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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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März 1538.

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^.März ein Vertrag geschlossen worden Gem.ningen, Wirrich von

K°nr°d von Sickingen, in. Namen 'hrer Schwager mdF^, ^ ch ^ ^

«)m, H...s T...chs.s> °° Sw.d. und uns d.chn I-g"

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°hne Entgelt auf freien Fuß gesetzt und wo n»»n. n.g Tage (ungeachtet des letzten

Gefangene freigelassen wird, so soll (Basel) die 7^ Ensisheim auszuwirken, daß den ob-

Abschieds von Baden) ersuchen, de. dem Kon.g un . - ^ Händen gestellt und die

genannten vier Adelspersonen ihre Schlösser. Torfer, Haw dagegen sollen obige fünf Personen

We. gefangenen Knechte des von Gemmmgen w.e.n g . ^ Erlittene

Segen die Eidgenossen und gegen die StaM Ba.el geh versch.e.b, ^ Eidgenosse., und Basel

"u niemand Rache zu nehmen und keine Forde, ungen zu ^ , schriftliche Zusicherung

diese P.-sonen und deren Verwandte außer Sorge stellen und au, m ch m ^r habm glauben,

geben, g. Es sollen die von Basel ihre Ansprachen, die ,.e gegen d ^

Mich fallen lassen, diese dagegenso bald je möglich ""schaP"- " ^r Sache wegen Schaden

sandte weder der Stadt Basel noch allen andern Eidgenossen an ^ci' .. und dies mit Brief und

Zufügen und keinen .veitern Anhang suchen, bei Strafe kai,erl.che..^ staunt. d.es^^ ^

^egel versprechen; hinwieder sollen Arsent und se.ne Anhange, von ^ Adelspersonen

sl'rchten ha en aber ohne Erlaubnis, nicht in die Eidgenossen,cha,t kommen. ^ ^

dies ..ich/ .reichen könnten (so behält Basel vor, für seinen ^'^s^ ^ f°^ dies nichtder kaiserliche Oratorder Kosten" halb weiter unterhandeln und,.e S " ^ Austrag

"Mch, so sollen die fünf mitihnen" (Basel) vor den. Kon.g oder ... ntraßburg .n e ^ ^gewärtigen. Hienach gibt Basel zu vernehmen, es habe um des Friedens z^ ^r

^"Mi.t; der Vertrag sei jedoch nicht destn.t.v abgeschlossen, ,on ">> ... ^ ^ Vergleich

uudern Orte-, wenn sie dies billigen, so werde Basel es da'e. ' voll.ogen und Marx Meehofer,

""genommen, jedoch n.it den. Beding, daß er in allen Artikeln liegt, nach Verdienen

d-r bei der Mordthat zu Basel besonders betheiligt ist und ,etzt n. En,.. a k Regierung z., Ensis-bestraft werde. Sobald dies geschehen, soll Basel .... Namen ^rte dem Kon.^ ^w Adels-

bei'n und allen Andern, die auf diesen Tag geschr.cben haben, Ich.e.ben . . ^ Regierung zu

Personen alle Güter restituirt werde». Schließlich wird dem .Venn v . des römischen Königs^sisheim für ihre gehabte Mühe der verbindlichste Dank erstattet (T ^ sein Heer von den Türken

^öffnen nach Vorweisung ihrer Credenz, es werde den Eidgenosp-n 'e . ' Neapel belagert und viele

^schlagen worden, wie diese seither den Venetianern ^,a z ^ unn ihreGre.ntz"

Fristen getödtet oder in Dienstbarkeit gebracht haben; ^ ' ^n,ch g ^ Kaiser mit de». Papst

mehr als sechszig Meilen gegen die Christenheit vorgeschodcn. ^ ^ Land anzugreifen;

""b der Herrschast Venedig ein Bündnis; geschlossen, um den ^ 50000 zu Fuß und 5000 Pferde,

Koste» des hiefür auszurüstenden Heeres, 200 Galeeren, ^ davon und habe den König be-

b°lllufen sich ...onatlich auf 575,000 Ducaten. Der Km,er .ag ^ s^ine Schätze von dem viel-

"'°gen, de». Biindniß beizutreten und die Rüstung vcrsta. cn z ^ allein für den Feldzug

^rigen Kriege erschöpft seien, so müsse er die Stände des Re.ches um v k