1026 October 1538.
rechnet werden, z». Dein Prädicanten zu Onneils überlassen die Gesandten alle zur dortigeil Pfarrei ge-hörenden Güter, Halls, Weinberg, Garten, Zehnten und Grnndstücke (die speziell aufgezählt werden), «z. Mauglaubt, daß die Karthause, Haus, Weinberg, Wiese, Schennc u. s. w. besser verkauft als getheilt würden. Esbietet nnn hiefür der Vogt zu Grandson 3000 Pfund, wovon 120 (»sixvivZt«) Thaler sogleich und zu nächsteOstern 1000 Pfund bezahlt, die Hälfte des Restes dann bei nächstfolgender Ostern, und so bei jeder folgendenOstern je die Hälfte des Restes bis zur Tilgung der ganzeil Summe allsgerichtet werden solle. Die Gesandtenbringen dieses au ihre Obern. ». Der Vogt wünscht ferner, den in Grandson vorhandenen Wein, ungefährL'/z Chert, zu kaufen. Die Gesandten von Bern willigen ein; die von Freiburg aber, weil ohne Vollmacht,wollen die Sache heimbringen.
Der Abschied ist französisch. Art. lischt das Ergebniß des Abschieds vom 12. October voraus: siehedie dort angebrachte Note.
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Grandson. 1538, 12. October.
Staatsarchiv Bern: Uriimdcn, und Freiburg Buch Nr.«, S. SW.
Gesandte: (Richter) Solothurn. Niklaus von Wenge, alt-Schultheiß und des Raths; Georg Hertivig,Stadtschreiber. Biel. Valerius Göifi, Meier; Niklaus Wyttenbach, alt-Venner und des Raths. (Anwälte derParteien): Bern. Hans Jacob von Wattenwyl, Schultheiß; Jacob Wagner, Venner. Freiburg. LorenzBrandenburger, alt-Schultheiß; Hans Reif, Sekelmeister. Neuenbürg. Peter Chambrier, der ältere, alt-Meier; Claude Baillot, alt-Vogt zu Valtravers; Pierre Guy Meier zu Neuenbürg; Jacob Coguillion, Vogtzu der Zihl.
Die Anwälte der beiden Städte Bern und Freiburg tragen den genannten Spruchleuten vor: seit deinBurgunderkriege haben die beiden Städte ihre Herrschaft Grandson bis an den Ort la Combe de Combarra,jenseits dem Dorfe Provence, ruhig besessen, daselbst Bußen bezogen, die Jagd bezüglich des Hochgewildes undAnderes, das der hohen Herrlichkeit zustehe, geübt. In letzten Jahren geschehe ihnen nun Seitens der GuMschaft von Neuenbürg und der Herrschaft Vauxmarcus Eintrag; sie verlangeil daher, daß letztere augewustnwerden, von solchen Neuerungen abzustehen. Im Namen der Frau Johanna von Hochberg, Gräfin zu New"'bürg, und Lancelot von Neuenbürg, Herrn zu Vauxmarcus, Corgie und Travers, wird ein alter Brief vor-gewiesen, gemäß dem ein Herr von Stäfsis die Herrschaft Vauxmarcus von einem Grafeil zu der WaleMzu Lehen empfangen und in welchem die March dieser Herrschaft deutlich beschriebeil sei; sie beginne bei "Combe du Soleil und erstrecke sich bis an den Brunnen und Bach, der gegen Vauxmarcus fließt; bei diese"Marcheil hoffe man zu verbleiben. Wenn auch jenseits derselben von den Amtleuten der beiden Städte einigeHirsche gefangen und Bußen bezogen worden, so sei anderseits bekannt, daß nach dem BurgunderkriegeHerreil von Vauxmarcus lange Zeit sich daselbst nicht aufhalteil durften, sondern der eine Bruder unter Vase ^der andere in Burgund war, wobei von ihren Amtleuten allfällig Einiges versäumt und von andererwöge zugegriffen wordeil sein; doch lasse sich nachweisen, daß der Bezug von Bußen und die Jagd michdem Herrn von Vauxmarcus daselbst geübt worden sei. Die Spruchleute bitteil die Parteien, in der ^