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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Oktober 1538. 1023

handelt haben, den Wilhelm Arsent nnd seine Anhänger vermögen sollen, sich gegen die von Basel und gemeineEidgenossen unter ihren Handzeichen und Siegeln zu verschreiben, sie außer Sorgen zu lassen, wogegen jeneaußerhalb der Eidgenossenschaft dieses auch sein sollen. Auf Begehren Arsents haben die von Basel und ge-meine Eidgenossen ihm eine solche Berschreibnng nebst der für seine Befreiung von Anfeindungen zugestellt undihn wiederholt aufgefordert, jene zu fertigen. Dessen habe Arsent sich geweigert und geantwortet, daß er sichfür Pancraz Mötteli und Eucharius Stähelin nicht verschreibe nnd ihrer sich nichts annehme. Was die Eid-genossen hierüber auf dem jetzt gehaltenen Tag beschlossen, ersehen sie aus deren Schreiben, das man auf ihrenBefehl denen von Sikingen zuschicke, und aus der beigelegten Copie ihres Schreibens an Arsent. Möttelisei der wahre Thäter und Stähelin, sein Schwager, habe vcm Niederwerfen der französischen Studenten Vor-schub geleistet. Man begehre daher, daß die von Sikingen mit den Adelspcrsonen, ihren Verwandten, ver-schaffen, daß Arsent und seine Genossen oder Arsent im Namen Aller die genannte Verschrcibung erstatten,damit man weiterer Schritte überhoben bleibe. wia--», r. isr.

3) 1538, 20. November. Dieselben an dieselben. Aus ihrer Antwort ergebe sich, daß wegen Mötteliund Stähelin noch immer derselbe Widerspruch walte. Das an gemeine Eidgenossen gerichtete Schreiben wolleman denselben vorlegen. iineum, f .207.

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Münster in Kranfelden. 1538, 3. Octolier.

Tag zwischen Bern und dem Bischof von Basel wegen der Wiedertäufer.

Wir sind statt eines Abschieds auf folgende Acten verwiesen:

1) 1538, 19. September. Pruntrut. Auf das Schreiben Berns vom 13. September (siehe Abschiedvom 10. September) bestimmt der Bischof für einen fernem Tag den 2. Oetober nach Münster, um TagSdarauf zu verhandeln. St. A. Bern: Bischof Basel Buch, Mllnsterthal I. S.».

2) 1538, 14. Oetober. Bern an den Bischof von Basel. Die Boten, welche jüngst zu Münster ge-wesen, haben über die dortigen Verhandlungen Bericht erstattet. Nachdem die Sache so weit gekommen, daßdes Bischofs Unterthanen daselbst zuletzt sich begeben, der Reformation derer von Bern zu gelebcn, haben siesich vorbehalten, daß sie mit Bezug auf Geld- und andere Strafen (wegen Übertretungen der Reform) denAintsleutcn, die nicht ihrer Religion sind, nicht unterworfen sein wollen, wohl aber andern, die ihnen gleich-förmig sind. Sodann verlangen sie, daß der Ertrag der Bußen entweder denen zu Bern, oder den Armenun Münstcrthale zukommen solle. Man bitte nun den Bischof, denen im Münsterthale gemäß ihrem Verlangeneinen Amtsmann zu geben, der die Bußen beziehe und an die Armen austheile; die von Bern wollen nichtsvon denselben! sie verlangen nur, daß christliche Zucht gehalten werde, was weder dein Bischof noch dem

Propst nachtheilig sei. St. A, Bern: Dcutsch Missivcnbuch n-, S. 780.

3) Instruction des Bischofs vom 5. November 1538, was seine Botschaft vor Schultheiß und Rath zuAern auf den 8. November vortragen soll. Unlängst haben die von Bern geschrieben, daß sie das Treiben derWiedertäufer, die sich im Münsterthal aufhalten sollen, nicht länger dulden können, und weil dieselben Unterthanendes Bischofs und ihre Bürger seien, so wolle man, um desto stattlicher und ernstlicher zu handeln, von beidenTheilen eine Botschaft dahin abordnen, um jene auszurotten und ihre Anhänger zu vertreiben und zu strafen.Der Bischof habe sich das gefallen lassen nnd die von Bern ihre Botschaft da gehabt, die mit allein FleißZur Sache gethan, wofür er danke, und es sei zu hoffen, daß wegen der Wiedertäufer im Münstcrthale nichts'"ehr zu besorgen sei. Aus Mißverständnis; sei aber damals nicht die ganze Gemeinde des MünsterthalcSberufen und ein anderer Tag für die Zusammenkunft in Aussicht genommen worden,möcht sin eS hett.