954 April 1538.
es sei stets gebräuchlich gewesen, daß Einer um liegende Güter verHeften möge; ein Hofmann inüsse einem FremdeBürgschaft leisten, wenn dieser appellire; die Appellationen gehören dem Abt von St. Gallen zu.
Das St. Galler Exemplar hat nur
Die Gesandtennamen aus einer Copie des unterm 18. Juli (Donnerstag nach Margrethen) gefertigtVertragsbriefcs für ». In der Aufschrift dieser Copie wird Rapperswyl als Verhandlungsort genannt.
Stiftsarchiv St. Gallen: Rubrik I.XXXV, Toggenburg im Allgemeinen, Fascikel i-'
Zu i». Der Abt nahm die Vorschläge an. Brief des Abts au Lucern vom 26. April (Freitag »^Ostern); St. A. Lucern: A. Abt St. Gallen.
Betreffend das Benehmen der Toggenburger sind nachfolgende Acten zu beachten:
1) 1538, 23. April (St. Georg). Auf Vorlage der auf Hintersichbringen vereinbarten Artikel beschließt d»Landsgemeinde der Toggenburger mit einem vollkommenen Mehr: 1. Weil Gott ein Geber des Glaubens »und dainit niemands Gewissen verstrikt werde, sollen diejenigen Leute einer Kirchhöre, welche das Amt ^heil. Messe, die sieben Sacramente und andere christliche Ceremonien beibehalten wollen, dieses ungehi»^thun mögen: welche aber, es seien wenig oder viel, Prädicanten zur Verkündung des göttlichen Worteslangen, denen sollen diese ebenfalls von niemand gewehrt werde». Weder Priester noch Prädicanten, »^sonst jemand sollen ihrer Lehre wegen geschmützt oder geschmäht werden; Zuwiderhandelnde soll man »ach ^dienen bestrafen. Die Pfrundgüter sollen nach Marchzahl der Leute und Güter zwischen den Priestern »"Prädicanten getheilt werde». 2. Da die Toggenburger zufolge kräftigen Siegeln und Briefen gute Freih^besitzen, denen gemäß der Abt das Land in seinen Kosten zu „verschen" hat, so bitte man ihn, daß ^ "Frevelbußen und Strafgelder, sie mögen bei hohen oder nieder» Gerichten fallen oder sonst verthädigt iverd^'zur Hälfte den Toggenburger» belasse, wie das von den IV Orten in dein Anstand zu Rapsperwyiläutert worden, doch daß jeder Theil halbe Kosten zu tragen habe. 3. Da die Freiheiten der Togge»b^bestimmen, daß der Abt die Rechtsprecher mit seinem Rath und den Landleuten besetze, so solle künftig ^jedem Theil von Gemeinde zu Gemeinde die Hälfte mit eingesessenen Landleuten bestellt werden, wie
der genannte Anstand von Rapperswyl ebenfalls vorschreibt. Da der Landvogt auch ein Nechtsprechcr" 'so möge der Abt, wenn er einen solchen bestellen will, dieses mit den: Rath der Landleute thun und e»>eingesessenen Landmanu dazu ernennen. 4. Für den Fall, daß der Abt diese Artikel annimmt, was »"'verhoffe, habe man zwölf Ausschüsse verordnet, die mit dem Abt oder dessen Amtleuten zu Nathe gehe»ein fromines, tapferes Regiment einsetzen sollen, daß der Böse gestraft und der Gute beschützt werde,mit den geringsten Kosten. 5. Dabei behalten die Toggenburger sich vor die Landrcchte, welche sie mitund Glarus „und sunst im land" haben, den Landseid, ihre Freiheiten und gesprochenen Rechte. 6. Bei ^übrigen Artikeln, die von den Boten der IV Orte zu Wyl abgeredet worden und hier nicht erwähnt ß"'lasse mau es verbleiben, in der Meinung, daß man die den Kauf und Frieden berührenden Briefe, dievon den übrigen vier Orten erlangt hat, nicht von Händen geben müsse, bis man von diesen Ortenwürdige Briefe und Siegel zur Hand erhalte», wie man mit denen von Schwyz befriedet worden („^-'von den übrigen vier orten mit glaubwirdigen briefen und siglen, wie wir gegen unser» landtlüten von Sch"befindet, versichert, ufgericht und by Händen haben"). 7. Sollte der Abt diese Artikel anzunehmen verweis ^so bleibe es bei dem Beschluß der Landsgemeindc von der alten Fastnacht (10. März), wie solcherdenen von Zürich zugestellt und vor den Eidgenossen und den IV Orten auch verlesen worden.bitte die Eidgenossen, daß sie die Toggenburger gnädig bedenken.
St. A. Zürich: A. Toggenburg, mit dem Siegel der Grassch"
2) 1538, 27. April (Samstag nach Ostern). Zürich an die Ausschüsse der Grafschaft Toggenburg. ^Antwort ihrer Landsgemeinde aus die zu Wyl abgeredeten Artikel, ebenso den Bericht der Gesandte»Zürich, die bei den Toggenburgern und auf dem Tag zu Wyl waren, habe man vernommen und ^wie viel Fleiß und Mühe allenthalben angewendet worden sei. Man habe erwartet, daß die Toggriw»'