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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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März 1538.

S7S

Kinftedetn. 1538, 18. März (Montag nach Reminiscere).

Staatsarchiv Lueern: Acten Abt St. Gallen. Stiftsarchiv St. Gallen: voxtlie».'I'. III, S. 707.

Tag der IV Schirmorte der Abtei St. Gallen.

Gesandte: Zürich. Johann Edlibach, alt-Landvogt im Thnrgau. (Andere unbekannt).

Dieser Tag ist deßwegen angesetzt worden, um Mittel und Wege zu finden, wie man dem Abt vonSt. Gallen vermöge des Landfriedens zu seinem Eigenthum verhelfen und auch den Toggenburgern einiger-maßen ihre Beschwerden verringern könne. Da nun die Instructionen verschieden find, so wird beschlossen,es soll jeder Bote das Geschäft nochmals heimbringen, damit abermals berathen werde, wie man den Abtund die Toggenburger gütlich vertragen könne, wo nicht, daß man Vollmacht erhalte, die Sache an's Rechtkommen zu lassen, und sie vermöge des Landrechts dazu anzuhalten, damit endlich die Sache beseitigt werde.Dazu ist ein anderer Tag angesetzt worden ans Mitte Fasten (31. März) wiederum nach Einsiedeln, aufwelchen auch die Toggenburger geladen werden sollen. Auf das Gesuch des Abts von St. Gallen jedochwird dieser Tag nach Wyl verlegt, die Zeit aber ungeändert gelassen.

Der Tag (anstatt des in Aussicht genommenen Rechtstages) wurde von Schwyz ausgeschrieben, nachdem

Zürich gleich Glarus sich erklärt hatte, wegen des Kaufs sich der Toggenburger weiter nichts anzunehmen.

St. A. Zürich: A. Toggenburg. Missive Schwyz an Zürich, K.Miirz.

Der Name des Zürcher Gesandten aus dortigem Jnstructionsbuch 15331543, k. 218.

S74

Mer». 1538, 22. März.

Ttaatiarchiv Bern: Rathsbuch Nr. », S.a.

I. Vor Rüthen und Burgern zuBern eröffnen die Gesandten von Freiburg, (Hans) Studer und (PeterFruyo), Stadtschreiber: I.Sie verlangen die Gewahrsamen in Betreff des gewonnenen Landes. 2. Den Baudes Schlosses zu Murten lassen ihre Obern sich gefallen. 3. Die Pfarrgüter im Wistenlach wolle man diesesJahr den Prädicanten überlassen; das nächste Jahr aber wollen die von Freiburg ihren Theil nehmen. 4- NBetreff der Spitalgüter zu Vivis bitten sie die Erkennung zu erlassen. 5.Ablosig zins im gwunnenen landzil setzen, abzelösen." 6. Tagsatzung nach Schwarzenburg erstreckt bis nach Mittefasten. II. Rüthe und Burgerantworten: 1. Die Gewahrsamen wolle man ihnen übergeben, wenn sie die zweiStuk" des Priors undCantors denen von Berit zustellen. 2.Wistenlacher güter der pfarr wie sys vor inen Hand." 3. In Betreffder Güter des Spitals will man, iveil es die Armen betrifft, denen von Freiburg entsprechen, und dieadmoc-torisaz" und Steigerung des Zinses erlassen, so lange der Spital die Güter besitzt.Comisari die Stukangen." 4. Der Tag wird bis Mittwoch nach Mittefasten erstreckt.