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November 1538.
Untergang zwischen Orbe und Chavornay vorzunehmen und zu marchen und in Betreff des Platzes, den dievon Bern zur Commenthurei la Chaux fordern, die bezüglichen Gewahrsamen zu prüfen und denselben dahinkommen zu lassen, wohin er gehört, v. Die Boten von Bern begehren, daß man denen, welche im Bar-füßerkloster zu Grandson die Altäre zerstört und Anderes verübt haben, die daherige Buße erlassen wolle,wogegen es ebenso gegen diejenigen gehalten werden soll, die aus Orten, welche der Reformation unterworfensind, die Messe besucht haben. Die von Freiburg wollen aus Liebe und der Ruhe wegen einwilligen, mitder Bedingung, daß auch denen von Orbe die wegen der Tannäste auferlegte Strafe geschenkt werde, k. Dievon Boten beider Städte gemachte Theilung der außerhalb der Herrschaft Grandson liegenden Gülten, Zinsenund des Einkommens des Gotteshauses la Lance ist von denen von Bern angenommen worden. Es hat sichnun aber gezeigt, daß der Antheil derer von Bern bedeutend größer war, als der für die von Freiburg be-stimmte. Dieses auszugleichen wird nun vereinbart, daß denen von Freiburg aus dein Unvertheilten, dasverkauft werden soll, 1200 Pfund von der ersten Zahlung vergütet werden sollen, nebst etwas „Gestülls."Sollte sich auch zeigen, daß einige Zinsen von Cheiri („Chery") unter denen von Pvonand begriffen wären,und ebenso, wenn anstatt der verrechneten 10 Köpfe Korn von Stäffis 10 Mütt zu verrechnen wären, sosolldasselbe ausgeglichen werden. Um das Unvertheilte, es sei das Haus der Karthause, die Reben, Berg, Matten,Fischenzen und Anderes wird bis nächste Weihnacht das höchste Angebot gewärtigt; die Städte werden es ein-ander berichten, wenn jemand der Ihrigen mehr bieten sollte, als bisher der Fall ivar. Die in der HerrschaftGrandson, mit Ausnahme von Dvonand, fälligen Zinse bezieht der Vogt zu Handeil der Herrschaft, x. Betref-fend den Untergang zwischen Grandson und Averdon glaubten zwar die von Freiburg, daß man es bei dem altenBrauch und Herkommen hätte bleiben lassen mögen; doch aus Freundschaft wollen sie die verabredete Marchungannehmen und solche im künftigen Frühling vollziehen. I». Dem Vogt zu Grandson ist aufgetragen, sich zuerkundigen, ob jemand die Mühlen der Karthause, die in Folge geschehener Verleihungen ganz in Abganggekommen sind, als Erblehen übernehmen würde. I. Laut Vernehmen wollen die von Murten wegen derTell an deil großen Rath derer von Bern appelliren. Man bittet letztere, solches nicht zu gestatten, sonderndie Sache bei der Erkanntniß beider Städte, vor die sie seiner Zeit gewiesen worden, laut der diesfalls er-richteten Urkunde verbleiben zu lassen. Ii.» Die Boten der Stadt Bern missen, was mit ihnen in Betreff eineskleinen Zehntens zu Grandcourt, welcher der Cur zu Dompierre gehört, die nun der „Clery" (Geistlichkeit) zuStäffis zuständig ist, geredet worden und daß verlangt wurde, bei dem diesfälligcn Vertrag beider Städte zuverbleiben, worüber Antwort erwartet wird.
«ZV.
WiNSllll. 1538, 2. December (Montag nach St. Andreä).
Staatsarchiv Bcr» : Nllg. eidg.Absch. IM, S, Aa. Staatsarchiv Vnccrn : Urhinden Langcnthal, Nr. n».
Tag zwischen den Städten Bern und Lucern.
Gesandte: Bern. Bernhard Tillmann, alt-Sekelmeister; Peter Jinhag, Venner. (Die von Lucern nichtbekannt).
Die Boten der beiden Orte vereinigen sich in Betreff ihrer Anstände bezüglich des Klosters St. Urbanüber Folgendes: 1. Die von Bern fordern Verbesserung der Pfründen zu Wynau und Niedcrbipp, damit