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September 1538.
Im Freiburger Abschied fehlen Ii; min—tt. aus dem Freiburger.
Nach dem Freiburger Abschied dauerte der Tag mährend des 2.-5. September. Die Redaction in beide»
Quellen zeigt mitunter Abweichungen.
Die Namen der Gesandten von Bern aus dortigem Jnstructionsbuch (Z, f. 247.
Kens. 1538, 4. und 9. September.
jtantoilSarchi» Genf: RathsreMer.
Gesandte: Bern. Michael Augsburgcr; Hans Ludwig Ammann.
I. (4. September). Die Gesandten eröffnen vor dem Rathe: 1. der Präsident von Chambery habe nachBern berichtet, wie die Admodiatoren derer von Genf zu Fillinge und Bonnaz auf dein Gebiete des König-von Frankreich und der Frau von Nemours sich Erpressungen erlaubt haben, indem sie daselbst mit Hälfe Be-waffneter (»aguobutos«) Zehnten eingetrieben, Häuser erbrochen, Leute geschlagen und sogar das Wapp"'des Königs ergriffen und auf die Erde in den Koth geworfen, andere Schmähungen verübt und '»>Gebiete von Montouz und anderswo Getreide weggenommen haben. Es müßte dieses sehr befremden-Die von Bern müssen verlangen, daß den genannten fürstlichen Personen Genugthuung werde; daß »w»bedenke, zu welchen Verwickelungen dieser Vorfall führen könnte'; daß man daher die Schuldigen bestrafe, denan den Wappen begangenen Frevel gutmache und das Getreide zurückstelle. In diesein Falle seien die vonBern geneigt, die Stadt Genf gegen jedermann,: zu unterstützen; würde aber der König die Sache erfahren,so möchte es schlimm gehen. Moriz Koniz („Kaemi"), ein Admodiator der genannten Zehnten (»probouäos«).der dieser Sache wegen gefangen nach Bern geführt worden, habe angegeben, es sei das Wappen zerbrochenund auf den Boden geworfen worden, er wisse aber nicht, von wem, weil er nicht dabei gewesen sei. D"Rath antwortet sofort über den letzten Punkt, der Betreffende habe irrig berichtet, denn das fragliche Map?"'sei unbeschädigt vorhanden. 2. Die Gesandten eröffnen ferner, wenn die von Genf damit einverstanden sei"-,so haben sie Auftrag, in Betreff der Kirchengüter (»bönöstieW«) auf einen gütlichen Vergleich hinzuwirk"'und diesfalls an den Präsidenten von Chambery zu schreibe», daß er einen freundlichen Tag ansetze;nicht, sollen sie heimkehren und die Vernehmlassung des Königs erwarten. 3. In Betreff der Pfarreien Hab"'die Gesandten Auftrag, im Verein mit den Vögten ein gütliches Abkommen zu erlangen zu suchen. — Der Rathbeschließt a. in Betreff der behaupteten Gewaltthätigkeiten auf dem Gebiet des Königs und der Frau »v"Nemours sei zu antworten, daß es sich nicht so verhalte; um die Wahrheit zu erfahren, wolle man diegeblich) Betheiligten vorführen (»Isur menor los eompaMons«). k. Wegen der Pfarreim werde man freund^zu unterhandeln trachten, in der Meinung, daß die Gesandten auch au deu Präsidenten schreiben, um -h"zu einer gütlichen Verhandlung zu veranlassen.
II. (9. September). 1. Die Gesandten wiederholen in Betreff der Gewaltthätigkeiten, die auf demdes Königs und der Frau von Nemours vorgefallen sein sollen, ihren frühern Vortrag. 2. In BetreffEntehrung der Wappen wollen sie sich näher erkundigen. 3. Anbelangend ihre Vollmacht, wenn möglich zwis^'"dem Präsidenten von Chambery und denen von Genf in Betreff der Pfarreien einen gütlichen Vertragerwirken, haben sie einen Bxief geschrieben, darüber aber von Chambery bis jetzt nur zur Antwort erhalt