1028 October 1538.
Pierre Vindret, Philibert Donzel, Dorsieres, Johann du Molard u>ld Johann Gringallet. Zu 2. Bei denverlesenen Artikeln und dem, was bereits der große Rathe beschlossen, die Unzüchtigen, Säufer und Spielerzu bestrafen und das, was der Generalrath erkennt hat und was die betreffenden Artikel enthalten, wolleman verbleiben.
Das Original, ohnehin nicht über alle Schwierigkeiten erhaben, ergeht sich mitunter offenbar in Wieder-holungen: wir suchten das Einheitliche der Verhandlung wiederzugeben: es geschieht auch dieses unter allemVorbehalt. Verhandlungen, bei denen die Gesandtschaft von Bern nicht als thätig erscheint, sind, als derIntention der Abschiedesammlung fern, übergangen worden.
Zu 2. Als etwelche Ergänzung der Verhandlung betreffend die Prädicanten fügen wir auszüglich diean den früher in Genf gewesenen Gesandten Berns, Ludwig Ammann, nachträglich erlassene Instruction(Missive) bei. Wahrscheinlich hat ihn dieselbe in Genf nicht mehr getroffen. Am 17. September verhandelt derRath zu Genf in dieser Angelegenheit und beschließt die Abordnung zweier Prädicanten nach Bern; nM7. October referiren dieselben über ihre Mission vor dein Rathe zu Genf, ohne daß hierbei einer Mitwirkungeines Gesandten von Bern gedacht wird. (Genfer Rathsregister). Unterm 12. October wird dem MichasAugsburger in seiner Instruction (Jnstructionsbuch v, k. 257) beigemcrkt, er soll „die Vereinigung der Prä-dicanten" laut den gestellten Artikeln vortragen und gemäß der an Ludwig Ammann übersandten Missivehandeln. Letztere (vom 30. September) geht dahin:
1. Die zu Genf haben wegen der Angelegenheit des Doctor Morand und Meister Anton Mai ronü,ihren Prädicanten, geschrieben und diese ihr Anliegen mündlich und schriftlich dargelegt. Man habe sie vordas Chorgericht zu Bern und einige demselben beigeordnete Räthe gewiesen, um von ihrer Lehre Rechen-schaft zu geben. Das sei geschehen laut beigelegter Schrift. Ammann soll nun den Handel Rüthen n»dBurgern und wenn nöthig der Gemeinde zu Genf vortragen und anzeigen, wenn jemand nach diesem Be-gleich die benannten Prädicanten wie früher an der Ehre verletzen würde, möge man die Betreffenden an-halten, den Geschmähten („inen") und auch den „unfern" diesfalls Red und Antwort zu geben und Z"gewärtigen, daß sie ihres unbilligen Scheltcns und Schmähens mit der heiligen Schrift überwiesen werde».2. Wiederholt haben die zu Genf sich erboten, in Betreff der kirchlichen Ceremonien sich denen von Berngleich zu halten: ebenso mit Bezug auf Bestrafung der Laster sich an die Reformation jener zu halten-Ammann soll ihnen nun vorhalten, daß dieses nicht geschehe, insbesondere die offenen Laster nicht bestrafwerden; da die zu Genf in einem Punkte denen von Bern nachfolgen wollen und sich dessen bcrühmen, st'ermahne man sie, dieses auch in den übrigen Stücken zu thun. 3. Endlich soll der Gesandte jene anzeigtdie von denen zu Genf geredet, es werde dort in einigen Häusern die päpstliche Messe gehalten; daß aberdie zu Bern solchen Gerüchten keinen Glauben schenken und sie daher keinen Untersuch anheben sollen.
St, A.Bern- Deutsch Missivenbuch V. S.
«tS
Wem. 1538, 24. und 25. October.
«taattarchiv Bern: Rathsbuch Nr. »es, S.S4, se.
Vor Rathen und Burgern zu Berit tragen Gesandte von Freiburg 1. den Anstand betreffend die ^(zu Mmten) vor. Die von Murten eröffnen ebenfalls ihre Vernehmlassung, unter Vorlegung alter -o ^und Freiheiten, bei denen sie beschützt zu werden bitten. Dagegen verlangen die „burger und die u, ^daß ihnen eine Abschrift „ires" Anliegens übergeben werde, damit sie gebiihrende Antwort geben könne"-