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April 1538.
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Zürich. 1538, bald nach dem 23. April.
Gesandtschaft von Freiburg an Zürich.
Wir können nur folgende, dem Freiburger Gesandten Ulrich Nix unterm 23. April (Osterzinstag) gegebenaber zweifelsohne nicht unerfüllt gebliebene Instruction anführen:
1. Der Gesandte soll denen zu Zürich anzeigen, daß die von Freiburg wegen gewisser Späne gegenMitbürger zu Bern diese gemäß dem Bnrgrecht auf den 12. Mai an die gewohnte Dingstatt vor Recht Sfladen haben. In Folge des Spruchs der Schicdorte haben die von Freiburg hiefür den Johann Haab, ^Raths von Zürich, als Obmann gewählt und ersuchen nun die von Zürich, den Genannten zur Übernah^dieser Obmannschaft zu vermögen. 2. Wenn es dazu kommt, daß der Gesandte die betreffenden Anstä»anzuzeigen veranlaßt ist, soll er Folgendes bemerken: n. Alan beschwere sich sehr, daß die von Bern zuin der Herrschaft Grandson, wo die von Freiburg ebensoviel als die von Bern zu herrschen haben, mitMehren fortfahren, ungeachtet ein unter beiden Städten errichteter Vertrag verfüge, daß es bei dem ci>»^ergangenen Mehr zu verbleiben habe. d. Nicht minder beklagen sich die von Freiburg, daß die von ^den Leuten von Albligen, obwohl jede Stadt zur Hälfte über dieselben zu gebieten hat und sie von jeher >>^Überstorf, das denen zu Freiburg gehört, zur Kirche gegangen, nur auf den Grund gestützt, daß dieBern den Kirchensatz daselbst besitzen, befohlen haben, nach Grasburg, das beiden Städten gehört, zur Prelltzu gehen, o. Was wegen des Schidwaldes zu bemerken ist, weiß der Bote.
K. A.Frciburg: JnstrultionSbuch Nr. S, k. «7. — K. Bibl. Frciburs: Girard-Sammlung r.
S8«.
ZÜrilh. 1538, 28. April (Sonntag Quasimodo).
Staatsarchiv Zürich: Abschiebt Vd. IS, k. SS».
„Abscheyd des tages von der stetten Zürich, Bern, Basel, Schaffhusen, Sanct Gallen, MüllhusenByel verordneteil rathsanwälten sampt iren geleerten zu Zürich gehalten" :c.
Gesandte: Bern. Peter Künzi; Erasmus Ritter („Nyter"); Bernhard Tillmann. (Andere unbekannt
». Dieser Tag ist vornehmlich angesetzt worden, um sich über eine Antwort auf das SchreibenDoctor Martin Luther zu verständigen, das er jüngst auf die zu Basel aufgesetzte Confession unsers heiligtGlaubens, die man ihm mitgetheilt, uns zugeschickt und worin er nahezu alle Artikel, nur mit einem ^behalt des hl. Sacraments halb, gebilligt hat. Es weiß jeder Bote, wie zu Anfang dieses Tages diedes Wortes zu Straßburg, Or. Capito und Martin Bucer, von ihren Obern mit freundlichenhieher verordnet, mit gar zierlichen und geschickten Worten sich entschuldigt und bezeugt haben, daß sie 'was sie bisher in Sachen dieser heiligen Vereinigung und Concordie gehandelt, nicht aus ihneu selbst,auf Geheiß und Anordnung des Landgrafen von Hessen, der eigenen Obrigkeit und anderer Herreil uGönner evangelischer Wahrheit in christlichem Eifer gethan lind nichts Anderes als die Wahrheit und die E)Gottes gesucht haben; sie wollen auch auf diesem Tage niemand betrüben, verkleinern, lehren oder mcim 'sondern bloß drei Artikel zur Sprache bringen, nämlich (1.), ob vielleicht jemand in der Concordie, betreffsdie Ausdrucksweise über das Sacrament, etwas vermißte; (2.) oder zu wissen wünschte, was vr. Luther»