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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Mai 1538.

brüderlicher Weise die Sache zu belegen trachten wolle, damit die genannten drei wieder, wie früher, derKirche zu Genf vorzustehen berufen werden. Auf daß denen von Genf die für die Verweisung der benanntenPrädicanten vorgeschützte Begründung widerlegt werde, sollen die Boten die von diesen Prädicanten zu Züricheingelegten Artikel vorlegen und eröffnen, daß Farcl und Calvin vor dem gesessenen Rathe zu Bern erklärthaben, daß sie sich in Betreff der Ccremonien, es sei der Taufe oder des Nachtmals gemäß der Reformationund den Mandaten derer von Bern halten werden. 2. Erasmus (Ritter) wisse, daß Farel und Calvin seineSendung nach Genf verlangt, damit er dort über die Verhandlungen von Zürich berichte und mit den Deutschenzu Genf freundlich rede. 3. Viret, dem man insbesondere geschrieben, sich mit den übrigen Boten nach Genfzu verfügen, soll von der Kanzel das Volk ermahnen, sich eines Bessern zu bedenken. 4. Können die Botenweder vor kleinen noch großen Räthen zum Ziele gelangen, so sollen sie vor die Gemeinde, Conseil generalgenannt, kehren. 5. Werden die drei Prädicanten wieder angenommen und halten die Boten den Anlaßsonst für geeignet, so sollen sie mit denen von Genf reden, daß sie die Pfarreien thcilcn, behufs Bestrafungder Laster ein Ehegericht einführen und, da sie in Betreff der Ceremonien sich denen von Bern gleich haltenwollen, zur Pflanzung christlicher Ehrbarkeit auch die Reformation und Mandate der letztern annehmen.

Et. A. Bern: Jistruclionibuch o, k.sos.

S88.

Munnen. 1538, 27. Mai (Montag vor der Auffahrt).

La»de«ar»iv Schwy»! Abschiede.

Gesandte-. Uri. Andreas Aschwand(en). Schwpz. Ulrich Aufdermaur. Nidwalden. Jacob Ambauen.

Dieser Tag der III Orte wurde hauptsächlich auf Verwenden derer vonUr,

in Bollenz, die unterm . . dieses Monats Mai mit verachteten, u..ehrliche .t^ Manneut 'esctz ^

wieder mit frommen, unverläumdeten Leuten zu bestellen. Nachdem man im og ' s , ^ ^

und Vogt Büeler sich berathen. wurde Folgendes beschlossen: 1. Betreffend das Fa )n , ^ ^

angenommene Fähndrich, Wilhelm von Pont, von Ehren entsetzt, m Un ^olge^te. ß^ ^

Halseisen gestanden, auch der Theilnahme au Amtern unfähig erklärt ^ ^

sein und das Fähnlein hinter dem Vogt bleiben, bis man es nothig hat und z Sekelmeister läßt

UM einen Fähnrich einkommen. 2. Den Statthalter mag der Vogt ^

'"an bleiben und er soll einer der drei Geschwornen fem. 4. In Betreff ^ werden die frühern,

Instructionen ungleich. Durch Vereinung der Boten von ^ )wpz un ^ hineinkommen, mögen

Martin Mäisch und Wanß Arna bis aus Bartholomäi behalten.^ Wenn ^ bleiben, doch

ste dieselben bestätige.! oder abstellen.Besser than als gla>i ^ ^ Vogt Büeler

wurde mit ihm geredet, daß er verschwiegen sei. 6. Der ^olmetsch ^ ^ ^ ^ ver-

der Landschaft anzeigen, daß man den Böyer annehmen we er sie die letzten zwei

lurstig erklärt ist; sie sollen daher einen Andern nehmen, wobei n ? ^ ^ Zilius soll in vier-

^ahre hatten; wissen sie einen geschickter», so wolle man "m cnvar ^ mird. v. Vogt

Zehn Tagen laut Vertrag die Pfrund versehen, ansonst mm. Saraus wird erkennt, er möge

Kieler beklagt sich, daß er keinen Weibel in Deibeln einen vermöge, zu ihm zu ziehen, die

"t Landschaft anzeigen, daß sie unter den drei ang ^ andern nehmen, der ihm zurZusenden Geschäfte neben ihm im Dorfe zu verrichten, w ,