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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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942 Februar 1538.

verlangen, daß die von Freiburg die bei ihnen liegenden, das Amt des Priors und Cantors betreffendenGewahrsamen nach Murten bringen. 4. Die Boten solle» desChammaliers" Gcwahrsamen, die abgesondertbeisammen liegen, nicht zurücklassen. 5. Ebenso die Verschreibung des Herrn von Prangins (Pringin") un>die 600 Kronen und die des Herrn vonWyry" (Byry, Bisre?) um die 100 Kronen. 6. Den Brief um die200 Pfund Hauptgut und 10 Pfund Zins zu Greyerz sollen sie denen von Freiburg lassen, weil dieser Zins ihne»geschenkt worden ist. 7. Die Boten sollen von denen von Freiburg die 10 Kronen fordern, die sie wegen dessilbernen Kreuzes schuldig sind. 8. Den umgefallenen Marchstein bei Wyler aufzurichten. 9. Der Bau desSchlosses soll verdungen werden. 10. Den Zollstock öffnen. St.A>B -r»: JnstrucUonsbuch o, e, i«

Die Abhaltung der Conferenz und ihr Datum ergeben sich aus der Missive von Bern an Freibnrg vom21. Februar; K. A. Frei bürg: Berner Missiven, und dem Bericht der Freiburger Gesandten über ihre Ver-richtung vom 28. Februar; ibräsw Rathsbuch Nr. 55.

S7«

Genf. 1538, 2. und 3. März.

jiantonSarchi» Genf! RathSregift«,

Gesandte: Bern. Hans Franz Nägeli; Jost von Meßbach.

I. (L.März). Vor dein Rathe der Zweihundert zu Genf eröffnen die Gesandten, nach stattgehabterBegrüßung, sie seien beauftragt, vor den Generalrath zu treten; wenn man aber wolle, so werden sie ihreInstruction schon hier eröffnen. Man überläßt ihnen, was sie thun wollen. Sie zogen sich zurück. DerRath erachtete für besser, daß die Gesandten ihren Auftrag hier eröffnen. Nachdem sie wieder eingetreten,zeigen sie an, sie werden ihre Instruction morgen dem Generalrath mittheilen. Da aber dieses Vorgehtvon schädlichen Folgen seilt könnte, so wird beschlossen, vor Abhaltung des Generalrathes (nochmals) den Rathder Zweihundert zu versammeln und die Gesandten zu bitten, daselbst zu eröffnen, ivas sie dem Generalrathvorzutragen gedenken. Diese beharren aber darauf, ihre Eröffnungen dem Generalrath zu machen; dochbringen sie Folgendes vor: Man habe gehört, Meister Wilhelm Farel sei zu Genf verläumdct worden, al-ob er zu Bern gesagt hätte, man habe zu Genf Streit, die Einen verlangen die Messe, die Andern da-Evangelium. Die Gesandten können nun bezeugen, daß Farel jene Worte zu Bern nicht gebraucht habe; M»"möchte ihn daher für empfohlen halten; er sei ein kräftiger Beförderer des Evangeliums. Der Rath a»t-wortet, Farel wisse wohl, was geschehen sei; da aber die Gesandten bezeugen, daß er jene Worte nichtbraucht habe, so wolle man ihnen zu Ehren die ganze Sache ohne ferneres Geräusch zu verursachen fa^"lassen. Beinebens lebe man in Einigkeit.

II. (Z.März). In Folge des gestrigen Beschlusses der Zweihundert eröffnen die Gesandten vor diese»,ihre Obern seien berichtet worden, wie vor vierzehn Tagen oder drei Wochen der Herr von Montchenuz hieh^(»ku es guartisr«) gekommen sei und von einem italienischen Hauptmann begleitet Estrambiere und a»^Pässe und Plätze daselbst besichtigt habe. Er sei Nachts mit zwanzig Pferden nach Genf gekommen undTags darauf die Mauern und Befestigungen, die Geschütze und Anderes dieser Stadt untersucht; er habe Wdann über den See begeben, denselben zu beaugenscheinigen und behufs der Überfahrt Messungen vorzunclM^'Dann habe er dem ersten Sindic erklärt, er sei vom König anhergesandt worden, weil dieser vernonn»^die von Bern wollen nicht gestatten, daß die Genfer die Stadt befestigen, sie wollen ferner derselben