1034
November 1538.
kann, und auch allzu sehr beladen wäre, wenn er immer von Vögten und Schaffnern überlaufen würde, sooft sie eine Dienstperson entlassen oder annehmen wollten, und zudem große Kosten damit aufgehen dürfte»,so ist den Vögten bisher gestattet worden, ohne Beisein des Landvogtes solches zu thun, jedoch in gute»Treuen und mit dem Vorbehalt, daß sie dem Eid in allen andern Stücken pünktlich nachkommen solle»'3. Frau Katharina Flarin von Radolfzell zeigt an, sie habe vor Jahren dem Gotteshaus Feldbach 40 Glvergabt, damit ihr und ihres sel. Mannes Jahrtag alljährlich begangen würde; weil aber diese Jahrzeit nichtnach der Stiftung gehalten werde, so begehre sie jenes Geld und ein sammetenes Meßgewand, das sie »»chdahin gegeben, wieder zu ihren Händensie wolle dann solches an einen andern Ort verordnen. 4- Z»l^hat der Vogt zu Feldbach vorgebracht, das Gotteshaus habe einen Hof zu Marchtelfingen ennethalb Sees,worauf zwei Bauern „verdorben" und an Kernen, Haber, Geld und Andern: bei 70 Gl. fällige Zinse schuldgeworden seien; ohnedies habe die Frau Äbtissin sel. an eine Schuld von 60 Gl. eine Wiese genonnne»,woraus nicht mehr als 40 Gl. gelöst werden könnten, und dem Inhaber auf seinen Antheil noch 100 Gl.geliehen; für jene 70 Gl. wollte der Vogt kaum 20 geben, weil der Bauer keine Güter habe und schon weg-gezogen sei; er habe auch in des Gotteshauses Kosten müssen dreschen lassen; dazu komme, daß der ß'WMeier nicht wohl haushalte und schwerlich lange bleibe, und daß der Zins mit großen Kosten herübergefüh"werden müsse. Nun verlaute, daß die Gemeinde jenen Hof um 1000 Gl. zu kaufen wünsche; darum begehter eine Weisung, wie er sich zu verhalten habe. Da der Hof kein Widemgut ist und das GotteshausNutzen aus dem Verkauf ziehen würde, so wird dem Vogt befohlen und Vollmacht gegeben, genauer iiaäMfragen und nach bestem Vermögen zu handeln, jedoch nichts fest zu beschließen, sondern nur ans Gefalle» derObern hin. 5. Deßgleichen ist ihm Vollmacht gegeben, die große Conventstube zu Feldbach ungefähr auf d"Hälfte zu „unterschlagen", weil doch nicht mehr als fünf Frauen darin wohnen, während wohl dreißig Fr-""'dann Platz genug hätten, und jeden Tag zum Wärmen so viel Holz verbraucht wird, als zwei Pferde i»einer Ladung führen mögen, obwohl kein Überfluß vorhanden ist. K. Jttingen. Rechnung Eiu»ah»w»-Fäsen 302 Malter 3 Mütt 3 Viertel; Kernen 1464 Miitt 3'/- Viertel 6 Jmmi; Haber 309 Malter 13'/-Viertel; Roggen 30 Mütt 3 Viertel; Gerste 11'/-Mütt; Waizen 2 Mütt 3 Viertel; Schmalsaat 42 Viertel; Geld 1438 Gl. 11'/-- Pfg.; Wein 67 Fuder 6 Sauin 10 Maß. Allsgaben: Fäsen 221 Malt"2 Mütt; Kernen 894 Mütt Viertel; Haber 156 Malter 3 Mütt t/z Viertel; Gerste 10 Mütt i'/z Viertel,Roggen 21 Mütt 2'/- Viertel; Waizen 2 Miitt 3 Viertel; Schmalsaat 4 Mütt 2 Viertel- Geld 1010 Gl-1 Schl. 9 Pfg. 1 Hl.; Weil, 40 Fuder 3 Eimer 10 Maß.
Eine Bemerkung in den Thurgaucr Abschieden II, S. 678 des St. A. Bern setzt das Dat»»' d"Rechnungsabnahme bestimmt auf den 28. October (Simonis nnd Inda). Vergl. Abschied vom 1. October. »
Zu k. Der Text gicbt den Wortlaut des Eides, der sonst nirgends vorkommt: „Es soll ain vogt »"schaffner schweren, dem gotzhus das best und das wegist zethun. unseren Heren den zechen" orten der nidg»osst'»'ouch irein landvogt in iren nammen, trüw und warhait ze laistcn nnd halten, sy >,»d das gotzhus vor sch»d"zewarnen nnd allweg das (ze) laiden, darvon schaden nnd prest kommen möcht. Er sol ouch schweren. ^nachvolgende artickel war und stet zehalten, nämlich daß er alle zins, sy sygcnd alt ald nüiv, triiwlichgelegenhait der zyt und der fach well in züchen, demnach die selben ingezognen frücht, es sige win ald ->nde""mit trüwen ratsami und alle Nutzung, so dem gotzhus zudienet, triiwlich zesammen habi: demnach daß "des gotzhus zins, so man hinus zinset, abfergi on kosten nach sincm vermögen on gfar; pfründer, lybdi»!^werchlüt w. nnd dienst tugenlich lind früntlich bezali, das almnsen wie bishar usrichti. Er sol ouchtreyl (getraid?), win noch gelt on deS landvogts gnnst und verwilgung nit hinus lychen noch sm'st