März 1538.
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Im Zürcher Exemplar fehlt 1, im Berner v, e, k; im Basler, Freiburger und Schaffhauser o, e,t, in; im Solothurner v, v, in; i aus dem Berner, Freiburger und Solothurner; « und t aus. demBerner; 11 aus dem Solothurner.
Zu Der betreffende Empfehlungsbrief der XII Orte, besiegelt von Hans Pastor, Venner der StadtBern (zuerst hieß es: vom Landvogt zu Baden, Andreas Schund, was durchgestrichen ist), datirt auf28. März 1538. St. A. Zürich: Missiv-nbuch tSZS, k.2S».
Zu x. Ju dem Satz: „und hoffen, daß sie auch in Zukunft ihnen bessere Dienst- leisten können" zc. fehlenim Berner Exemplar die Worte: „als der Abt von St. Gallen."
Zu Ic. Der Zürcher und Basler Abschied geben den Inhalt deS Vertrages nicht iin Text, sonder» alsBeilage und zwar in definitiver Form. Von Seiten Basels sind als Unterhändler genannt Bernhard Meyer,Pannerherr, und Heinrich Ryhincr, Stadtschreibcr. Der „Abschied" ist dreifach ausgefertigt, unterschriebenund besiegelt, vereinbart zu Schliengen bei Neuenburg a. Rh. Die Parenthese» im Text sind dieser mehrfachbesseren Fassung enthoben.
Hier soll auszüglich noch folgende Missive notirt werden:
-1538, 22. Mai. Basel an den römischen König. Wegen der von Wilhelm Arsents Anhängern ver-übten That seien die fünf (im Text genannten) Adclspersoncn im Verdacht gestanden und deßwegcn ihreGüter in den vordem Landen des Königs mit Beschlag belegt und des von Gemmingen Diener nebst MarxMeehofer, der Arsents Diener war, gefangen nach Ensisheim geführt worden. In Folge des durch den kaiser-lichen Orator, Herrn von Marnold, zwischen den genannten Personen und denen von Basel und den Eidgenossenvermittelten Vertrages bitten nun die von Basel im Namen gemeiner Eidgenossen, von denen sie hiefür be-sondcrn Auftrag haben, der König wolle die eingezogenen Güter restituiren, die zwei Diener des von Gcmmingeu,nebst Glado Zieglcr von Freiburg im Üchtland, die nicht bei dem Niederwurf waren, ledig lassen, dagegenMarx Meehofer, der bei der That gewesen, einige Tage darauf gewartet, die Niedergeworfenen zu Schiffbringen, nach Schwarzenburg führen und somit den Mord des von Rochefort befördern geholfen, des KönigsLandvogt, Regenten und Rüthen im ober» Elsaß zu strafen befehlen. K.A.B»i-i: Missiv-nbuch isss—«n, e.i?s.
Im gleichen Sinne hatte Basel wegen der Gefangenen im Namen der Eidgenossen am 1. April an dieRegierung zu Ensisheim geschrieben. iris-w. r. iss.
Zu I. An den Abt des Gotteshauses in Schaffhausen erfolgte eine im Sinne des Anbringen» derGesandten gehaltene besondere Aufforderung des römischen Königs, c>. ä. Schloß Prag auf St. Wenzels Berg,11. März 1538. Die Türkenhülfe wird verlangt entweder so, daß 1. Leute zu Roß und zu fsuß auf sechsMonate in leidlichster Bestallung angenommen und für diese Zeit unterhalten werdenoder 2. es soll die be-treffende Besoldung ausgeworfen werden, damit für solche Volk i» der Nähe aufgebracht werden könne, zollteer die Hülfe verweigern oder dagegen eine Ausrede zu haben beglauben, so möge er jene doch aus christlicherLiebe und Mitleiden, oder auch auf Abschlag derjenigen Hülfe, die zunächst von den Reichsständen ewi igiwürde, leisten, oder aber wolle der König endlich in anderer Weise dieselbe zu cutschädigen trachten.
K A. Schaffhauscn: Cornspond-nj-n.
Das Schreiben ist gedruckt, wobei nur einzelne Worte und die Unterschrift handschriftlich ein- und beigefügt sind.Da auch das Datum gedruckt ist und daher einige Zeit vor der Unterschrift existirte, so ist zwelse )af ,dem lg. März in Schaffhausen war.
Zu n. Gemäß der Solothurner Instruction brachten die von Schwyz in Solothurn wegen einer nachihrer Meinung ehrverletzenden Missive des von Boisrigault in Solothurn eine Klage an, auf die jener sichverantwortete, welche Antwort die Kläger nicht für genügend erfanden und die von Solothurn weiter um Rechtanriefen. Dessen weigerte sich Boisrigault und Solothurn nahm Anstand, weil er in gemeiner Eidgenossen-schaft Geleitet dort liegt. " ^ 2°^"" - AbschNd. vd.