August 1538.
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x. Vor dm Boten der acht Orte (einzeln genannt) erscheinen Anwälte der Gemeinde Thal einerseitsund der Stadt St. Gallen anderseits. Jene tragen vor, wie sie letzthin wegen gewisser Kosten und Schädi-gungen an ihren Gütern eine Steuer angelegt und die Guter der Burger von St. Gallen nach Verhältnißauch darum belangt haben, wie sich aber dieselben weigern, diese Auflage zu geben, während doch die Ge-meinde das verbriefte Recht besitze, solche Steuern zu erheben, und seit 14 Jahren trotz vielen Kosten keineangelegt worden sei. Die von St. Gallen entgegnen: wenn diese Steuer ein „Reiskosten" wäre, wie ange-zogen worden, so würden sie sich derselben nicht widersetzen; sie sei aber eine „gemeine Anlegung", welche dieAngehörigen der Stadt nicht treffen könne. — Nachdem beide Parteien genugsam verhört worden, haben dieBoten zu Recht gesprochen: Weil die vorgelegten Briefe von Thal sich nur auf Reiskosten beziehen, sollendie Angehörigen von St. Gallen im vorliegenden Falle nichts schuldig sein; aber in Betracht des allgemeinenLandschadens werde die Stadt ersucht, denen von Thal den Eidgenossen zu Ehren einen Beitrag an ihrenVerlust zu geben, was ihr jedoch in Zukunft keinen Nachtheil bringen solle.
Stadtarchiv St. Gallen: P-rgamenturtunde mit dem Datum von, »«.August.
Im Zürcher Exemplar fehlt »; im Berner in, i», I»; im Basler <1, u» und alles Übrige: im Frci-burger «I, I», ni—z>; im Solothurner <1, I». i, n» und alles Übrige; im Schaffhauser ebenso und in vdie besondere Anzeige vonSchwpz; und » ans dem Zürcher; 8 ans dem Basler, Freiburgcr und Schaff-hauser Abschied; 4 ans dem Berner.
Im Gesandtenverzeichniß giebt das E. A. A. für Glarus niemand an; der von uns angemerkte ist ansder besondern Ausfertigung von Artikel x entnommen.
Zu n. Anstatt Dießbachs Begehren auszuführen berufen sich der Berner und Basler Abschied einfachans eine den Boten gegebene Copic.
Zu e. Die Solothurner Snmmlnng enthalt die Abschrift eines weitläufigen Schreibens von Hans vonLaudenberg an Rotweil, ck. 6. Schramberg 20. August, worin er nach verschiedenen Klagen, die er als Ant-wort ans ein Schreiben von Rotweil anbringt, mitthcilt, daß er samnit einigen seiner Freunde den nächstenTag in Baden (Montag nach Bartlimä) stattlich besuchen und die Eidgenossen, als deren Lnndsätz, um Rathund Hülse ansuche» werde. Z!.A. Solothmn: Abschiede Vd. »2, beim Abschied vom »T.'Fcbnmt tbü«.
Zu t. Anstatt Prnntz schreibt der Schaffhauser Abschied: Püntz, und anstatt Orgenz der SolothurnerOrienß.
Die Freiburger Abschiede enthalten am Rand oder zwischen den einzelnen Artikeln sehr oft Bemerkungendes dortige» Rathschrcibers, ohne Zweifel als Instruction für fernere Tage. Zu diesem Artikel wird bc-merkt: „es bedurct mine Herren, daß im ein nüw recht ufgcthan worden, one der party gcgenwttrtigkeit unddes landvogts gegebne urteil zu luten."
Zu 1. Das erwähnte Schreiben des Königs, ä. ä. Paris („Parcy") August, zur Antwort auf dieZuschrift von sieben Orten, cl. ll. (Baden) 12. Juli, betreffend die streitigen Ansprachen und die Pensionen,wiederholt mit Bezug auf Reif die schon am 23. November 15!!7 entwickelten Gründe der Abweisung . . .Über die Forderung der Erben Hans Dießbachs habe der König sich ebenfalls früher schon schriftlich ausge-sprochen, und zwar dahin, es sollen dieselben am Hofe erscheinen, wo man ihnen kurzes und gutes Rechthalten werde; dieser Handel sei nämlich nicht einem gemeine» Rechtstag unterworfen, weil er etwas betreffe,das von seiner Freigebigkeit und seinem Gefallen abHange; habe» doch die Richter selbst erkennt, daß Sachenwegen Geschenken an ihn zu weisen seien. Ludwig von Meßbach habe versäumt, seine Ansprache geltend zumachen, und fordere nun ohne Grund einen neuen Ncchtstag . . . Ein solcher sei überhaupt jetzt nicht nöthig,da der Gesandte alle neueren Ansprachen schon berichtigt habe. Dem Allem zufolge müsse er seine liebsten