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März 1538.
zieher wird befohlen, den Prior von Grandson zu veranlassen, das Pfrundhaus von Concise in baulichenStand stellen zu lassen, insbesondere einen Theil der hintern Mauer und was sonst der Vogt für nölhigerfinden wird, da der genannte Prior hier Collator ist. Betreffend den Unterhalt des Prädicanten, so weitdiesfalls die Einkünfte der Pfarrei nicht ausreichen, wird im Mai ein endlicher Beschluß gefaßt werden. I». DieBoten von Bern verlangen, daß die des Glaubens wegen erlassenen Verordnungen, die nur auf Papier ver-faßt worden, der längern Dauer wegen auf Pergament übertragen werden sollen, wie solches von den beidenStädten beschlossen worden ist. Die Gesandten von Freiburg entgegnen, daß sie diesen Beschluß nicht kennenund in Sache keinen Auftrag besitzen. Der Gegenstand wird daher zurückgelegt, bis jene ihre Obern davonberichtet haben. I. Dein in Giez aufgenommenen Mehr verweigern die Gesandten von Freiburg ihre Zu-stimmung, indem sie hiefür keinen Auftrag haben und die Verordnung der Obern ein zweites Mehr über diegleiche Sache nicht gestatte; sie protestiren daher gegen dasselbe und ebenso gegen dessen Anwendung sürGrandson. Die Boten von Bern antworten, die Verfügungen der Obrigkeiten lassen solches zu; sie wolle»diese immerhin befolgt wissen und es sei in gleicher Weise auch schon anderwärtig davon Gebrauch gemachtworden. Auf dieses entgegnen die von Freiburg, daß sie das Recht darschlagen; was dann gesprochenwerde, dem wollen sie nachkommen. Bei jenem Mehr seien von jeder Partei vierzehn Personen zugegen ge-wesen; von diesen falle jedenfalls hinweg Johann Rossiez von Giez wegen seines Blödsinns, und dieser st>unter den ersten gewesen, die sich für das Evangelium erklärt haben. Anderseits sei Jacob Rictilliat »o»den Herren von Freiburg aufgefordert worden, mit der Partei der Messe an dem Mehr Theil zu nehme»,dieser aber sei dann hieran gehindert worden, weil sein Bruder da sei und sie nur für einen zählen. Aufdieses hat man den alten Gouverneur von Giez, der von der Partei der Messe ist, befragt, wie die Sachesich verhalte; dieser bestätigte, daß man die beiden nur für einen gezählt habe, weßnahen die von Freiburgerwähnter Weise gegen das Mehr protestirten. Der Abschied ig französisch.
Zu v und l. Die Instruction für die Gesandten von Bern vom 22. März bemerkt: wenn die von Fre»bürg in Betreff der Karthause sich weigern sollten, sollen die Boten von Bern nichts desto weniger auf Z»»^geschehenes Rechtsbot fürfahren und die Sache vollenden; „deßglichen zu Giez ze meren, wo es üch bedank»daß es uf die besser syten fallen werde." e>,A.B«»- Jnstructio»«buch o.e.-oo.
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Wyk. 1538, 1. April.
Staatsarchiv Lucer»: Actm Abt St. Gallen. Staatsarchiv Zürich: ANcn Togqcnbnrq. StiftSarchiv St. Gallen: Sota voxxir» r.IU,
Tag der IV Schirmorte der Abtei St. Gallen.
Gesandte: Zürich. Hans Edlibach, alt-Landvogt im Thurgau; Haus Haab, Landvogt im RheiMhal-Lucern. Mauritius von Mettenwyl, Spitalmeister und alter Landvogt zu Sargans Schwyz. Ulrich Gupffstalt-Landvogt zu Windeck. Glarns. Dionysius Bussi, alt-Landammann; Jacob Knobel, alt-Vogt zu Werdenberg-
t». In Betreff des Streithandels zwischen den Toggenburgern nnd dem Abt von St. Gallen, in welchewiederum der Letztere fordert, daß der oft erwähnte Kalls entkräftet, der Kaufbrief herausgegeben und derAbt in sein altes Bcsitzthum gemäß des Landfriedens eingesetzt werde, während die aus der Grafsch»^Toggenburg bei ihrem Kaufe geschirmt zu werdeil begehren, ist schon auf vielen Tagen ohne Erfolg verhandelt