September 1538.
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man werde die Sache untersuche»; inzwischen soll nichts vorgenommen werden und die Admodiatoren sichjedes weitern Vorgehens enthalten (»ckoz-goiü evssor«). 4. In Betreff der Pfarreien (im Verhültniß zwischenBern und Genf?) mögen die von Genf denen von Bern willfahren und dafür sorgen, daß die Prädicantennn Frieden belassen werden; sie bitten, dieses Begehren zu berücksichtigen. 5. In Betreff der Pfarreieil hinterPeney wollen die von Bern keine Neuerungen veranlassen und den Vogt von Gex beauftragen, sich zu er-kundigen, welche zum Gebiet von Peney gehören und diese denen von Genf zu überlassen. 6. Vor zweiJahren soll der Chatellaiu von St. Victor eine Appellation aufgehalten haben, die vor die Vögte und dieSindics gehört hätte: wenn dem so wäre, so würde dieses der Reformation der Herren von Bern wider-sprechen ; man bitte, die Unterthaucn gemäß derselben zu halten. 7. Sie verwenden sich für den benanntenChatellain, es möchte dem Lieutenant geboten werden, ihm in einer Streitsache gegen Aime Fevaz von Peneybeförderliches Recht zu gewähren. 8. Gestern habe die Frau des (Claude) Savoye die Gesandten gebeten,ihn im Eveche (seinem Gefängniß) zu sprechen, was sie mit Erlaubniß der Sindics gethan haben; er habegebeten beim Nathe zu bewirken, daß seine Angelegenheit vor den großen Rath komme, wo er sich dann ver-teidigen wolle. Da er um Sachen verhört werde, welche zum Theil die von Bern angehen, so bitte man,bie Sache vor den großen Rath gelangen zu lasseil; wenn nicht, das Beste zu thun, in Friede und Einigkeit zuleben und den Gesandten über Alles Antwort zu geben. Letztere wurde ihnen gleichen Tags schriftlich mitgetheilt.
Die Übersetzung des Namens Kaemi entnehmen wir ans der Instruction Berns für die Gesandten nachGenf vom 28. August, Jnstructionsbnch 0, k. 250. Diese Instruction berührt die Gegenstände II 6—8 nicht,ist dagegen einläßlicher als die benutze Quelle in Bezug auf die Zehnt- und Kirchengüteranstände mitFrankreich.
Über die Antwort der Genfer in Hinsicht auf II können wir nur folgende Missive mittheilcn:1S38, 13. September. Bern an Genf. Die Gesandten, welche dieser Tage in Genf gewesen, habenüber ihre Verrichtungen berichtet und unter Anderm von der Verhaftung des Claude Savoye Meldung gethan.Diese Angelegenheit betreffend hätten die Gesandten denen von Genf vorgestellt, daß man die Verteidigungdes Gefangenen vor dem großen Rothe zulassen solle. Darauf sei ihnen geantwortet worden, daß man diesesZum Entscheid dem großeil Rothe vorlegen wolle. Hiemit könneil die von Bern sich nun nicht befriedigen,vielmehr, zumal Claude Savoye in Betreff der Practik des Montchenuz verhaftet worden, bitten und ermahnensie die von Genf dringend, jenem Gelegenheit zu geben, sich vor dein kleine» und großen Rothe zu ver-teidigen, damit die Wahrheit an den Tag komme und niemand Unrecht geschehe; man solle die Sache janicht überstürzen und nicht fürfahren, ohne Alles genau untersucht zu haben, damit niemand die von Genfder Leidenschaftlichkeit zeihen möge und denen von Bern in Betreff der benannten Practik der Verdacht benom-men werde. Im gegcntheiligen Falle würde man sich um die erforderlichen Maßregeln umsehen.
Et. A. Bern: Welsch Missivenbuch >!, k. SS.
«tt.
Münster in Grandfel'den. 1538, 10. September.
Tag zwischen Bern und dem Bischof von Basel wegen der Wiedertäufer.
Wir notiren diesfalls folgende Acten:
1) 1538, 25. August, Pruntrut. Der Bischof an Bern. Wiederholt habe sich Bern erboten, seine Botschaftmit derjenigen des Bischofs in Betreff der Wiedertäufer in das Münstcrthal zu senden. Laut seinen frühern