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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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November 1538.

nicht zu, daß etwas Anderes geschehen sei, als daß der Fürst verlangt habe, der Bußen wegen freundlich >">>denen von Bern zu verhandeln, und deßwegen ein Tag bestimmt worden sei; auf demselben aber hätten dieGesandten von Bern nichts dergleichen, wie in der Instruction der Boten des Bischofs stehe, vorgelesen,sondern bloß was zur Ausreutung der täuferischen Secte und Pflanzung christlicher Zucht dienen »lochte,und nit vor einer gmeind und von iren (inen?) beiden adprobirt und zugfallen ufgnommen"- wie die Ge-sandten berichtet haben, sei die Meinung des Bischofs (üwer") die gewesen, daß dem Vorgetragenen (be»»selbigen") von den Unterthanen bei Strafe nachgelebt werden solle. Die Gesandten des Bischofs erwieder-uals der Sekelmeister die Artikel vorgetragen, habe er init den Bauern verhandelt und die der Reformatio»derer von Bern entsprechende Ordnung verhören lassen.Daß aber der büßen von boten gedacht, sye

aber daß sye irem surften fllrpracht, darab er bedurens empfangen Sye mich beschweren, daß man ei»

propst, der nit irer religio» sye." Darauf habe der Schultheiß geantwortet:daß der fürst von m. h- ^begärt; der ein artikel aber gebe heiter zu, daß m. h.potschaft etliche ordnung zu verkünden und denen nach'zekon bevelchen". 2. Den Gesandten von Solothurn wird entgegnet, man bedauere, daß sie die Angelegenheitmißverstanden haben; die von Bern seien nie der Meinung gewesen, wider Billigkeit und Bund zu Handel»!dabei befremde es sehr, daß die von Solothurn anzeigen, sie werden gemäß dem Bunde Bern vor ge»»»"Eidgenossen laden; eine solche Citation halte man für dem Bunde zuwider.

Man vergleiche hiezu die zum Abschied vom 3. Oetober mit Bezug auf ihre Ausführungen über diese»letztern Tag mitgetheilte Instruction vom 5. November.

«TS.

Zürich. 1638, 18. November (Montag nach St. Othmar).

Verhandlung zwischen Zürich und Schaffhausen.

Hauptinhalt und Datum der Verhandlung entnehmen wir aus folgenden Missivcn:

1) 1538, 2. Decembcr (Montag vor Nicolai). Zürich an seinen Vogt zu Kyburg. Heute sei

eine ansehnliche Botschaft derer von Schaffhauseu erschienen und habe wie früher dringendst sich das»» ^wendet, daß man von dem Abzug oder Pfundschilliug abstehe, den mau letzthin einigen ihrer BürgerGuthaben, welches sie zu Oberwinterthur geerbt, zu Händen gemeiner Stadt gefordert habe, und ff» »anders halte, als wie die von Schaffhausen die von Zürich seit jeher gehalten haben und noch haltenDa man ungern auf das verzichte, was der Stadt von Rechts wegen gehöre, anderseits auch niemand ' ^Billigkeit behandeln möchte, so habe man die Sache au den großen Rath gewiesen. Inzwischen solle ^Vogt bei alten ehrbaren Leuten erkundigen, wie die Sache früher gepflogen worden sei, ob die von ^ h,Hausen, wenn sie aus der Grafschaft Kyburg Erbschaften bezogen, zur Entrichtung des Abzugs oderschillings verhalten wurden und umgekehrt die aus der Grafschaft im Verhältnis; zu SchaffhanseinErgebniß seiner Erkundigung soll er schnellstens berichten. St, A.Zürich- Mi,;>>>-»»»-».n

Der Adressat ist nicht ausdrücklich genannt.

2) 1539, I.Januar (Samstag vor Drei Königen). Zürich an Schaffhausen. Der Burgern>ci!»s ^Rathsauwälte von Schaffhausen hätten jüngst vor dem kleinen Nathe zu Zürich mit freundlichen

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