft und anhergebracht undsie seien nicht in der Stadt Bern, sondern anderswo gedruckt worden, wie denn mitunter zum Leidwesen derervon Bern wider ihr Wissen ihr Wappen dein Papier beigcdruckt werde, sowie auch einige falsche Batzen unterihrem Schlag gemacht worden seien. Man bitte, sich hiemit zu beruhigen.
St. A> Bern: Deutsch Missivenbuch VV, S. 8ZZ,
Das Schreiben an Bern datirt auf Dienstag vor Lucia (1V. December).
St. A. Bern: Tagsatzungsberichte, Consercnzen rc. Lina ä»to bis iszs.
«S4.
Mern. 1538, 14. December.
Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr. 205, S. 22«.
Vor dein Nathe zu Bern eröffnen Gesandte von Freiburg — Lorenz Brandenburger und Ulrich Nix —„des closters halb, das in ein kouf z'schlagen, ouch des spitals, so um 3500 pfund angschlagen, mit pit,du: irem teyl, so m. h. gehörig ouch bliben, in ansechen solichs ein almusen; denne des buchs halb, so venner
^affenried erfordert, ist m. h. presentirt; ouch etlich gwarsamen, die zu Camerach funden ?. . .mit
pll, dieselben inen ouch zu Händen gstelt."
Wir ergänzen die mangelhafte Nedaction des Beriter Nathsbuches durch folgende Acten:
1) Die Freiburger Gesandten erhalten folgende Instruction: 1. Sie sollen die von Bern ersuchen, dieGüter der Karthause la Lance, welche „sich nach der steigerung verkaufen söllen", um die Summe, für welcheße „gesteigert worden syen", nämlich um 3500 Pfund, dem Spital zu Frciburg zu überlasse», was zur För-derung göttlichen Almosens diene. Im Falle des Widerspruchs derer von Bern sind die Gesandten ermächtigt,bis auf 4000 Pfund zu gehen. 2. Die Gesandten sollen denen von Bern das letzthin in ihrem Namen vomVenner von Graffcnried geforderte, beim Kirchherrn zu Cugy gelegene Buch übergeben; dabei sollen sie dievon Bern ersuchen, in gleicher Weise denen von Freiburg jene vier Bücher zuzustellen, welche die HerrschaftMontcnach betreffen und die von Bern von Chambery hergeführt haben sollen.
K. A. Freiburg:'Jnstructionsbuch Nr. s, k.S7.
2) 1538, 17. December. Bern an Freiburg. Die Gesandten, welche am Samstag zu Bern gewesen,werden die ihnen in Betreff des Kaufs der Karthause zu Grandson gegebene Antwort berichtet haben. Heutehabe Jacob Tribolet über das von Freiburg gethane Angebot von 3500 Pfund noch 300 Pfund geboten.Da gemäß der Abrede der Kauf dem bleibe, der bis Weihnachten am meisten biete, so wolle man dieses