September 1538,
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Ans ihm augemessei! erhöht werden. An das neu gebaute Schützenhaus in der Herrschaft Grasburgwerden 18 Kronen geschenkt. «. Der Frau des Peter Küng wird von der Buße für zwei Trostuugsbrüchedw Hälfte in Gnaden erlassen. »»». Der Vogt von Grasburg soll dem Mi Zants (Zahnd?) von Schwarzen-b"rg wegen des Kindes, das er von einem Landstreicher angenommen hat, 5 Pfund geben und das Kindverdingen, bis es zu gebührenden Tagen kommt. I»?». Dem Niklaus Vendringer wird halbe Buße geschenkt,«v. Tie Boten von Bern wissen, wie der Herr von Praugin als Gubernator zu Neuenbürg den der Märchenvwgen bestimmten Tag angenommen hat; ivie in Betreff der Reben der Karthause das Recht geöffnet wordenu»d solches dem Vogt zu Grandsou zu vollführen aufgetragen worden ist, und was mau diesfalls dem be-hauten Gubernator geschrieben hat; endlich auch wie „sy" ihres Theils den Altschultheiß Niklaus von Wengev°» Solothuru und Georg Belosser, Vogt zu St. Ursitz, als Schiedleute erwählt haben. »I«!. Damit an-ivßlich der Güter der benannten Karthause weitere Kosten verhütet werden, soll der Vogt von Grandson sicherkundigen, an wen und wie hoch das schlechtere Haus in Yverdou verkauft werden könnte. Die zunächsthch Grandson kommenden Boten beider Städte sollen dann Vollmacht mitbringen, das Haus zum vortheil-^stesten zn veräußern, e«. Der Vogt von Grandson soll die Kirchenzinseu, die die Markgräfin von Neuen-^vg schuldet, fordern und die diesfällige Antwort den dahin kommenden Boten eröffnen. Für den Fall der^Weigerung soll diesen für weitere Berathung Auftrag ertheilt werden, lt. Neuerdings wird beschloffen,Ziegel mehr zu pergaben, außer bei der Jahrrcchuung. «K. Die besondern Punkte, welche die Botenh" Bern denen von Freiburg vorgetragen haben, sind wegen schwacher Versammlung der letztern verschoben'Vörden. Die Boten von Bern werden von denen von Freiburg freundlich gebeten, ihre Herren zu
^vMöge», die von Yvonand und Andere aus der Herrschaft Grandson, die zur Messe gehen, unbestraft zuda ihnen dieses vermöge der gemeinen Ordnung nicht verboten ist. II Der Fischenzen wegen sind fürh von Bern beim Vogt derer von Freiburg 35 Pfund vorhanden, kli.. Rechnung von Wilhelm Hertenstcin,zu Grasburg. II. Rechnung von Jacob Tribolet, Vogt zu Grandson. >»»«». Etienne Prestre sollMglich stines Rechtshandels, den er in 'Neuenburg hat, den Gesandten von dort empfohlen werden. ,»». DieGerung des edlen Pierre von Bonvillars wird abgewiesen. «»«». Pierre Calameti bittet im Namen desNiklaus von Meßbach, Priors oder Coinmeuthurs von Grandson, daß ihm der Unterhalt einiger^vrrhimscr, deren Collator er ist, abgenommen werde, weil er früher dessen auch entlastet war, und das'"konuucu der Pfarreien von den Prädicanten genossen 'verde, Tie Boten von Bern wollen den Priorbenanntem Unterhalt verpflichten; von denen von Freiburg wird der Gegenstand auf den folgenden Tagschoben. Anwälte von Yverdon verlangen Festsitzung der March zwischen Yverdou und Montagm)
° ^vvboz; ferner daß man ihnen gegen die von Montagm) le Gorboz wegen des Streites über das Moos^ ""parteiisches Recht anordne; endlich behauptet der Landvogt von Yverdon, eine besondere Rechtsame auf"" Wald bei Yvonand zu besitzen. Da an diesen Sachen denen von Freiburg viel gelegen ist, sie aber inAnzahl versammelt sind, so werden diese Artikel vor eine größere Versammlung gewiesen. «^1 Pierre. "'Wo und seine Beiständer verlangen, daß ihnen Backöfen bewilligt werden, jedoch ohne Verminderung^ Zinses und dessen, was sie den Obern („minen g. Herren") schuldig sein mögen. — Sie sollen thun und^"ben, wie von Alters her. i». Den Ziegleru von Grandson wird für den sie betreffenden Beschluß einePeinigung gegeben; doch besteht diese nur in Kraft, so lang es den Obern gefällig ist. 88. Der Vogt. W einen Antrag wegen des Zugs der Kirchengüter, tl. Die Boten, welche zunächst nach Grandson kommen,"' Vollmacht mitbringen, den Prädicanten zu Yvonand und Onnens ein Corpus zu errichten.