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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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November 1538.

zugegen gewesen sein wollen, und endlich die March noch nicht vollendet ist, so verlangen die von Bern, daßdeßwegen und wegen der Anstände zwischen Grandcourt und Ballon, und Dellay und Chabray neuerdingsBoten beider Städte abgeordnet werden. 4. Die von Dellay haben wider die von Chabray ein Passementerlangt. Obwohl nun der Landvogt von Wiflisburg jenen entboten hat, stille zu stehen, weil die Sache rechts-hängig sei, greifen dennoch die von Dellay auf das daselbst befindliche Gut derer von Chabray, fertigen undverkaufen dasselbe. Es werden daher die Boten von Freiburg ersucht, dafür zu sorgen, daß die Sache bisAustrag des Handels angestellt bleibe. 5. Die Priesterschaft (Clergie") von Stäffis als Kirchherr vonDompierre en Bully beansprucht den Zehnten von Grandcourt. Es wird nun den Boten von Freiburg er-öffnet, dieser Zehnten sei von einem Herrn von Grandson einer Capelle zu Grandcourt vergabt worden; essei nun richtig, daß der Kirchherr zu Dompierre und der zu Grandcourt ein Jahr um das andere diesenZehnten benutzt haben; weil nun aber zu Grandcourt keine Messe mehr gehalten werde und der Kirchherr zuDompierre den Zehnten nicht wegen seiner Pfarrei, sondern wegen der Capelle bezogen habe, so werde billiggefordert, daß die Priesterschaft von Stäffis von ihren: Verlangen zurücktrete. 6. Die Boten von Freiburgwissen, was auf ihren Vortrag wegen Martin Sesinger, Ludwig Ammann und der Priesterschaft zu Freiburg,die Reben betreffend, geantwortet wurde. 7. Wegen der Anstände im Jurten glauben die von Bern, daßbevollmächtigte Boten beider Städte beförderlich abzuordnen seien, und wenn diese nicht einig würden, dieSache auf unparteiische freundliche Sprücher veranlaßt werden sollte. 8. Die Boten von Freiburg werdenauch um Antwort angegangen, ob ihre Herren gemäß der letzten Verkommniß die auf dem gewonnenenLande haftenden Zinsbriefe denen von Bern zustellen wollen, damit der Vertragsbrief errichtet werden könne.

Zu I. Diesem Theile des Abschiedes liegt das Bevner Rathsbuch l. o. zum Grunde. Gemäß demselbenbegann die Verhandlung am 18. November und hielten dabei auch Abgeordnete von Murten ihren Vor-trag. EinExtract" dieser Verhandlung im Freiburgbuch Nr. 2, S. 486 giebt ihr das Datum vom19. November.

Zu II a. Dieser Thcil ist dem Berner Rathsbnch Nr. 265, S. 166, s. ä. 19. November enthoben.

Zu II d. Quelle dieses Theiles ist das Berner Jnstructionsbuch. Das Nathsbuch, S. 172 giebt dieAntwort des Rothes in weniger vollständiger Weise.

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Liestal. 1538, 26. November.

«a»to,l«archiv Solothurn: Pc>am-nturtunde. Ka»ton«archiv Baselland: Bd.» Grenzsachen ic., ld!ch-l7«l.

Gesandte: Bern. (Vermittler): Hans Pastor, Venner; Crispin Fischer, beide des Raths; Niklaus Zur-linden. Basel. (Parteianwälte): Joder Brand, Oberstzunftmeister; Bernhard Meyer, Pannerherr; MelchiorNyß, Lonherr, alle des Raths; Heinrich Ryhiner, Stadtschreiber. Solothurn. (Parteianwälte): Urs Hugi,Schultheiß; Konrad Graf, des Raths; Urs Sury, Vogt zu Falkenstein; Urs Schwaller, Vogt zu Dorneck;Ulrich von Arx.

Die benannten Abgeordneten von Bern (ohne Zurkinden) sammt anderenMitgesellen" habenvorsieben jähren ongevarlich" (s. Bd. IV. 1, b, S. 1088) einen weitläufigen Anstand zwischen Basel und Solothurnbetreffend die Märchen zwischen Altschanenburg und Waldenburg einerseits, und Dorncck, Gilgenberg, Thier-