1010
September 1538.
vier Pfund geben; dann aber sollen sie sich wieder des alten Modells bedienen; wollen sie das nicht, so bleibtes beim Preise von drei und vierzig Gros. e. Dem Johann Meni wird ein Kopf Korn geschenkt. «I. DasBegehren des Williemo Colon fiir die von Mutreux (Mutruz), ihnen Einschläge zu gestatten, wird wie dasgleiche Verlangen derer von Provence entschieden. Das Verlangen des Clado Paris, ihm in den Wal-dungen der Obrigkeiten Holz zu verwilligen, wird abgewiesen und gänzlich beim bezüglichen Abschied vo»Grandson verblieben, f. Der armen Frau Anserma werden zwei Köpfe Korn geschenkt, zx. Der Sollet»David giebt man in Betracht ihrer vielen kleinen Kinder drei Köpfe Korn. I». Der Marie Battcvauffwerden nach Ermessen des Vogts im Verhältniß ihres Baues („ufrichtung") ein oder zweitausend Ziegel ge-schenkt. i. Wenn der Vogt vernimmt, daß Jhencm Cosset, das junge „fröwlin", arm und mangelbar sei,soll er ihr zwei Köpfe Korn geben, k. Dem Johann Mayor wird ein Fenster oder dafür zwei Kronen ge-schenkt. I. Blaiso Watravers klagt, daß die von Bonvillars durch eine Matte, die er von beiden Städte»empfangen, einen Weg machen. Da nebenher ein brauchbarer Weg ist, sollen die von Bonvillars jene Mattemeiden. Wollen sie das nicht, so mögen sie um Ausgeschossene beider Städte werben, die auf Kosten desUurechthabenden deu spänigeu Platz besichtigen und die Sache entscheiden sollen. ,»». Dem Fischer zu Grandso»,der gleichzeitig deu „Zold" hat, sind in Betracht des Verlustes, den er am Zold erlitten haben mag, s^dermalen fünf Pfund nachgelassen worden, i». Das Gesuch derer von Onnens um Erlaß der Priiniz odereoppo tlv moissou wird abgewiesen. «. Auf den Anzug der Anwälte und des Gubernators von Neuenbürg,betreffend die Märchen zwischen Vauxmarcus und der Herrschaft Grandson wegen Provence findet man, ^solle dieser Handel durch unparteiische Personen von beiden Theilen untersucht und beigelegt werden. Da »""die Städte auf den L. October nächsthin wegen anderer Märchen Boten verordnet haben, so sollen dieselbe»auch die in Frage liegende March im Namen der Städte besichtigen und bereinigen, und sollen der Stadt-schreiber Hertwig von Solothurn und Niklaus Wittenbach von Biel für die Städte als Schiedrichtcr bestelltsein. Was mit den Gesandten der Markgrafschaft deßhalb geredet worden, wissen die Boten. K». Einige »»"Neuenburg haben anläßlich gewisser Neben, doch ohne Wissen beider Städte und ihres Amtmanns zu Grandso»,das Recht „bezogen". Die Boten von Bern haben nun guten Bericht, wie man mit den Anwälten »»"Neueitburg wegen Erlangung von neuem Recht geredet hat. Mit den Boten von Neuenburg hatauch geredet wegen der dortigen Fischer, die sich der Sackgarne bedienen, und sie eingeladen, die wegen derMarch voit Vauxmarcus abzusendenden Boten auch für diese Angelegenheit zu bevollmächtigen! die Stad"werden ihrerseits dasselbe thun. r. In Betracht seiner treuen Dienste wird dem Statthalter von Grandso"an einem Lob die Hälfte nachgelassen. 8. Dem Johann Michel,' Gerichtschreiber zu Grandson, wird für st'MMühe und Arbeit das schuldige Lob gänzlich geschenkt, t. Commissar Lucas erhält fiir einige Bemüh»»«zwei Mütt Haber. Ii. Betreffend die Bitte Eines von Grandson wegen eines „Gerbhus" sollen die derMärchen wegen dahingehenden Boten den Augenschein einnehmen, v. Der Vogt beglaubt, daß ein gen»«'füges Holzgewächs oder Gestände gegen Vauxmarcus verliehen werden sollte. Die Boten beider Stadt"sollen dasselbe besichtigen und diesfalls mit Vollmacht versehen werden. Der Sohn des Hans Zbind""aus der Herrschaft Grasburg soll wegen verübter Unzucht die gebührende Buße erstatten, x Auf Verla»«"'des Hans Gilgeit soll der Vogt von Grasburg die Aeltesten in der Herrschaft, namentlich Nachbaren z»nehmen und das Gut des Gilgen besehen und „erfäggen", und gemäß dem, was sich zeigt, das jener »'"Bewilligung der Landleute und sonst von früher her besessen hat, Ziel und Märchen setzen; und was er»"'Willen der Landleute von den Allmenden oder sonst erhaltet, soll ebenfalls in die March gestellt, doch d"