1030 October 1538.
5. Die Zinsen sollen von den Schuldnern gemäß den Neconnaissancen und andern Urkunden bezahlt werden.
6. Die von Bern sind einverstanden, daß wegen der Angelegenheit des Verwalters (»xroeurcmr«) vom Spitalzu Genf und des Herrn von „Chinex" (Chene?) und wegen der des Johann von Fontana gegen HugoBerthier auf den 17. November Tagfahrt nach Lausanne bestimmt und die wegen Meister Choste und desGrafen von Greyerz bis dahin verschoben werde. 7. Die von Bern wollen ihre Mitbürger von Freiburg andie Zurückstellung der dortliegenden, die Herrschaften derer von Genf betreffenden Titel erinnern.
Der Abschied ist französisch. Laut dem hierüber dürftige» Nathsbuch von Bern, Nr. 265, S. 91 beganndie Verhandlung am 26. October vor dem Rath und wurde am 28. October fortgesetzt. Das Rathsprotokollvom 30. October schweigt.
Das Rathsregister von Genf notirt zum 4. November, offenbar die hier angeführte Conferenz ergänzend,Folgendes: Der Sindic Lullin und Etienne Chapeaurouge und Johann Gabriel Mouathon, die als Gesandtemit Instruction nach Bern abgeordnet worden, berichteil (vor dein Rathe zu Genf), sie seien dort gewesenlind haben ihre Instruction, ins Deutsche übersetzt, dem Rathe vorgetragen. Ihnen sei geantwrtet worden:1. man wolle die Rechtstitel der Genfer betreffend die fraglichen Pfarreien und andere in ihrer Instructionenthaltenen Punkte durch drei Mitglieder des kleinen Ruthes untersuchen und über das Ergcbniß den HerrnAugsburger in Kenntnis; setzen lassen und dann eine Antwort ertheileu 2. In Betreff der Angelegenheit deSClaude Savoye habe der Schultheiß mitgetheilt, es werde diesfalls Bericht gegeben werden; mau möge de»Proccß soviel wie möglich beschleunigen, um die Kosten zu vermindern, und nach seiner Vollendung die ver-sprochene Abschrift mittheilen; dieser Proceß soll mich gegen Alle, welche in Betreff des Unternehmens vonMontchenuz verdächtig sind, durchgeführt werden. Mau findet diese Autwort mit den zwischen beiden Städte»bestehenden Verträgen nicht vereinbar, will denen von Bern nochmals schreiben, gleichwohl aber die Angelegen'hcit an den großen Rath bringen. Vor demselben wiederholt am folgenden Tage der Sindic Johann L»ll>»diesen Bericht. Der Rath beschließt, den Proceß betreffend Claude Savoye so schnell als möglich zu be-endigen und denen von Bern eine Abschrift desselben zu übergeben. Die angeblichen Mitschuldigen in derAngelegenheit Montchenuz, Michael Baptissard und Andere sollen sobald möglich ebenfalls im Gefäugwßverhört werden.
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St. Kalken. 1538, 31. October.
Stadtarchiv Tt. Gallen: Nathsbuch WZ3—issi, S. »?o.
Gesandte: Appenzell. Ammann Broger („Prager"); Jacob Heß, Landschreiber.
1. Vor dem Rath der Stadt St. Gallen eröffnen die Gesandten von Appenzell im Auftrage des gestci»versammelt gewesenen zweifachen Landraths: Bekanntlich haben sich zwischen denen von St. Gallen und JacobBücheler und einigen Anderen von Appenzell etwas „Sechli" zugetragen, die ihnen leid seien und wegen welchesie wiederholt zu Tagen erschienen. Vor gemeinen Eidgenossen haben nun die von St. Galleu geglaubt, daßsie oder die Ihrigen gegen die unruhigen Leute in Appenzell nicht vor dem dortigen „Stab" ans Rechtkommen müssen. Inzwischen habe Thias (Mathias?) Zidler de» Bücheler rechtlich belangt und Büchelwenig dabei gewonnen. Da die von Appenzell bedauern, daß diese Sache so lange gewährt, so habenden Bücheler ins Gefängniß gelegt und wollen dieses denen von St. Gallei; anzeigen; wenn sie den Büchesrechtlich zu belangen gedenken, wolle man ihn zum Recht halten. Sollte;; sie befürchten, daß ihnen zu Appens