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März 1538.
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Wattwyl (?). 1538, 10. März (alte Fastnacht).
Staatsarchiv Zürich: Acic» Toggenburg.
Gesandte: Zürich. Landvogt Edlibach; Vogt (Hans Rudolf) Lavater.
Vor den Zwölfen und der ganzen vollkommenen Landsgemeinde der Grafschaft Toggenburg bitten undermahnen die Gesandten von Zürich, daß man die Verhältnisse erwäge und Brief und Siegel, welche dieToggenburger in Betreff des geschehenen Landkaufs bei Händen haben, gütlich herausgebe und den Abt vonSt. Gallen wieder zu seinein Eigenthum kommen lasse; würde man dies verweigern, so seien die von Zürichentschlossen, des Kaufs wegen init niemand zu rechten. Die Landsgemeinde antwortet durch einhelligen Be-schluß , sie besitze Brief und Siegel von den beiden Orten Zürich und Glarus, ebenso von den V Orten fürden gethanen Landkauf, den sie mit Ehren angestrebt habe; dabei wolle sie bleiben und glaube uicht, daß ftchievon gedrängt werden solle; meine aber jemand, diese Briefe gelten nichts und wolle jemand zuwider den-selben gegen die Toggenburger vorgehen, dem wolle man zu Recht stehen an Orten und Enden, wo es ziemlichund billig sei und vor unparteiischen Leuten. Die Toggenburger würden sich übel schämen, wenn sie jemandesBriefe und Siegel „feilschen" oder irgendwie vernichten sollten, sondern würden vielmehr, so weit es sie be-träfe und sie es mit Ehren verantworten könnten, dazu helfen, daß jeder bei glaubwürdigen Briefen undSiegeln bestehen könnte. Damit man aber sehe, daß sie nichts Unziemliches verlangen, wollen sie es gatnicht von der Hand weisen, wenn ein oder zwei Orte oder gemeine Eidgenossen auf einein gütlicheil Tag eine»Mittelweg versuchen wollen; doch gebe man diesfalls den zwölf Verordneten nicht mehrere Gewalt, als anzu-hören und die Sache wieder vor die Landsgemeinde zu bringen. Da ferner die von Schivyz und Glarusden Toggenburgern vermöge des Landrechts mehr als andere Orte beholfen und berathen sein sollen, so gebemail den zwölf Verordneten Gewalt, an die Maien-Landsgemeinden zu Schwyz und Glarus eine Botschaftabzusenden um dieselben in Betreff des Landkaufs und anderer Beschwerden zu verständigen und sie zu cr-mahnen, ihnen beiständig zu sein. Der Act trägt das Toggenburger Siegel.
1538, 13. März (Mittwoch nach Jnvocavit). Zürich an Schwyz. Bericht über das RHültat der Togge»'burger Landsgemeinde. Eingänglich wird erwähnt, daß laut frühern Mittheilungen die Landsgemeinde erstans alte Fastnacht habe gehalten werden können, weßhalb der Rcchtstag ans Neminiscere (17. März) zurück-gestellt worden sei. Da nun Zürich das Mögliche gcthan habe und sich wie Glarus des Handels entschlagc'so glaube man, daß es keines Rechtens mehr bedürfe; man habe sich auch diesfalls nicht verfaßt gemacht undbitte, die von Zürich wie die von Glarus ruhig zu lassen; dabei möge man beiderseits die Gesandten, duman jetzt auf Tage schicken werde, mit Allein beauftragen, was zu Friede und Einigkeit dienlich sei.
St. A. Zürich: Missiveubuch I5SS, t'bl.
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Maden. 1538, 18. März (Montag nach Neminiscere).
Staatsarchiv Vurern: Allg. Absch. N.I, t'.ltl. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd.lZ.r.ZSg. Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Absch. NN, S.
KantonSarchiv Basel: Abschiede 1537—1539. KantonSarchiv Freibnrs,: Vadischc Abschiede Bd. 13.
KantonSarchiv Solothnrn: Abschiede Vd. Li. Kantonsarchiv Schaffhansen: Abschiede.
Gesandte: Zürich. Meister Johannes Haab; Hans Rudolf Lavater, beide des Raths. Bern. JohannesPastor, Venner und Bauherr. .Lucern. I. Christoph Sonnenberg, des Raths. Uri. Josua von Beroldingc»,