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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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November 1538.

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stein, Falkenstein und Bechburg anderseits vermittelt. Über einen Punkt desselben (sehr kleinlocaler Natur)hat sich nun neuerdings Streit erhoben, weßhalb von den genannten Schiedboten von Bern, welche auf Be-gehren der Parteien von ihren Obern dazu verordnet worden, diesfalls eine Erläuterung ertheilt wird. DirParteien ermächtigen den Niklaus Zurkinden, diese Erläuterung dem früher in dieser Angelegenheit aufgesetztenSpruchbuche unter die dorthievor" angebrachten Siegelirer Herrn und obern" zu verzeichnen. I». Ver-handlung wegen eines auf Altenschauenburg begangenen Frevels; siehe Note.

Der Spruchbrief, umfassend die Verhandlung vom IN bis 27. ^znli 1531, in Libelform versaht, ent-hält. ohne den hier notirten Nachtrag, 10 Folioblätter Pergament. Die 3 Siegel der damaligen Vermittlervon Bern sind vorhanden. Diesem Libcl gemäß haben früher neun Orte (ohne die Parteien, Glarus undAppenzell) nebst Biel und Mühlhauscn in diesem Span, der eine» ernsten Charakter anzunehmen drohte, eineVermittlung eingeleitet, die zu der Verhandlung vom 18. April 1v.11 (f. Bd. IV 1. d, S. 951) führte.

Der Ort der Verhandlung aus der Missive vom 29. Octobcr 1538, in welcher Basel bei der Ein-willigung auf Schiedboten von Bern, Liestal als Aullstätte vorschlägt.

K. A. Basel: Missioenbuch lSS<i-lS.o, s. 202.

Zu Für diesen Thcil der Verhandlung verweisen wir auf folgende Missive:

1538, 30. November. Basel an Bern. Die für Hinlegung des gegen die von Solothurn waltendenSpans wegen eines von den letztern auf Altenschauenburg eigenmächtig zerstörten Wildhages abgefertigteBotschaft habe nach ihrer Heimkunft berichtet, mit welch' unverdrossener Mühe die Rathsfreunde von Bern,als Schiedboten, zu vermitteln getrachtet und die von Basel dringend bitten lassen haben, weil die Hauptsachezu ihren Gunsten entschieden worden sei, daß sie den begangenen Frevel verzeihen wollen. Denen von Bernwerde ihre Mühe und Arbeit bestens verdankt. Die gethane Bitte werde man, obschon die von Solothurnim umgekehrten Falle weder den Frevel verziehen, noch auf die Kosten verzichtet hätten, ferner in Berathungziehen und nach Möglichkeit berücksichtigen. " B°s°i: Mssw.nd»ch r. 20s.

«TS

IreiöMg. 1538, 29. November (penultima Novembris).

S.aa.«a.chi» Bern: Fnibueg« Mschi.de ». ?r-ib..rg- Jns.n.eti°n-b»ch Nr.,. s.d..

Tag der Städte Bern und Freiburg.

». In dem Span zwischen Yverdon und Montag...) le Corboz beantragen die Boten von Bern e.nunparteiisches Gericht zu erkiesen. Die von Freiburg sind dessen zufrieden, nämlich so: Es soll dieses Gerichtaus den Ehrenleuten des Gerichtes zu Orbe und Echallens bestehen; diese sollen vor den Amtsn.ann und ^tabM Grandson kommen und das Recht daselbst gehalten und vollführt werden; die Partei, welche dann sichbeschwert, mag alsdann appelliren wie man solches in der Herrschaft Grandson gewohnt ist. Das foll u.andern. Weg der Herrlichkeit und Nechtsame derer von Freiburg unnachtheilig fem. Die Boten von Bernwerden dringend gebeten, ihre Forderung betreffend einige Waldungen von Yvonand hin gegen Yverdon an-staßmd, und eine Rechtsame, die denen von Yverdon zustehen soll, ruhe., zu lassen, bis man erfahren hat,°b einige Scheine oder Gcwahrsa.nen, wie durch Commissar Lucas und sonst angezogen worden, vorhandens°wn oder nicht e. Um der Freundschaft willen, stehen die von Freiburg von den. Streit betreffend denAcker und den Zehnten bei Penthereaz ab. Die von Freiburg sind einverstanden,in. Auslagen" den