April 1538. 955
die benannten Artikel ohne Widerrede annehme» würden, da sie hiemit die Hauptsache, nämlich die Punkte inBetreff des Glaubens, der Fälle und ihrer Freiheiten zu ihren Gunsten erlangt hätten: gern hätten die Botenvon Zürich mehr angestrebt, wenn Mehreres zu erlangen möglich gewesen wäre. Man finde nicht angemessen,die nun überschickte Antwort den übrigen Orten mitzntheilen, weil dadurch nur Unwillen erregt werde. Manbitte die Togqcnburger. denen man alles Liebe und Gute gönne, Gott und denen von Zürich zu Gefallensich eines Andern und Bessern zu besinnen, die gefährlichen Zeitläufe, und daß dermalen nichts Besseres zuerhalten sei, zu betrachten und von den (verlangten) Rechten abzustehen und die gestellten Artikel, wie duAbt von St. Galle» es schon gethan, anzunehmen. Wenn das geschehe, werde man ihnen ...cht zumuthe»,dm Kaufbrief herauszugeben, bevor der Vertrag aufgerichtet und besiegelt ^ ^
577.
Solotyurn. 1538, 4. April (Donstag nach Lätare).
KnntoiiSvrchiv Tololhur» : RathSbuch Nr. S!>, S. llb.
>. Vor dem Rath zu Solothurn eröffnet eine Botschaft von Landeron, die von Bern unterstehen nchLanderon einen Prädicanten zu setzen, worüber man Raths begehre. 2. Es wird beschlossen, wenn >eHandel wegen Kriegstetten und Werd beendigt und dann noch keine gütliche Antwort erfolgt sei, so wo esofort auch dieses Geschäft vornehmen; erfolgt aber eine gütliche Antwort, so soll man den Handel heun-^ugen und sodann hinschreiben „allwägen mit dem rechtbote."
578.
Wern. 1538, 8. und 10. April.
Staatsarchiv Bern: RathSbuch Nr. S6Z, S. KS, ve.
Tag zwischen Bern und Solothurn.
k. dem Nathe zu Bern tragen am K.April Schultheiß Urs Hugi und Venuer (Urs) schluni, alssandte von Solothurn, den langwierigen Anstand vor betreffend Kriegstetten, in Folge dessen „vilicht iiuge. aach ihrem Willen zur Kirche gehen dürfen; ihre Obern bitten daher, mit Rücksicht auf dassuchen derer von Kriegstetten, zu gestatten, daß jeder nach seiner Gesinnung zur Kilchc gehm inngc. ^.er
weist die Angelegenheit an die Burger. 2. Diese erkennen am U). April nach unedel )v cm >^ Gesandten und auf ihre Bitte, denen von Kriegstetten und denen zu Stüßlingen zu gel a cn, n f.da in Stüßlingen die Kirche beschlossen sei und der Prädicant alle Nutzung bezeche, eme Dimst-rlasty mr hchm u,,d ,.id-r„ g-richw,-. mm, w°I- durch Alv-rd,.-,' wd-r Th.,l. d„>.andere Angelegenheiten freuitdlich verhandeln lassen.
Am 15. April (Montag nach Palmarum) berichten d.e betreffciid die An'
Rath von Solothurn über die bezüglichen Verhandlungen. . ) ncbotc» worden wolle
U" sich nach Ostern mit denen von Bern gütlich über UN g Prädicanten aufstellen wollen,
zu schrelben. wenn sie denen von Landeron entgegen .hrem Mehr ^
1v biete man ihnen Recht.