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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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October 1538. 1025

Scholiens in Sache entscheiden sollen. Dabei läßt man es bewenden, zumal die von Averdon meinen, daß dievon Grandson Partei seien. «I. Behufs Erledigung des Auslandes zwischen Grandson und Vanrmarcuswurde verabschiedet, daß Märchen gesetzt werden sollen, wie die Schiedrichter es erkennt und die Gesandtenwit Bezug auf die Herrschaft es angenommen haben. Der Stadtschreiber von Solothurn soll diesfalls eineAbschreibung fertigen, v. Betreffend die Fischenzen im See bemerken die von Neueilburg, sie besitzen vondenen vom Lande keine Vollmacht, werden aber Behufs einer Beschlußfassung den Herren beider Städtenächstens Antwort geben, k. Die von Neuenburg haben die Reben der Karthause schon zwei Jahre langdentttzt, wogegen die Gesandten Wiedereinsetzung in den Besitz lind Vergütung der Früchte fordern. InGeinäßheit des von denen von Neuenburg diesfalls den beiden Städten gewährten neuen Rechts haben letztereden Vogt mit der Durchführung der Angelegenheit beauftragt. Sie fordern nun, daß die von Neuenburg inSache einen Tag ansetzen; wer dann das bessere Recht erzeigt, soll dessen genießen. Sie verlangen von denenvon Neuenburg daherige Antwort. K. Die von Concise bitten, ihnen einen Theil des Birchenwaldes oberhalbEoncise zu überlassen, weil sie an dem unterhalb zu wenig haben. Da sich Andere diesem widersetzen, weilder verlangte Wald vielen Unterthanen gemeinsam sei, so wird die Sache beim Alten belassen. I». Die Boten^auftragen den Vogt, den Wald de Seyte auf die Breite einer Juchart zu beiden Seiten der Straße schlagenöu lassen und zwar in der Zeit, in welcher der Wald nicht mehr die Kraft zum Nachwachsen erlangt. DerErtrag davon soll den Obern zu gutgehaltcn werden, I. Dem Prädicanten von Dvonand belassen die Ge-sandten die Güter und Einkünfte der Pfarrei des Ortes und übcrhin soll ihm der Vogt jährlich 100 SavoyerNonn in vier Terminen verabreichen. Ii,. Die Weinberge in Auvernier betragen 21 Mannwerk (»ouvrisrs«),davon sind 9 frei von Zins und Zehnten, die übrigen 12 geben den Zehilten und 6 Sester («soxtiers«) Wein-ens, der 800 Pfund kleiner Münze gilt. Dazu kommt ein Haus ebenfalls zu Auvernier im Werth von200 Pfund. Man überläßt den Obern darüber zu verfügen, ob sie es an den Meistbietenden verkaufen oder^aiand der Ihrigen überlassen wollen. I, Johann von Treytorrens stellt vor, er sei lange Verwalter (»proeursur«)^ Karthanse gewesen und beanspruche daher eine Entschädigung für seine Dienste. Die Gesandten von Frei-urg bemerken hierauf, man solle sich beim Prior erkundigen, was er ihm versprochen, um sich hiernachrichten. Ebenso soll es gehalten werden in Betreff der Herreil von Bioley, die ungefähr 120 (»LixvinAts«)Norin fordern. »». Die Boten von Freiburg verlangen, daß man an Orten, wo das Mehr zu Gunsten derdigt entschiedeil habe, jenen, welche anderwärts die Messe besuchen wollen, dieses gestatte. Die Gesandtenvon Bern aber verweigern, wider die an der Sense (Senginez") durch die Schiedrichter und den Obmannfolgte Vereinbarung etwas gescheheil zu lassen, i». Betreffend die Buße von 200 Pfund, welche jenenZerlegt worden, die bei den Barfüßern die Zerstörungen angerichtet haben, und die Strafe von 10 Pfund,welche die getroffen, welche nach erfolgtem Mehr zur Niesse gegangen sind, erklären die Boten von Freiburg^ue Vollmacht zu habeil, und wird daher die Sache dem Gutfinden der Obern beider Städte überlassen.' ^ogen Theilung der Güter der Karthause wird auf Gefallen der Obern Folgendes verfügt: Die Güter^ den von Bern gewonnenen Landen mit Häusern, Zinsen, Zehnten, Scheunen und Anderm nebst der Scheunemit ihrem Zubehör sollen denen von Bern gehören; dagegen die zu Dvonand,Cheves" (Chene?),. auch die in der Grafschaft Neuenburg mit ihren Zubehörden bleiben denen von Freiburg. Das"us der Karthause und der Weinberg mit ihren Zubehörden oder der Preis dafür, Scheune und Wiese zuontagnl) bleiben für die Ausrichtung von Entschädigungeil vorbehalten. Die daherigen Einkünfte und aller>gen Güter in der Herrschaft Grandson sollen mit und neben den übrigen Einkünften dieser Herrschaft ver-

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M BioleyStäfsis.