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Mai 1538.
Richarde! und Lullin den Gesandten überbracht und bemerkt, daß man ohne Zustimmung des großen RatheSder Zweihundert und des Generalraths die Bewilligung zur Rückkehr Farels und Calvins nicht geben könne.
II. (24. Mai). Die Gesandten Berns erstatten (vor dein großen Rath?) den Gruß ihrer Obern underöffnen, es ersuchen dieselben, daß man dem Farel und dem Calvin gestatte, nach Genf zurückzukehren unddaselbst zu predigen wie früher, oder wenigstens um daselbst ihre Angelegenheit zu verhandeln und dieselbefreundlich beizulegen. Die Gesandten eröffnen auch einen deutschen Brief. In demselben bitten die Städteder christlichen Vereinigung Bern, Basel, Biel, Mülhausen («Nolu?«), Glarus, St. Gallen, Schaffhausen undandere daselbst genannte oder deren Abgeordnete unter den: Siegel derer von Zürich, alle einmüthig, daßman Farel und Calvin nach Genf zurückkehren und daselbst wieder predigen lasse und die Sache beilege, wieAlles in dem Schreiben weitläufiger enthalten ist. Man beschließt, das, was der kleine, der große und derGeneralrath verfügt haben, müsse man gewähren lassen; wenn aber anders die Gesandten sich nicht zufriedengeben wollen, so wolle man die Angelegenheit auf den Sonntag dein Generalrath vorlegen. Zugleich wurdeeine Übersetzung des benannten Briefes angeordnet, um ihn dem Generalrath mittheilen zu können. Endlichwurde die Vernehmlassung, welche Farel und Calvin gesendet haben, verlesen. Dieselbe enthaltet mehrereUnrichtigkeiten (»insussoiisos«).
III. (26. Mai). Die Gesandten wiederholen vor dem Generalrath ihren Vortrag betreffend die Rückkehrvon Farel und Calvin nach Genf und deren Wiedereinsetzung in ihre frühere Stelle, im Sinne der von Zürichgesandten Missive, verbunden mit andern Vorstellungen, wobei sie ihre aus dem Deutschen ins Französischeübersetzte Instruction vorlegen. Ihre Verwendung erstreckt sich auch auf den Prädicanten Corault. Die In-struction, das Schreibe«? von Zürich, die von Farel und Calvin an die voi? Bern gesandten Artikel, welcheaber mehrere Unrichtigkeiten enthalten, und die von denselben (nach Genf?) gesandten Vernehmlassungen werdenverlesen. Nachdem die Gesandte?? wieder vor die Versammlung getreten waren um die Antwort zu erhalte??,wurde in ihrer Gegenwart die Abstimmung vorgenommen mit der Aufforderung, daß Alle, welche nicht ein-verstanden seien, daß Farel, Calvii? und Coreau (sie) nach Genf zurückkehre??, die Hand erheben solle??. Alleserhebt die Hände außer Am?) Perrin, Johann Pithyod, der beide Hände erhob, und zwei oder drei Andere,und war die allgemeine Stimme, es habe bei den? zu verbleiben, was der kleine, der große und der General-rath verfügt habe??. Dann wurde?? diejenigen aufgefordert, die Hand zu erhebe??, welche dafür stimme??, daßdie Genannten in die Stadt zurückkehre??. Es thaten dieses, wie angegeben, An??) Perrin, Johann Pithyod,der mit beiden Händen stimmte, Beguin und eine kleine Zahl Anderer. Nachdem die Gesandten dieses ge-sehen, sagten sie, sie wollen die Angelegenheit an ihre Obern berichten; man «volle die Sache nicht ungutnehmen; ihre Obern seien bereit, der Stadt Genf jene Dienste zu erweisen, die gute Mitbürger einanderschuldig seien.
Die in die Verhandlung eingeführte Instruction der Gesandten von Bern, ertheilt am 19. Mai, gehtdahin: 1. Die von Genf auf das dringendste zu ermahnen und zu bitten, bedenken zu «vollen, welches Gerededarüber entstanden sei, daß Farel und Calvin von Geirf vertrieben worden seien; welche Freude und welchesFrohlocken dieses bei den Feinden des Evangeliums veranlaßt habe. Sie sollen ihnen eröffnen, was diesfallsin der Versammlung zu Zürich verhandelt worden; ferner die an Genf gerichtete Missive vorzulegen und allenFleiß und Ernst anzuwenden, daß Farel, Calvin und Coraux (Corault) Gelegenheit geboten werde, sich zu ver-antworten und ihre Klagen anzubringen, gemäß de?« in verschlossener Missive an Genf übersandten Artikeln-Dabei walte nicht die Meinung, daß man hierüber auf das rauheste verhandeln, sondern in christlicher u«?d