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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
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August 1538.

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«08.

Wattwyk. 1538, 25. August (Sonntag nach Bartholomä).

Stiftsarchiv St. GaU-ir: ilcta voxxi« r. III. S.vgl.

Gesandte: Schwyz. Vogt Gupfer; Heini Ulrich, Vogt in der March. Glarus. (Dionys) Bußi, Land,"wnann; Fridolin Mathis. (Abt St. Gallen. Hauptmann Laudolt; Hans Heß, Subprior; Ulrich Seiler,Hofmeister; Hans Germann, Landvogt; Heinrich Großmann, Hofammann; Rudolf Seiler, des Raths; Bern-hard Steiger, des Raths und alt-Vogt zu Schwarzenbach;,Christoffel Merihofer, Hofschreiber).

Zu Wattwyl in der Wiese bei der Kirche versammeln sich die Leute aus der Grafschaft Toggenburg^ungefähr dreitausend Mann), um dem Abt Diethelm wie von Altem her und in Gemäßheit des Vertrags,die IV Orte, die Schirmherren des Gotteshauses, zwischen dem Abt und den Toggenburgern errichtet haben,öu huldigen und zu schwören. Nach der durch den Landvogt des Abts geschehenen Umfrage wurde das Mehr,man zuerst hören wolle, was der Abt anzubringen habe. Auf dieses bat dessen Hofmeister den Gesandtenoon Schwyz, daß dieser seine Instruction eröffne, dann werde er auch den Befehl seines Obern mittheilen.Nachdem Vogt Gupfer seine Instruction vorgetragen und die Grafschaftsleute ermahnt hatte, zu thun, wie es^teuen lieben Landleuten derer von Schmilz gebühre, und dem Abt nach Ausweis des Berichts und Ver-lags den Eid zu leisten, eröffnet der Hofmeister, es haben die Leute aus der' Grafschaft den Abt als ihren"atürlichm Herrn anzuerkennen und ihm das Schuldige zu erstatten, was hinwieder der Abt gegen sie auchH»n werde. Nachdem hierauf der Landvogt wieder Umfrage gehalten, wurde gemehret, daß man vorerst das^ndrecht mit Schwyz und Glarus, dann den Eid des Abts, den Landeseid und den gemachten Bericht ver-hören wolle, damit man wisse, was man zu leisten schuldig sei. Nachdem das geschehen, bemerkte Vogt Gupfer,eine Rede gehe, es müsse der Abt den Landleuten in der Grasschaft ebenfalls schwören; das sei aber"'cht der Fall. Als dann der Landrechtseid, der Eid des Abts, densy" Schwyz und Glarus schwören"'Ren, und der gemeine Landleuteneid, alle dreiin einem Aufheben", beschworen worden, hat der Abtvfffner Laudsgemeinde protestirt, daß er niemand, als denen von Schwyz und Glarus geschworen habe.

Die eingeklammerten Worte mit neuerer Schrift nachgesetzt.

«OS.

Areivnrg. 1538, L.September.

Staatsarchiv Bern: Frcibmgcr Abschicke S, k.M. Kaiitoiisarchiv Freiburg: RathSbuch Nr.6«,

Jahrrechnung der Städte Bern und Freiburg betreffend die Herrschaften Grandson und Grasburg.

Gesandte: Bern. Hans Jacob von Watteuwyl, Schultheiß; Hans Franz Nägeli, Sekelmeister.

i». Pierre Colon bittet im Namen derer von Provence, ihnen zu gestatten, einige Einschläge zu machen., Vogt zu Grandson soll sich bei den Nmsäßen und Nachbaren, die da den Weidgang und andere Rechte'eu, erkundigen, ob sie damit einverstanden seien, und wenn dieses der Fall ist, so ist dem Begehren mi-schen. ß» Auf die Beschwerde der Ziegler ist erkennt worden, man soll ihnen künftig für tausend Ziegel