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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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October 1538.

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Waden. 1538, 1. October.

^t»<>t«arü»iv L»c«r»: Allg. Absch. I..I, c. lg». Dtaat»<irchw Zürich: Abschiede Bd.lS, c. ZS«. Ttaattarchiv Bern: Allg. cidg.Adsch.INI. S. «oa.

KantonSarchiv Basel: Abschiede Iiis?-iszg. Kantoilsarchiv Areiburg: Badische Abschiede Bd.iz.

Äantonsarchiv Solothnrn: Abschiede Bd. si. Kailtonsarchi» Schaffhause»: Abschiede.

Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Lavater, des Raths. Bern. Peter Jmhag, Venner; Sulpitius Haller,^s Raths und Venner. Lucern. Hans Golder, Schultheiß. Uri. Kaspar Gisler, des Raths. Schwyz. JosefAmberg, Landannnann. Unterwalden. Heinrich Znmbrunnen, des Raths. Zug. Götschi Zhag, des Rathsvon Baar. Glarus. Bernhard Schiesser, des Raths. Basel. Onofrius Holzach; Rudolf Supper, beide desRaths. Freiburg. Petermann Aminann, Burgermeister und des Raths. Solothnrn. Urs Schluni, Vennerund des Raths. Schaffh ausen. Konrad Meyer, des Raths. Appenzell. Jacob (Ulrich) Broger, alt,Aminann. E. A. A., k. 65 a.

Der Vogt von Luggarus erneuert sein Gesuch, daß das durch die aufgerichteten Artikel geschmälerte^'"kommen verbessert werde. Die Instructionen sind aber ungleich und einige Boten sind völlig ohne Befehl,^a man der bestimmten Meinung ist, daß jene Artikel von allen Vögten und Amtleuten steif und stät ge-halten werdeil sollen, so hat man beschlossen, es solle der Vogt bis auf nächste Jahrrechnung sich geduldenv»d erwarten, wie die Luggarner ihn halten lind beschenken werdeil; je nachdem er dann findet, daß erRntzen oder Schadeil gehabt, soll er dann solches den Boten anzeigen, damit dieselben je nach Gestalt der^ache das Weitere verfügen können. ?». Lucern bringt vor: auf allen Tagsatzungen kommen Leute aus denMnetbirgischen Vogteien, die sich über dort gesprochene Urtheile beklagen und begehren, ihnen das Recht wiederaufzuthun; damit werde viel Zeit verloren, auch Anlaß zu Unruhen gegeben; dein müsse man steuern und° cheWalcheil" sofort wieder heimschicken, damit sie chre Klagen auf dortiger Jahrrechnung vorbringen:^ wären nur noch Sachen anzunehmen, die an wachsendem Schaden stünden, und die entweder vor deinW oder zwei bis drei Orten bereits gerechtfertigt wären. Heimzubringen, v. Der Ammann von SchwyzMacht (den V Orten) die Anzeige, daß man denen von Küßnacht noch 3 Kronen schuldig sei für das Hin-wld Herführe,, der Gefangeneil. Heimzubringen. «K. Die Boteil von St. Gallen antworten auf das ab letzten!

"ll in den Abschied genommene Anerbieten, ihren Span mit Appenzell den Eidgenossen zu gütlicher Beilegung"Puvertrauen; sie erstatten dafür den höchsten Dank und würden gerne willfahren, wenn es irgend möglichMarc; sie Mmen aber verschiedener wichtiger Ursachen wegen eine gütliche Unterhandlung nicht annehmen und"eil daher nochmals ernstlich, ihnen nach Form Rechtens zu helfen und die von Appenzell dahin zu ver-mögen, daß sie beweisen, daß die Stadt ein Panner bei ihnen verloren und dasselbe durch MittelspersonenMu ei,, Viertel Geldes von den Ihrigen zurückerkauft habe; thun sie dies oder nicht, so wolle St. Gallen sichSpruch der Eidgenossen unterwerfen. Es bedaure, daß Appenzell sich immerfort als unparteiisch darstelle;l. sii doch wohl bekannt, wie dasselbe die Bestrafung der Beklagten mehrmals verheißen, bis zur Stundenoch uicht vollzogen habe. 2.Zum andern so sygend die von Appenzell nit ab, daß sy innert undistrthalb lands das baner, so sy verloren haben solten, gesucht habent, und so sy das erfunden hettent, waslvosser mechtiger klag sy gegen inen füren und bruchen möchten, und wellent aber darneben für und für un-pörtheysch g^chtet werden." 3. Die Eidgenossen werden noch wissen, wie Ammann Eisenhut sel. sich beklagt

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