November 1538.
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wl Sekel. Die Jahresnutzung, welche dieses Jahr auf Martini fällig wird und auch vorher an Zinsen,Ahnten und allen Früchten verfallen und eingegangen ist, ist hier nicht verrechnet. Nichtsdestoweniger ist^rmöge dieser Rechnung baar im Kasten und Keller: An Fasen und Roggen nichts; Kernen 22 Mütt; Haber^Malter 1 Mütt 2 Viertel; Gerste 1 Malter 1 Mütt 3 Viertel; Wein 12 Fuder 4 Saum; Geld 51 Gl.^Schl. g Pfg. An „Restanz ist vor": Fäsen 19 Malter 1 Mütt 3 Viertel 4Jmmi; Kernen 198 MüttViertel; Haber 93V-Malter kU/2 Jmmi; Gerste 2 Mütt Zt/g Jmmi; Roggen 1 Viertel 7^ Jmmi;538 Gl. 8 Schl. l'/z Pfg. 2. Der Commenthur und sein Statthalter ziehen an, es sei ihnen bei derMn Rechnung verboten worden, eigene Leute zu verkaufen. Es ziehen aber manche in die Städte, heiraten" und wollen sich niederlassen, erhalten jedoch weder das Burgrecht noch eine Wohnung bevor sie sich ledig^'uacht. Wenn ihnen dann der Loskauf verweigert werde, so ziehen sie in den Schwarzwald oder anders-^in, wo man sie nicht mehr finde, und das Gotteshaus habe gar nichts von ihnen. Weil es aber von^ her Brauch gewesen, bisweilen eigene Leute zu verkaufen und ledig zu lassen und den Erlös an Zins^ ^ge», so wünschen sie, Commenthur und Statthalter, daß das erwähnte Verbot wieder abgeschafft werde;
wollen niemand verkaufen oder freilassen ohne Ursache. 3. Ferner bringen sie vor, es sei Brauch, die-^''gen, welche dem Gotteshaus schuldig seien, zuerst bei 3 Schl. zur Rechnung aufzufordern, dann bei 6,^chl- und so weiter, bis zu 3 Pfd. Pfg. Wenn dann Einer alle Gebote übersehen habe und auf das letzte' ^ile, so meine er nichts schuldig zu sein; wenn die Gebote nach einander an einem Sonntag oder Feiertag/ iehen, sg ziehe sich die Sache wohl 9 Wochen hin, und dennoch kommen Viele nicht zur Rechnung vor dem/"Ziel; dann haben sie das bereits verthan oder ausgedroschen, woraus sie die Schuld bezahlen sollten; daman ihnen warten oder sie von Haus und Hof vertreiben. — Dem Landvogt ist nun besohlen, mit den^rthanen bes Gotteshauses zu reden, daß sie nicht versäumen sollen zu „rechnen"; denn künftig werdenach Martini nur ein- oder zweimal bei 1 Pfd. Pfg. der Gemeinde zur Rechnung entbieten und vonkv^'^^n die Buße einziehen, es wäre denn,, daß Einer aus genügenden Ursachen nicht hätte erscheinenM'n. Wenn jemand über diese Verordnung, die nur auf Gefallen der Eidgenossen hin gegeben ist, sichiweren wolle, so solle ihn der Landvogt auf die nächste Jahrrechnung zu Baden weisen. Inzwischen soll^ Ordnung in Kraft bestehen, v. Münsterlingen. Rechnung. Einnahmen: Fäsen 371 Malter 1 Viertel;»>id^. Mütt 3 Viertel Z Wierling 4 Jmmi; Haber 262 Malter 1 Mütt 1 Viertel 3 Jmmi; Roggen^ ^aizen 63 Mütt 2 Viertel 2 Wierling; Nüsse 66 Mütt 3 Viertel 3 Wierling; Bohnen 13 Mütt 2 Viertelg. Gerling; Gerste 19 Mütt; Erbsen 13 Mütt 3 Wierling; Geld 3823 Pfd. 3 Schl. 4 Pfg.; Wein«uder 6 Eimer 16>/z Maß. Ausgaben: Fäsen 180 Malter 3 Mütt 3 Viertel 1 Wierling; Kernen 795 MüttErling; Roggen und Waizen 63 Mütt 2 Viertel; Gerste 18 Mütt 3 Viertel 2 Wierling; Haberz q,, lter i Mütt 1 Viertel 3 Wierling; Erbsen 11 Mütt 3 Viertel; Bohnen 5 Viertel; Nüsse 15 MüttI 2 Wierling; Geld 2762 Pfd. 7 Schl. 3 Pfg.; Wein 36 Fuder weniger 1 Quart, f. Feldbach,z,. ^"ung. Einnahmen: Fäsen 188 Malter '/^ Viertel 1 Jmmi; Kernen 331 Malter 8l/z Viertel"U Roggen 75 Malter 5 t/2 Jmmi; Haber 278 Malter 6 Viertel t/2 Jmmi; Gerste 5 Malter; Wein5 ^ Eimer 1 Viertel; Geld 501 Pfd. 9 Schl. 8 Pfg. Ausgaben: An Fäsen nichts; Kernen 75 Malter2l ^6gen 8 Malter; Haber 31 Malter weniger t/2 Viertel; Gerste 2 Mütt; Wein 2 Fuder 11 Eimeröu ^ 63 Pfd 1 Schl. Pfg. 2. Der Vogt hat den Eid geschworen wie die Vögte und Schaffner
ist ^"merlingen, Fischingen und Dänikon, wie derselbe von den Rathsboten der X Orte formulirt wordenaber ein Landvogt seiner andern Geschäfte wegen nicht immer bei den Vögten oder Schaffnern sein
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